
Aktueller Klartext: Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer
Liebe Leserinnen und Leser, wir alle wünschen Ihnen ein gesundes und gutes Jahr 2021!
Das vergangene Jahr hat uns aus vielen Perspektiven viel Geduld und Flexibilität abverlangt! Die Pandemie mit ihren verheerenden gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen Folgen ist für viele von uns nur ein Aspekt. Der mit dem Ende des Jahres vollzogene Brexit, dessen gravierende Auswirkungen wir vermutlich erst in den nächsten Jahren spüren werden, ist ein anderer. Es gab aber auch Lichtblicke: Unter anderem die Wahl eines neuen Präsidenten in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Aussicht wirksame Impfstoffe gegen Corona gefunden zu haben. Deutschland steht vor einem Superwahljahr. In sechs Bundesländern wird der Landtag neu gewählt. Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. In diesem Jahr sollten wir uns als private Eigentümerinnen und Eigentümer genau anschauen, welche Partei unsere Interessen vertritt.Im Land Bremen ist seit 2019 „rot-grün-rot“ im Amt. Was sind die Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer?
Der angedrohte Mietendeckel wurde mit dem Argument abgewendet, dass der Mietwohnungsmarkt in Bremen nicht so angespannt ist, wie es von politischer Seite immer wieder in den Medien propagiert wird. Nach Einschätzungen der Baubehörde ist die Mietbelastung in den vergangenen Jahren gesunken. In Bremen liegt die durchschnittliche Bestandsmiete unter 6,50 Euro. Ein Anlass für staatliche Regulierung des Mietmarktes ist daher nicht gegeben. Dennoch werden die privaten Eigentümer und Vermieter in Bremen immer weiter mit Gesetzen und Verordnungen drangsaliert. Die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbremse sind erneuert worden. Auch das Wohnraumschutzgesetz wird trotz fehlender Argumentationsgrundlage verschärft. Jegliche Gegenargumente unsererseits wurden in den Anhörungsverfahren ignoriert.
Aber nicht nur mietrechtliche Fragen bewegen uns, sondern auch das, was da mit der Grundsteuerreform auf uns zukommt. Das Grundsteuermodell, das der Bremer Senat präferiert führt zu mehr Bürokratie und wird die Wohnkosten in manchen Stadtteilen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter nach oben treiben.
Wir wünschen uns alle, dass das politische Jahr 2021 in Bremen und Bremerhaven von Vernunft geprägt sein wird.
Wir wünschen Ihnen ein gutes und glückliches neues Jahr. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen in unseren Geschäftsstellen in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

Weitere Klartexte aus dem Jahr 2020
Bestimmendes Thema: Corona - Dezember 2020/Januar 2021
Liebe Mitglieder in Bremen, Bremerhaven und umzu,
in wenigen Tagen ist Weihnachten und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Normalerweise resümieren wir an dieser Stelle, was uns das vergangene politische Jahr in Bremen und Bremerhaven beschert hat. Aber die Welt hat sich in den vergangenen zehn Monaten drastisch verändert.Wir alle in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und fast auf der ganzen Welt haben seit März diesen Jahres ein alles bestimmendes Thema: Corona.
Bis Ende November hatten sich rund 10.000 Menschen in Bremen, ca. 1.000.000 Menschen in Deutschland und mehr als 60.000.000 weltweit mit dem Virus infiziert. Covid-19 belastet alle Lebensbereiche sowohl im öffentlichen Bereich, in den Schulen, im Beruf und ganz besonders im Privaten. Besonders betroffen sind unsere Mitmenschen, die zu Risikogruppen gehören und teilweise über Monate isoliert wurden. Kinder und Enkel durften Senioren in Seniorenresidenzen nicht besuchen. Senioren saßen in Quarantäne in ihren Wohnungen und Häusern. Konnten Besuch nur getrennt durch eine Fensterscheibe empfangen. Erkrankte mussten teilweise dramatische Qualen durchleben und manche sind mit oder an dem Virus verstorben. All diese Umstände veranlassen uns in diesem Jahr Sie zu bitten: Wenn es irgendwie möglich ist, lassen Sie Ihre Lieben, Ihre Nachbarn, Ihre Freunde und Bekannten an den Weihnachtstagen wissen, dass Sie füreinander da sind. Wenn möglich besuchen Sie Ihre Verwandten und geben ihnen Halt und Hoffnung.
Eins versprechen wir Ihnen: Haus & Grund wird sich im politischen Bremen, Bremerhaven und Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzten, dass Ihnen Ihre Freude an Ihrem Immobilieneigentum erhalten bleibt.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotz allem ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Grundrechtlich geschütztes Eigentum - November 2020
Senat muss für Schutz der privaten Eigentümer sorgen
Verkehrte Welt! Statt zügig die Räumung der Lahnstraße 61-63 zu veranlassen, die Straftäter vor die Tür zu setzen und einer Strafverfolgung zuzuführen und dem rechtmäßigen Eigentümer wieder den Besitz an seiner Immobilie einzuräumen, wird der linksradikalen „Rosaroten Flora“ von der Baubehörde mit Strom-, Gas- und Wasserlieferungen auf Steuerzahlerkosten der Hintern gepudert.Alles aufgrund der öffentlichen Unterstützung durch die Regierungsparteien Die Linken und Bündnis90/Die Grünen und offenbar nach Absprache mit der grünen Bausenatorin und der linken Wirtschaftssenatorin sowie dem SPD-Innensenator.
Diese liebevolle Behandlung der Straftäter animiert diese dazu noch einen Schritt weiter zu gehen und den Eigentümer zu bedrohen. Was muss noch geschehen um den Senat zum Handeln zu bewegen? Brennende Autos, beschädigte Immobilien, Farbattacken, Körperverletzungen, ein brandschatzender linker Mob der durch die Straßen Hamburgs, Berlins und als nächstes möglicherweise durch Bremen zieht? Muss es erst zu Todesfällen kommen?
Wir können nur an die Vernunft der Regierungsverantwortlichen appellieren, dem Spuk endlich ein Ende zu setzen. Eine weitere Eskalation darf es nicht geben.
Wir fordern den Senat auf das grundrechtlich geschützte Eigentum aktiv zu schützen und für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Weder rechten noch linksradikalen Straftätern darf in unserem Land und unserer Stadt Raum gegeben werden. Keinen Millimeter!
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Mietpreisbegrenzungsverordnung - Oktober 2020
Mietpreisbremse 2.0 in Planung
Immer wieder wird sie aufgemacht, die Mottenkiste der Gängelungsinstrumente gegen Vermieter. In diesem Jahr ist es mal wieder die Mietpreisbegrenzungsverordnung: Nachdem die Mietpreisbremse schon die vergangenen fünf Jahre nur negative Auswirkungen hatte, ist jetzt die Mietpreisbremse 2.0 in Planung.Haus & Grund Bremen hat bereits in der Anhörung zum geplanten Neuerlass der Mietpreisbegrenzungsverordnung ausgeführt, dass auch diese die gewünschten Ziele nicht erreichen wird. Im Gegenteil – es ist sogar zu befürchten, dass entgegengesetzte Wirkungen ausgelöst werden:Die geplante Mietpreisbremse ist vollkommen ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck in irgendeiner Weise zu fördern. Das Instrument soll vorgeblich die Wohnungsnot bekämpfen bzw. den Markt für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten öffnen. Zugleich soll die Verordnung die Gentrifizierung verhindern. All diese Ziele können durch die Rechtsverordnung des Landes nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Durch das Gesetz wird sich der Markt noch weiter verengen und die Gentrifizierung wird befördert.
Es ist davon auszugehen, dass durch gedrosselte Mieten die ohnehin beliebten Stadtteillagen für alle Einkommensschichten noch attraktiver werden. Die Nachfrage nach Wohnraum nimmt also deutlich zu. Die Möglichkeit, den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten, sinkt dagegen insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen deutlich ab. Denn die Vermögensverhältnisse der Kandidaten werden weiterhin das entscheidende Auswahlkriterium bleiben. Zugleich wird durch die geringeren Mieten mehr Wohnfläche erschwinglich. Größere Wohnungen werden somit voraussichtlich künftig von weniger Personen bewohnt, was ebenfalls den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht. Zusätzlich wird durch die Mietpreisbremse die Vermietung von Wohnraum zunehmend unattraktiv. Da die Nachfrage nach selbstgenutztem Wohneigentum weiter steigt, werden vermehrt Mietwohnungen in Wohneigentum umgewandelt und damit ebenfalls dem Mietmarkt entzogen.
Auch die schon 2015 geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Mietpreisbegrenzungsverordnung konnten bis heute nicht aus dem Weg geräumt werden.
Zu Recht haben wir im Anhörungsverfahren gefordert den Entwurf der Landesverordnung nicht umzusetzen. Hilfsweise haben wir unsere Forderung nach der Erstellung eines Mietspiegels erneuert. Das Bestehen eines qualifizierten Mietspiegels ist Voraussetzung für die wirksame Ausweisung der Gebiete, in welchen eine Mietpreisbremse Wirkung entfalten könnte. Allerdings sind verfassungskonforme Richtlinien zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels vorzugeben, um den notwendigen Marktbezug sicherzustellen.
Ihr Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Selbsterfüllende Prophezeiungen - September 2020
Wohnen sei die soziale Frage unserer Zeit.
Das sagen der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie inzwischen auch viele Parteien. Denn Wohnraum sei auch für normale Menschen nicht mehr bezahlbar. Die Folge dieser Behauptung ist, dass auch bürgerliche Parteien auf Lösungen wie Mietpreisbremse, Baugebote und Umwandlungsverbote setzen, die Wohnen angeblich bezahlbar machen und damit die soziale Frage lösen. Unter Volkswirten fast unstreitig ist, dass genau solche Gesetze den Mietwohnungsmarkt erst kaputtmachen. Besonders eindrucksvoll wird das in diesen Tagen in Berlin deutlich, wo mit dem Mietendeckel die schärfste aller Maßnahmen ergriffen wurde.
Damit sind die vermeintlichen Lösungen die wahre Ursache des Problems, das dadurch erst geschaffen wird. Das beweist die neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Nur bei wenigen Haushalten ist in den vergangenen Jahren tatsächlich ein Anstieg der Mietwohnkostenbelastung zu verzeichnen, während gleichzeitig die Zufriedenheit mit der Wohnsituation gestiegen ist. Das Institut kommt zu dem Schluss: Wohnen ist nicht die soziale Frage unserer Zeit.
Als selbsterfüllende Prophezeiungen gelten anfänglich falsche Beschreibungen einer Situation, die ein neues Verhalten verursachen. Die Folge: Die ursprünglich falsche Auffassung wird wahr. Genau das geschieht jetzt in der Wohnungspolitik. Es ist Zeit für eine Rückkehr zu Fakten und zur Realität!
Ihr Kai K. Warnecke,
Präsident Haus & Grund Deutschland
Antrag zur Solardachpflicht beschlossen - Juli 2020
Die Bremische Bürgerschaft hat im Juni einen Antrag zur Solardachpflicht beschlossen
Grundsätzlich sind Solardächer wünschenswert. Fotovoltaik in einem Bremer Sonderweg bei Neubauten generell und zum Teil auch bei Bestandsimmobilien zur Pflicht zu machen, ist jedoch nicht der richtige Weg. So erstrebenswert es für die Umwelt und die Energiewende ist, wir hätten uns gewünscht, dass die Installation von Solardächern durch Subventionen und Zuschüsse für die Errichter attraktiver gemacht werden. Es besteht die Gefahr, dass der Bau dringend erforderlicher Neubauwohnungen ausgebremst wird. Das Bauen in Bremen ist schon jetzt durch die vielen bereits bestehenden Regulierungen kompliziert und teuer. Hier besteht erneut die Gefahr, dass der Abwanderung der Bauwilligen ins niedersächsische Umland Vorschub geleistet wird. Kostentreibende Regeln wie die kürzlich eingeführte Dachbegrünungspflicht, die bestehenden Schallschutznormen, die Dämmpflichten, die Verpflichtung Stellplätze oder Spielflächen zu errichten sorgen im Vergleich zum niedersächsischen Umland für 10 bis teilweise sogar 25 Prozent höhere Preise vergleichbarer Wohnungen.
Der Beschluss der Bürgerschaft sieht vor, dass bei Bestandsimmobilien in jedem Einzelfall geprüft werden kann, ob ein Solardach für den Eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist. Hier stellt sich die Frage wo die Zumutbarkeitsgrenze liegen soll. Solaranlagen können je nach Ausstattung schnell 10.000 Euro bis 15.000 Euro kosten und die Dachsanierungskosten somit deutlich erhöhen. Mit saftigen Sub-ventionen und kräftiger Unterstützung bei der Finanzierung der Anlagen würde die Bereitschaft zur Modernisierung sicherlich steigen. Zwang führt im Zweifel zu Unmut und Widerstand.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Wirtschaftliche Folgen aufgrund der Corona-Pandemie - Juni 2020
Lieber Leser, liebe Leserinnen,
auch wenn die ergriffenen Maßnahmen gegen das Virus langsam gelockert werden, die Pandemie hat Deutschland, Europa und die Welt immer noch fest im Griff. Die wirtschaftlichen Folgen sind schon jetzt dramatisch. Auch in Bremen! Gleich zu Beginn der Krise hat der Staat mehrere Schutzschirme für Mieter aufgespannt, um diese vor dem Verlust der Wohnung zu schützen. Zuzahlung aus dem Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II unterstützen Mieter bei Einkommenseinbußen. Kaum ein Mieter muss sich angesichts dieser Absicherung Sorgen machen, die Miete nicht zahlen zu können oder die Wohnung zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber im März über ein Mietmoratorium Mietern den Anreiz gegeben hat, ihre Mieten nicht mehr zu zahlen. Mit dem Mietmoratorium überträgt der Staat seine soziale Verantwortung für in Not geratene Mieter auf Vermieter und geht die Gefahr ein, dass auch diese in eine finanzielle Schieflage geraten. Dieses betrifft deutschlandweit 3,9 Millionen vermietende Privatpersonen, deren Existenzen nicht nur durch die Corona-Krise selbst, sondern nun auch durch Zahlungsausfälle bedroht sind.
Die Mietausfallquote bei privat vermieteten Wohnungen liegt in normalen Zeiten bei ca. 5 Prozent. Durch das Mietenmoratorium verstärkt der Staat das Mietausfallrisiko, was eine Befragung der Mitglieder von Haus & Grund Bremen und Mitgliedern von drei weiteren großen Haus & Grund Vereinen Anfang Mai 2020 bestätigt hat.
17 Prozent der befragten Bremer Vermieter gaben an, dass ihre Wohnraummieter die Mieten vollständig oder zumindest teilweise zurückgehalten haben. Damit liegt Bremen über dem Durchschnitt der übrigen befragten Vereinsmitglieder, der immerhin bei 13 Prozent lag. Die durchschnittliche Höhe der Ausfälle die der einzelne Vermieter derzeit zu beklagen hat liegt in Bremen bei rund 1.150 Euro, in den übrigen Städten sogar bei rund 2.700 Euro. Dramatischer sind die Mietausfälle bei den Gewerberaummieten, die pro Vermieter mit 12.000 Euro ermittelt wurden. Hier gaben die Vermieter an, dass 40 Prozent der Gewerbemietverhältnisse von Mietausfällen beziehungsweise Mietreduzierungen aufgrund der Corona-Krise betroffen waren.
Besonders in diesem Zusammenhang hervorzuheben ist, dass lediglich 28 Prozent der Wohnraummieter und nur 10 Prozent der Gewerberaummieter ihren Vermietern die für eine Stundung und somit die Vermeidung einer Kündigung zwingend erforderlichen Unterlagen einer finanziellen Notlage vorgelegt haben. Die Umfrage spiegelt auch die gewonnenen Eindrücke unserer Berater in der täglichen Rechtsberatung unserer Mitglieder wieder.
Die Vermieter brauchen jetzt schnell Unterstützung, denn auch sie müssen ihren Verpflichtungen weiter nachkommen. Viele Vermieter, denen es möglich ist, verhalten sich ihren Mietern gegenüber äußerst solidarisch und bieten individuelle Lösungen an – ganz ohne staatliche Unterstützung. In vielen Fällen stehen sich jedoch finanzschwache Mieter und finanzschwache Vermieter gegenüber. Für diese Fälle fehlt bislang jegliche Unterstützung, um die Krise zu bewältigen. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf insbesondere von Seiten der Bundesregierung und des Bundestages!
Nils Kobilke,
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Der Staat muss Vermietern bei Mietausfällen helfen - Mai 2020
Staat muss jetzt für private Vermieter einen Schutzschirm aufspannen
Der Staat hat angesichts der Corona-Pandemie mehrere Schutzschirme für Mieter aufgespannt, um diese vor dem Verlust ihrer Wohnung in der Corona-Krise zu schützen. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld stützen nicht nur Unternehmen, sie sichern die Einkommen der Arbeitnehmer. Durch Zuzahlung aus dem Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II werden Mieter bei Einkommenseinbußen zusätzlich geschützt.Das Gros der Mieter muss sich angesichts dieser Absicherung keine Sorgen machen die Miete nicht zahlen zu können oder die Wohnung zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber im März über ein Mietmoratorium Mietern den Anreiz gegeben hat, ihre Mieten nicht mehr zu zahlen. Mit dem Mietmoratorium überträgt der Staat seine soziale Verantwortung für in Not geratene Mieter auf Vermieter – darunter 3,9 Millionen vermietenden Privatpersonen, deren Existenzen nicht nur durch die Corona-Krise selbst, sondern nun auch durch Zahlungsausfälle bedroht sind.
Die Mietausfallquote bei privat vermieteten Wohnungen liegt in normalen Zeiten bei ca. 5 Prozent, das Mietausfallrisiko zwischen ca. 2 und 2,5 Prozent. Schon krisenbedingt ist sicher, dass dieses Risiko ansteigen wird. Durch das Mietenmoratorium verstärkt der Staat das Mietausfallrisiko um ein Vielfaches. Jede Verlängerung eines Moratoriums ist ein zusätzlicher Vervielfältiger für das Mietausfallrisiko. Der Staat hat die Balance des deutschen Wohnungsmarktes aus Zahlung der Miete gegen Kündigungsschutz ausgesetzt. Private Vermieter werden so aus dem Wohnungsmarkt gedrängt, indem man ihnen gezielt die Existenzgrundlage und Altersversorgung entzieht. Mietausfälle bringen nicht nur private Einzelvermieter, sondern mittelfristig alle abhängigen Branchen, Unternehmen und Arbeitsplätze in Gefahr. Der Staat muss jetzt auch für die privaten Vermieter einen Schutzschirm aufspannen und sie gegen Zahlungsausfälle mit einem Mietenund Wohnkostenfonds absichern.
Private Vermieter sind Verbraucher. Sie müssen anders als Unternehmen behandelt werden und einen einfachen Zugang zu Liquidität erhalten. Mieten- und Wohnkostenfonds kaufen in der Corona-Krise bei Zahlungsausfällen die Mietforderungen von Vermietern gegenüber ihren Mietern auf. Zahlungsausfälle und Liquiditätsengpässe werden so verhindert, die Investitionstätigkeit der Wohnungswirtschaft während der Krise wird so gesichert.
Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Haus & Grund Bremen zur Coronakrise - April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
als Vorstand des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. haben wir in Ihrem Interesse und im Interesse unserer Mitarbeiter auf die steigende Fallzahl von Coronainfektionen reagiert und die Geschäftsstellen unserer Vereine schon am 16. März 2020 bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die hohe Zahl von Beratungsgesprächen in der Mitgliederberatung führt täglich zu vielen Personenkontakten und könnte zur Weiterverbreitung des Virus führen. Selbstverständlich werden die Anliegen unserer Mitglieder weiterhin kompetent und zuverlässig bearbeitet. Die Mitarbeiter der Geschäftsstellen werden zu den gewohnten Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein und insbesondere die Rechtsberatung für die Mitglieder gewährleisten.
Mietvertragsformulare können sowohl online bezogen, wie auch in gedruckter Form telefonisch bestellt werden.
» Zum Mietvertragsportal
Eine telefonische Beratung hindert nicht, notwendige Schreiben in einer Vertretungsangelegenheit zu fertigen. Schriftliche Unterlagen müssen natürlich nicht persönlich übergeben und erläutert werden, sondern können auch per E-Mail, Fax oder per Post übersandt werden.
Wir können uns nur den Aufrufen aus der Politik anschließen und an die Solidarität mit älteren und geschwächten Personen in Ihrer Nachbarschaft appellieren. Jeder der in dieser schweren Zeit die Möglichkeit hat, Hilfe jedweder Art anzubieten, sollte diese Unterstützung leisten.
Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund!
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stell. Vorsitzender
Energiebedarfsausweis taugt nicht - März 2020
Energieausweispflicht
Seit die Energieausweispflicht diskutiert wurde, seit der Gesetzgeber uns Eigentümern in unterschiedlichsten Situationen die Vorlage des Energieausweises vorschreibt, seit dieser Zeit haben wir den Standpunkt vertreten, dass der kostenträchtige Bedarfsausweis – der durch speziell geschulte Ingenieure erstellt wird – wenig Aussagekraft über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie hat. Er ist in der Regel den Toner nicht wert, den sein Druck erfordert. Jetzt ist es wissenschaftlich belegt, dass der Energiebedarfsausweis nicht für den Gebäudebestand taugt. Eine neue Studie von Prof. Dr.-Ing. Ackermann von der Fachhochschule Bielefeld hat ergeben, dass die Berechnungsgrundlagen für den Bedarfsausweis nur unzureichend die realen Verhältnisse reflektieren. Veranlasst wurde die Studie von Haus & Grund Deutschland zusammen mit der ARGE Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V..
Die Studie hat festgesellt, dass weder die Annahmen zum Außen- und Innenklima, noch die zur Qualität der Gebäudehülle zum Verbraucherverhalten stimmen. Zwischen theoretischer Berechnung und tatsächlicher Messung wurden drastische Abweichungen von bis zu 173 Prozent festgestellt. Es werden der Studie zufolge einige der untersuchten Gebäude nach der Bedarfsberechnung um vier bis fünf Effizienzklassen schlechter eingestuft als nach dem gemessenen Verbrauch. Das bedeutet auch, dass in Wirklichkeit die Heizkosten oftmals viel geringer sind als berechnet.
Werden auf Basis solch unzureichender Energiebedarfswerte Investitionsentscheidungen gefällt, hat das für uns Eigentümer und ggf. auch für unsere Mieter erhebliche Folgen: Die Investition macht das Wohnen unnötig teuer und nützt dem Klima weniger als gedacht.
Das Fazit der Studie aus Sicht von Haus & Grund Bremen ist: Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand sollten besser auf Basis der Verbrauchswerte geplant werden. Der Vorteil dieser Variante ist außerdem, dass der Verbrauchsausweis schon in der Erstellung deutlich einfacher und günstiger ist als der Bedarfsausweis.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer - Februar 2020
Liebe Leserinnen und Leser, wir alle wünschen Ihnen ein gutes Jahr 2020!
Das vergangene Jahr hat uns auf politischer Ebene viel Geduld abverlangt! In Europa war bis zum Ende des Jahres nicht klar, ob der Brexit noch abwendbar sein würde. Jetzt ist er beschlossene Sache. In Deutschland war auf Parteiebene in der SPD lange nicht klar wer die Führung übernehmen wird. Auch diese Frage ist nunmehr geklärt. Und die Frage wie es in der Union nach der Ära Merkel weitergeht steht heute noch offen. Im Land Bremen ist seit dem vergangenen Jahr rot-grün-rot im Amt. Die Frage, die sich für Sie als Mitglieder bei Haus & Grund und uns stellte war: Was hat das für Folgen für uns Haus- und Wohnungseigentümer?
Das im Koalitionsvertrag angedeutete Damoklesschwert eines Mietendeckels für Bremen nach Berliner Vorbild scheint vorerst abgewendet zu sein. Der Mietwohnungsmarkt in Bremen ist offensichtlich nicht so angespannt, wie es von politischer Seite vor den Wahlen in den Medien propagiert wurde. Nach jüngsten Einschätzungen der Baubehörde ist die Mietbelastung in den vergangenen Jahren gesunken. Diese Feststellung ergibt sich aus Aussagen der zuständigen Senatorin und hochrangiger Mitarbeiterinnen der Behörde. Eine Mietbelastungsquote von 30 Prozent gilt als angemessen. In Bremen betrug die Quote laut Behörde im vergangenen Jahr 29,7 Prozent. Diesen Anteil des Nettoeinkommens zahlen Mieter durchschnittlich für ihre Bruttokaltmiete. Vor vier Jahren betrug diese Quote noch 30,5 Prozent und lag damals schon deutlich unter den Belastungsquoten vergleichbarerer Metropolen. In Bremen liegt die durchschnittliche Bestandsmiete unter 6 Euro. Ein Anlass für staatliche Regulierung des Mietmarktes durch einen Mietendeckel ist somit nicht gegeben.
Aber nicht alleine die mietrechtlichen Fragen bewegen uns, sondern auch was mit der kürzlich im Bund verabschiedeten Grundsteuerreform auf uns zukommen wird. Das im Parlament verabschiedete Grundsteuermodell führt zu mehr Bürokratie und wird die Wohnkosten nach oben treiben. Wünschenswert wäre, dass Bremen von der im Gesetz verankerten Öffnungsklausel Gebrauch macht. Die Öffnungsklausel gäbe die Chance ein rein flächenbasiertes Grundsteuermodell einzuführen, das einfach und gerecht wäre. Ob dieses Flächenmodell in Bremen kommt oder nicht, ist momentan noch offen. Es zeichnet sich aber ab, dass die Vertreter des flächenbasierten Modells auf der Bremer Regierungsbank rar gesät sind.
Wir wünschen uns alle, dass das politische Jahr 2020 in Bremen und Bremerhaven von Vernunft geprägt sein wird und radikale Positionen in jeglicher Fasson keine Chance haben.
Ihr Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus und Grund Landesverband Bremen e.V.
Weitere Klartexte aus dem Jahr 2019
Verschlechterung der Bedingungen - Dezember 2019/Januar 2020
Liebe Mitglieder in Bremen, Bremerhaven und umzu,
nur noch wenige Tage und schon wieder ist Weihnachten und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Leider kann von einer fröhlichen Bescherung in diesem Jahr nicht gesprochen werden. Die Landesregierung hat erneut die Rahmenbedingungen für das private Haus und Grund - Eigentum verschlechtert.Es wird weiter an der Steuer- und Kostenschraube gedreht. Die zu erwartende Festlegung der neuen Grundsteuerberechnung wird in Bremen zu deutlichen finanziellen Belastungen der Bewohner in vielen Stadtteilen führen. Durch die Fortsetzung der Kappungsgrenzenverordnungen und die Mietpreisbremse wird weiterhin massiv in den Markt eingegriffen. Die für die Instandhaltung der Gebäude notwenigen Mietrenditen können in vielen Fällen nicht mehr erzielt werden. Das hilft den Wohnungssuchenden nicht, weil so die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum endgültig zu einer Utopie wird. Das führt aber dazu, dass wir in Beratungsgesprächen immer häufiger hören müssen, dass unsere Mitglieder die Lust am Vermieten mehr und mehr verlieren. Doch eines ist nun einmal eine unbestrittene Tatsache: Mehr als 80 Prozent aller Wohnungen in unserem Land stehen in privatem Eigentum. Ohne uns - die vielen Haus & Grund Eigentümer, wären die Wohnungsmärkte schon lange zusammen gebrochen. Wir werden also gebraucht, um eine angemessene Wohnraumversorgung für alle sicher zu stellen. Erfreulich ist, dass sich die neue Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau deutlich gegen den von den Linken geforderten Mietendeckel ausgesprochen hat. Bemerkenswert auch der Hinweis aus dem Haus der Bausenatorin, dass der Mietmarkt in Bremen nicht so angespannt wie in anderen Metropolen ist und eine weitergehende Regulierung des Marktes aus diesem Grunde nicht notwendig ist.
Eins versprechen wir Ihnen: Haus & Grund wird sich in Bremen, in Bremerhaven und in Berlin weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Freude am Immobilieneigentum nicht durch eine unausgegorene Symbolpolitik endgültig zunichte gemacht wird.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotz allem ein wunderbares Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Bleiben Sie uns treu und vielleicht ist ja ein Gutschein für ein Jahr kostenlose Mitgliedschaft bei Haus & Grund noch eine gute Geschenkidee.
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl. Ing Andreas Schemmel, Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
Nils Kobilke, stellv. Vorsitzender
Mieten- und Mieterpolitik - November 2019
Die ich rief, die Geister…
Seit gut vier Jahren setzt die SPD nicht mehr auf eine umfassende Wohnungspolitik, sondern medienwirksam auf Mieten- und Mieterpolitik. Im Angesicht stetig sinkender Umfragewerte entwickelt sie dabei in immer kürzeren Abständen immer eigentümerfeindlichere Positionen, die sie in die Regierung einbringt.Derzeit wird auf Wunsch der SPD durch die Große Koalition nicht nur die zweite Verschärfung der Mietpreisbremse sowie deren Verlängerung um fünf Jahre bearbeitet. Auch gleich zwei Gesetze zur Änderung des Mietspiegelrechts sind in Vorbereitung. Die SPD-Koalitionspartner – CDU und CSU – kommen der SPD bei diesen Wünschen regelmäßig entgegen. Sie beschränken sich darauf, das Schlimmste zu verhindern, geben jedoch immer wieder nach, um die Koalition zu erhalten.
Für die SPD ist dies Anlass, immer noch eine Forderung obendrauf zu setzen. Im Ergebnis müssen wir neben den beiden vorliegenden Mietrechtsänderungsgesetzen noch in diesem Jahr mit vier weiteren rechnen. Und mit ihrem neuesten Papier fordert die SPD-Bundestagsfraktion jetzt auch einen bundesweiten Mietendeckel.
Die Union muss sich fragen lassen, wie viele Schritte sie auf diesem Irrweg noch mit der SPD gehen will. Denn die SPD hat verstanden, dass sie die Union zum Erhalt der Koalition immer weiter drücken kann. Die Union wird die Geister, die sie mit dem Klammern an die Große Koalition rief, nicht wieder los. Bleibt nur zu hoffen, dass die neuen Vorsitzenden der SPD diesem Elend bald ein Ende setzen.
Dr. Kai H. Warnecke,
Präsident Haus & Grund Deutschland
Grundsteuerreform - Oktober 2019
Freie Hansestadt Bremen macht von Länderöffnungsklausel Gebrauch
Vor der Sommerpause hat die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Grundsteuerreform den Bundestag passiert. Bis zum Jahresende ist eine Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig, um den Städten und Gemeinden diese konjunkturunabhängige Einnahmequelle zu erhalten. Leider hat die Freie Hansestadt Bremen bisher nicht signalisiert, von der im Gesetzentwurf angedachten Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen, um die Erhebung der Grundsteuer dauerhaft einfach und transparent zu gestalten. Unabhängig von der zukünftigen Erhebungsmethode gehen wir nach Berechnungen unseres Verbandes davon aus, dass auf die Eigentümer und Mieter erhebliche Steigerungen bei der Grundsteuer zukommen können, wenn durch die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nicht durch eine Neufestsetzung der Hebesätze gegengesteuert wird.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel
1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.
Der Koalitionsvertrag - September 2019
Diskussion über Enteignung der Haus- und Wohnungseigentümer
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Teure Müllentsorgung in Bremen und Bremerhaven - Juli/August 2019
Ergebnis der Studie über die Kosten für die Müllabfuhr
Die Kosten für die Müllabfuhr müssen nicht hoch sein, sind es aber in Bremen und Bremerhaven. Dieses Ergebnis wird durch eine Studie, die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland im Juni vorgestellt hat, unterstrichen.
In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat, werden die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie, unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs, miteinander verglichen.
In Flensburg zahlt eine Familie für einen 14-tägigen Vollservice Euro 130,20. Die gleiche Familie muss in Bremen und Bremerhaven deutlich tiefer in die Tasche greifen. In Bremerhaven fallen für den vergleichbaren Service Euro 475,05, in Bremen Euro 345,36 an. Die Gründe für diese Differenzen zwischen den einzelnen Kommunen müssen offengelegt werden. Haus & Grund fordert alle politisch Verantwortlichen auf zu analysieren, warum die Kostenbelastungen in Bremen und Bremerhaven weiterhin um mehrere Hundert Euro von denen anderer Städte abweichen.
Die Kosten des Wohnens steigen in Bremen seit Jahren. Die Nebenkosten sind dabei zu einem immer größeren Preistreiber geworden. Die Bürger stehen dem ohnmächtig gegenüber, da die Kostenstrukturen schwer durchschaubar sind und die betroffenen Familien häufig nicht einmal durch eine Änderung ihres persönlichen Verhaltens die Gebührenhöhe reduzieren können. Die Bürger unseres Bundeslandes brauchen Transparenz. Wir wollen, dass die Städte Bremen und Bremerhaven ihre Dienstleistungen günstiger, flexibler und transparenter anbieten. Damit könnten sie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Wohnkosten leisten.
Bremen mit Platz 73 und Bremerhaven mit Platz 83 von 100 verglichenen Städten liegen in dem Müllgebührenranking weiterhin ganz hinten. Im Vergleich zum letztmaligen Ranking aus 2016 sind beide Städte noch weiter zurückgefallen. Damals stand Bremen noch auf Platz 72 und Bremerhaven auf Patz 77.
Beachten Sie auch unseren Artikel zu diesem Thema auf Seite 18 dieser Ausgabe.
Dr.-Ing. Olaf Voßhans,
Vorsitzender Haus & Grund Bremerhaven e.V.
Kappungsgrenzenverordnung die Zweite - Juni 2019
Kappungsgrenzenverordnung die Zweite
Die von Haus & Grund bei der senatorischen Behörde abgegebene Stellungnahme gegen die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung ist inhaltlich nicht berücksichtigt worden. Die Kappungsgrenzenverordnung wurde 2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt, um die gesetzlich zulässige Erhöhung der Miete innerhalb von drei Jahren von 20 Prozent auf 15 Prozent abzusenken. Voraussetzung war schon damals, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorgelegen haben soll.Grundlage der jetzigen Verlängerung der Verordnung ist die Behauptung der zuständigen senatorischen Behörde, es gäbe weiterhin nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Bremen. Ernstzunehmende statistische Belege für diese Behauptung konnten seitens des rot-grünen Senats nicht erbracht werden. Ist das Wohnen in Bremen tatsächlich unbezahlbar? Im Gegenteil!
Laut des Quartalsberichtes des Institutes Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH sind in der Stadt Bremen die durchschnittlichen Neuvertragsmieten im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 nicht einmal um 10 Prozent von 6,83 Euro auf moderate 7,50 Euro angestiegen. Eine 50 Quadratmeter große Wohnung ist für 375 Euro anzumieten und somit selbst für Wohngeldempfänger erschwinglich. Alleinstehenden Wohngeldempfängern stehen in Bremen zurzeit noch 434 Euro als Wohngeld zur Verfügung.
Die Spanne der Quadratmetermietpreise für Bestandsimmobilien liegt laut Mietübersicht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte von 2018 zwischen 4,60 Euro für ältere Wohnungen im Bremer Norden und 13,10 Euro für neuere Wohnungen in Spitzenlagen in der Stadtmitte. Das bedeutet, dass es in Bremen durchaus preisgünstigen Wohnraum gibt – vielleicht nicht mit Blick auf den Roland oder das Rathaus aber es gibt ihn.
Um die Mieten bezahlbar zu halten, sollten die politisch Verantwortlichen erst einmal vor der eigenen Türe kehren. Eine aktuelle Studie des Bundes der Steuerzahler bestätigt mit seinen Zahlen die Ergebnisse des Haus & Grund Nebenkostenrankings aus 2018. Auch hier schneidet Bremen bei den durch die öffentliche Hand beeinflussbaren Wohnnebenkosten äußerst schlecht ab. Bei Betriebskosten wie Müllentsorgung, Grundsteuer und Wasser-/ Abwassergebühren zahlen Bremer deutlich mehr als die Bewohner von Städten vergleichbarer Größe.
Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
1. Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Bürgerschaftswahlen am 26. Mai 2019 in Bremen - Mai 2019
Wahlkampfgetöse „Mietenwahnsinn“
Was ist neu bei Haus & Grund Bremen? - April 2019
Ich bin der Neue ...
Die Bürgerschaftswahl steht vor der Tür - März 2019
Unzufriedenheit bei Haus- und Grundeigentümern
Erste Vorboten der Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 kann man deutlich der Tagespresse entnehmen. So wurde bereits die Beliebtheit oder auch der Bekanntheitsgrad einzelner Politiker bzw. der Regierungskoalition abgefragt. Aber auch der Erfolg bzw. Misserfolg in einzelnen Politik- und Themenbereichen wurde bereits thematisiert.
Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass die Zustimmung zur derzeitigen rot-grünen Wohnungspolitik in Bremen kontinuierlich sinkt. Nach einer aktuellen „Infratest-Dimap Umfrage“, die durch den Weser Kurier in Auftrag gegeben wurde, sind nur noch 22 Prozent der Befragten mit der aktuellen Wohnungspolitik zufrieden. Dass sich diese Unzufriedenheit insbesondere bei uns Hausund Grundeigentümern verstärkt zeigt, ist nicht verwunderlich. Immer wieder wurden Vermieter in der laufenden und den vergangenen Legislaturperioden mit neuen Gesetzen und Verordnungen, wie beispielsweise der Kappungsgrenzenverordnung oder die Mietpreisbremse, in ihrer Möglichkeit einer auskömmlichen Bewirtschaftung ihrer Immobilien beschnitten.
Besonders unverständlich ist die Tatsache, dass steigende Grundmieten bemängelt werden und die steigenden Nebenkosten, die das Wohnen in nicht unerheblicher Weise verteuern, nur selten in die Waagschale geworfen werden. Bei der Höhe der durch die öffentliche Hand beeinflussbaren Nebenkosten gehören wir in Bremen und Bremerhaven im Vergleich der 100 größten Städte in Deutschland zu den Teureren.
Um in Erfahrung zu bringen, ob und wie sich die in der Bürgerschaft Bremen und Stadtbürgerschaft Bremerhaven vertretenen politischen Parteien für uns Haus- und Grundeigentümer in der kommenden Wahlperiode engagieren wollen, werden wir den Parteien in den kommenden Wochen Wahlprüfsteine zukommen lassen. Die Antworten werden wir rechtzeitig vor der Bürgerschaftswahl in unserem Mai-Magazin veröffentlichen.
Falls Sie Anregungen für unsere Wahlprüfsteine oder Fragen an die Parteien haben, lassen Sie es uns gerne wissen.
Ihr Dipl.-Ing. Andreas Schemmel,
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Gastkommentar von Dr. Kai H. Warnecke - Februar 2019
Um-Steuern
Seit der Veröffentlichung der Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine neue Grundsteuer wurde die politische Debatte über diese Reform kräftig angeheizt. Auslöser war, dass das Finanzministerium einen Vorschlag erarbeitet hat, der so komplex ist, dass bis zu 25 Prozent der Grundsteuereinnahmen von derzeit 12 Milliarden Euro allein für die Kosten der Finanzverwaltung verloren gingen. Angesichts von 740 Milliarden Euro Steuergesamteinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen im vergangenen Jahr erscheint die Debatte langsam absurd. Muss man wirklich tausende neue Finanzbeamte einstellen, um weniger als zwei Prozent des Gesamtsteueraufkommens zu erheben? Da der Vorschlag von Minister Scholz überdies zu Steigerungen der Grundsteuer gerade in städtischen Gebieten führen könnte, forderte die bereits im Europawahlkampf stehende Bundesjustizministerin Barley prompt ein Verbot der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter. Mit einer gerechten Erhebung hätte diese einseitige Belastung der Eigentümer nichts mehr zu tun.
Wichtig ist vor allem, dass die Kommunen, welche die Grundsteuereinnahmen erhalten, handlungsfähig bleiben. Denn nur mit kommunaler Infrastruktur bleiben unsere Städte und Gemeinden für uns Eigentümer und unsere Mieter lebenswert. Das Grundsteueraufkommen der Kommunen könnte Olaf Scholz jedoch einfach direkt aus seiner Portokasse zahlen. Denn allein die überschüssigen Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer betrugen 2017 mehr als zehn Milliarden Euro. Mit einem Um-Steuern weg von der Grundsteuer hin zur Einkommensteuer wäre allen geholfen.
Weitere Klartexte aus dem Jahr 2018
Was hat uns das Jahr 2018 bisher beschert? - Dezember 2018
Weihnachten steht vor der Tür und ein neues Jahr ist in Sicht
Die ersten Spekulatius und Lebkuchen haben den meisten von uns ja schon im Oktober gemundet. Nun beginnt die Adventszeit und bis nach den Festtagen sind die kulinarischen Versuchungen schon eine Herausforderung.
Was hat uns das Jahr 2018 bisher beschert? In Berlin hat man lange gebraucht, bis die alte „GroKo“ auch wieder die neue „GroKo“ wurde. Aber die gegenseitigen Befindlichkeiten sind noch nicht überwunden, so dass konstruktive Regierungsarbeit bisher nur in Ansätzen spürbar ist. Es gibt aus dem Justizministerium den Entwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz, welches uns private Eigentümer nicht viel Gutes bescheren wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat rechtzeitig zu Weihnachten seine Überlegungen zur Grundsteuerreform vorgelegt.
Da haben wir als Haus & Grund Organisation noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten, damit die Vermietung nicht eines Tages zu einem Zuschussgeschäft wird. Das Thema Bauen und Wohnen muss bei der Bundesregierung nun endlich den richtigen Stellenwert erhalten. Schon seit Jahren sind die wichtigen Fragen nach genug Wohnraum, bezahlbaren Mietund Heizkosten und dem Bürokratiestau beim Bau nur Anhängsel irgend eines Ministeriums. Die Wohnbaupolitik geht zurzeit beim Innen- und Heimatminister Horst Seehofer völlig unter. Er scheint als Bauminister überfordert und setzt bisher keine Impulse. Vielleicht ändert sich das ja, wenn er die Bürde seines Amtes als CSU Vorsitzender im nächsten Jahr hinter sich lassen kann.
Auch in Bremen und Bremerhaven stehen die Parteien und Wählerinitiativen in den Startlöchern. Am 26. Mai 2019 wird gewählt und natürlich wollen wir den Parteien wieder auf den Zahn fühlen. Wenn Sie Anregungen für unsere Wahlprüfsteine haben, lassen Sie es uns wissen. Die Antworten der Parteien und Spitzenkandidaten werden wir rechtzeitig vor der Wahl in unserem Magazin Ausgabe Mai veröffentlichen.
Wir wünschen Ihnen ein wunderbares Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben. Kommen Sie gut in das neue Jahr und bleiben Sie uns treu!
Ihr Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Dipl. Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender
Heinrich Schnaue, stellv. Vorsitzender
Dr. Olaf Voßhans, stellv. Vorsitzender
PS: Auch eine Haus & Grund Mitgliedschaft kann als Weihnachtsgeschenk Freude bereiten!
Ergebnisbericht vorgelegt - November 2018
Wenig Vision für Haus- und Grundeigentümer bei der Zukunftskommission
Am 15. Oktober 2018 hat die von Bürgermeister Dr. Carsten Sieling einberufene Zukunftskommission ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Ergebnisse dieses für den Steuerzahler kostenträchtigen Arbeitskreises sind ernüchternd.
Abgesehen davon, dass die Beteiligung der privaten Eigentümer offensichtlich nicht gewünscht war, beschränkt sich der Ergebnisbericht vorwiegend auf Allgemeinplätze. Inhaltlich wurde nicht mehr erarbeitet, als durch eine funktionierende Verwaltung schon längst auf dem Tisch liegen müsste.
So kurz vor der Bürgerschaftswahl stellt sich für den neutralen Betrachter die Frage, ob mit der Arbeit der Zukunftskommission auf Steuerzahlerkosten hastig die Parteiprogramme der regierenden Fraktionen mit Inhalt gefüllt werden sollten. Stadtentwicklung bedeutet nicht nur die Konzentration auf Neubauten, sondern auch die Unterstützung und Förderung des Immobilienbestandes. Hier ist nicht allein die Kommunikation mit Mietern, sondern insbesondere auch mit selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern der Immobilien gefragt.
Die Politik kann von den privaten Eigentümern kein soziales Engagement erwarten, wenn sie mit immer neuen gesetzlichen Vorgaben die Axt an den Stamm des sozialen Mietrechts angelegt. Das künstliche Niedrighalten der Mieten durch Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzenverordnungen, bei steigenden Bau – und Instandhaltungskosten, verhindert Investitionen in den Immobilienbestand. Hier muss mit einer vernünftigen Politik gegengesteuert werden. 80,6 Prozent der Wohnungen sind im Eigentum von Privatpersonen und 60 Prozent der Mietwohnungen werden von Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Diese Zahlen sprechen Bände und verdeutlichen, dass es nicht genügt, allein die Wohnungsbaugesellschaften anzusprechen und den Großteil der Bewohner und derer, die Wohnraum zur Verfügung stellen, außer Acht zu lassen.
Ihr Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.
Kein Mietspiegel für Bremen? - Oktober 2018
Warum Bremen aus Sicht von Joachim Lohse keinen Mietspiegel bekommen darf
Bremen ist die einzige deutsche Großstadt mit mehr als einer halben Million Einwohnern, die keinen Mietspiegel hat. Die Baubehörde verzichtet bewusst auf einen Preisvergleich, weil sie befürchtet, dass mehr Markttransparenz zu Mietensteigerungen führen wird. Immer wieder wird nicht nur von Haus & Grund ein qualifizierter Mietspiegel für Bremen eingefordert, um für Mieter und Vermieter endlich einen Überblick zu schaffen, wie hoch die Kaltmieten in den einzelnen Stadtteilen wirklich sind.
Ohne Mietspiegel wird wild spekuliert und von manchen Politikern, die es eigentlich besser wissen müssten, behauptet, dass es in den letzten Jahren auch in unserer Stadt zu nicht gerechtfertigten gewaltigen Mietsprüngen gekommen ist. Bausenator Joachim Lohse (Grüne) hat nun auf Nachfrage des Weser-Kuriers klargestellt, dass Bremen sich gezielt gegen die Erstellung eines Mietspiegels ausspricht. Offensichtlich sind dafür nicht nur die für die Erstellung erforderlichen finanziellen Aufwendungen der Grund.
Bausenator Lohse, die Grünen und auch weite Teile der SPD befürchten, dass mehr Markttransparenz nicht in erster Linie den Mietern nütze, und das geht natürlich nicht. Auch unser Bausenator ist zu der Erkenntnis gekommen, dass es in Bremen viele kleinere private Vermieter gebe, die Mieten seltener erhöhen und oft auf langfristige Verträge setzen würden als die gewerbliche Wohnungswirtschaft. Übersetzt heißt das doch wohl, die Bremer Regierungskoalition will die vielen privaten Vermieter weiter dumm halten und durch Verschleierung der tatsächlichen Marktlage gar nicht erst auf die Idee bringen, ihre Mieten einmal zu überprüfen.
Aufgrund der ständig steigenden Modernisierungs- und Instandhaltungskosten brauchen auch die privaten Vermieter eine ausreichende Rendite. Sonst sind sie eines Tages nicht mehr in der Lage, ihre Wohnungen, die dringend für die Wohnraumversorgung notwendig sind, in einem zeitgemäßen Zustand zu erhalten.
Die gewerbliche Wohnungswirtschaft braucht keinen Mietspiegel. Ihnen genügen die Mietwerte aus ihren eigenen Beständen, um regelmäßig die Mieten anzupassen. Man braucht eigentlich nur einmal nach Bremerhaven zu schauen. Haus & Grund und der Mieterverein setzen sich regelmäßig zusammen und analysieren die Mietenentwicklung.
Das Ergebnis: Ein Mietspiegel, der von allen Seiten anerkannt wird und nicht dazu geführt hat, dass die privaten Vermieter ihre Mieten unangemessen erhöht haben. Wer auf der einen Seite eine Mietpreisbremse einführt und dann nicht für Markttransparenz sorgt, der handelt aus meiner Sicht unsozial. Über immer mehr Politikverdrossenheit darf man sich dann nicht mehr wundern.
Ihr Heinrich Schnaue
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Entlastung der Immobilienkäufer - September 2018
Nebenkosten beim Immobilienkauf senken!
Bundesjustizministerin Katarina Barley prüft derzeit, wie sie privaten Immobilieneigentümern die Lust am Vermieten weiter verderben kann. U. a. plant sie, das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe zu übertragen. Demnach müsste die Maklerkosten künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat.
Für den Bereich der Wohnungsvermietung wurde dieses Bestellerprinzip von der Vorgängerregierung bereits im Jahre 2015 eingeführt. Katarina Barley verkauft ihren Vorschlag als spürbare Entlastung der Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten. Doch wie dürfte es in der Realität aussehen?
Bereits die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnraumvermietung wurde als der große Gewinn für die Mieter verkauft. Nach einer Zeit der Verunsicherung sind mittlerweile die Auftragszahlen für die Makler wieder gestiegen. Die Courtage wird nun von den Vermieterinnen und Vermietern getragen, doch in der Regel vorher in die Miete eingepreist. Denn selbstverständlich sind Vertriebskosten über die zu erzielenden Mieten abzudecken.
Das machen auch die großen Wohnungsgesellschaften wie Gewoba und Co. nicht anders. Schließlich muss das eigene Personal auch aus den Mieteinnahmen bezahlt werden. Nach kruder, und wieder nur Symbolpolitik nun die Idee, eine gleiche Regelung auch für den Immobilienverkauf über Makler gesetzlich zu regeln.
In der heutigen Marktlage können und werden die Verkäufer die Maklergebühr schlicht und ergreifend auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Dummen sind dann am Ende die Käufer, denn der erhöhte Kaufpreis führt natürlich auch zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Die Kaufnebenkosten werden nicht sinken, sondern steigen.
Unsere Finanzsenatorin wird sich freuen und sicher nicht als Ausgleich die Grunderwerbsteuer senken. Eine Reform zur Senkung der Nebenkosten ist ein sinnvolles Vorhaben, um den Erwerb von Wohneigentum flächendeckend zu fördern. Doch dafür bedarf es anderer Ansätze.
Unser Verband spricht sich schon lange dafür aus, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und Preisabsprachen bei den Maklerprovisionen zu unterbinden. Bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibt, sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten, zumindest hohe Freibeträge für Selbstnutzer einführen. Angesichts sprudelnder Steuerquellen ist dies ohne nennenswerte Belastung der öffentlichen Haushalte möglich.
In Bremen beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 5 %. Bei einen Kaufpreis für ein neues Reihenhaus in Höhe von rd. Euro 300.000 ergibt sich durch einen Verzicht ein Einsparpotential von immerhin Euro 15.000. Viel Geld für eine junge Familie, die sich gerne in Bremen oder Bremerhaven den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und so auch etwas für die eigene Altersvorsorge beitragen will.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Entlastung der Immobilienkäufer - September 2018
Nebenkosten beim Immobilienkauf senken!
Bundesjustizministerin Katarina Barley prüft derzeit, wie sie privaten Immobilieneigentümern die Lust am Vermieten weiter verderben kann. U. a. plant sie, das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe zu übertragen. Demnach müsste die Maklerkosten künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat.
Für den Bereich der Wohnungsvermietung wurde dieses Bestellerprinzip von der Vorgängerregierung bereits im Jahre 2015 eingeführt. Katarina Barley verkauft ihren Vorschlag als spürbare Entlastung der Immobilienkäufer von Kaufnebenkosten. Doch wie dürfte es in der Realität aussehen?
Bereits die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnraumvermietung wurde als der große Gewinn für die Mieter verkauft. Nach einer Zeit der Verunsicherung sind mittlerweile die Auftragszahlen für die Makler wieder gestiegen. Die Courtage wird nun von den Vermieterinnen und Vermietern getragen, doch in der Regel vorher in die Miete eingepreist. Denn selbstverständlich sind Vertriebskosten über die zu erzielenden Mieten abzudecken.
Das machen auch die großen Wohnungsgesellschaften wie Gewoba und Co. nicht anders. Schließlich muss das eigene Personal auch aus den Mieteinnahmen bezahlt werden. Nach kruder, und wieder nur Symbolpolitik nun die Idee, eine gleiche Regelung auch für den Immobilienverkauf über Makler gesetzlich zu regeln.
In der heutigen Marktlage können und werden die Verkäufer die Maklergebühr schlicht und ergreifend auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Dummen sind dann am Ende die Käufer, denn der erhöhte Kaufpreis führt natürlich auch zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Die Kaufnebenkosten werden nicht sinken, sondern steigen.
Unsere Finanzsenatorin wird sich freuen und sicher nicht als Ausgleich die Grunderwerbsteuer senken. Eine Reform zur Senkung der Nebenkosten ist ein sinnvolles Vorhaben, um den Erwerb von Wohneigentum flächendeckend zu fördern. Doch dafür bedarf es anderer Ansätze.
Unser Verband spricht sich schon lange dafür aus, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und Preisabsprachen bei den Maklerprovisionen zu unterbinden. Bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibt, sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten, zumindest hohe Freibeträge für Selbstnutzer einführen. Angesichts sprudelnder Steuerquellen ist dies ohne nennenswerte Belastung der öffentlichen Haushalte möglich.
In Bremen beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 5 %. Bei einen Kaufpreis für ein neues Reihenhaus in Höhe von rd. Euro 300.000 ergibt sich durch einen Verzicht ein Einsparpotential von immerhin Euro 15.000. Viel Geld für eine junge Familie, die sich gerne in Bremen oder Bremerhaven den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und so auch etwas für die eigene Altersvorsorge beitragen will.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Grundsteuerbelastung - Juli/August 2018
Die Grundsteuerbelastung für Familien in Bremen und Bremerhaven ist weitaus höher als im Durchschnitt aller Großstädte
In diesem Jahr hat Haus & Grund die Belastung einer Familie durch die Grundsteuer B in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland vom Institut der Wirtschaft in Köln untersuchen lassen. Für diesen Vergleich wurde die jährliche Grundsteuer einer Musterfamilie, bestehend aus vier Personen, die in diesen Städten wohnt, herangezogen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerlast, die Mieter und Eigentümer tragen müssen, je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro jährlich variiert. Ein Vierpersonenhaushalt zahlt z.B. in Gütersloh – Rang 1 – im Durchschnitt 323 Euro im Jahr an Grundsteuer B. Am meisten muss in Witten – Rang 100 – berappt werden. Hier beträgt die Grundsteuerlast 771 Euro. Wo haben sich nun Bremen und Bremerhaven angesiedelt?
Zunächst erfreulich, die letzten Plätze haben diesmal andere Städte belegt. In Bremen – Rang 90 – sind von einer vierköpfigen Familie im Durchschnitt 589 Euro jährlich zu zahlen. In Bremerhaven ist es noch etwas billiger. Hier beträgt die Grundsteuerbelastung 546 Euro. Das entspricht dem Rang 82. Die Ergebnisse dieser Studie sollen die Grundlage für weitere Diskussionen im Bund, den Ländern und den verschiedenen Städten sein.
Mieter wie Eigentümer haben ein Recht darauf, dass ihnen ihre jeweilige Kommune die unterschiedliche Steuerlast erklärt, vor allem, was aus den Grundsteuereinnahmen alles finanziert wird. Darüber darf auch in Bremen und Bremerhaven noch immer gerätselt werden. Straßen, Wege, Grünanlagen sind in einem katastrophalen Zustand. Die Straßenreinigung lässt sehr zu wünschen übrig, so dass in manchen Wohnstraßen erst nach mehrmaligen nachhaken der Anlieger – wenn man Glück hat - Unfallgefahren durch Laub- oder Eisglätte beseitigt werden.
Ich bin gespannt, wann das nächste Mal von den Regierungsverantwortlichen die Einführung einer Straßenreinigungsabgabe ins Spiel gebracht wird. Vermutlich spätestens nach der Bürgerschafts- und Stadtverordnetenwahl im nächsten Jahr. Rekordeinnahmen und weiter zerfallene Infrastruktur. Das passt nicht zusammen. Schon hören wir in Bremen von den größeren Handlungsspielräumen ab 2020. Dann fließen ja bekanntlich mehr Bundesmittel in unseren klammen Landeshaushalt. Bleibt zu hoffen, dass die Mehreinnahmen nicht in sinnlose Prestigeobjekte fließen, sondern auch dazu eingesetzt werden, das Wohnen in unseren beiden Städten wieder attraktiver zu machen.
Ihr Dipl. Ing. Andreas Schemmel
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Vermietung von Ferienwohnungen in Bremen - Juni 2018
Bremen will die Vermietung von Ferienwohnungen einschränken und schießt dabei wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen
Die rot-grüne Koalition plant, die Nutzung von Airbnb in Bremen und Bremerhaven stark einzuschränken. Darüber hinaus sollen Wohnungseigentümer zukünftig zur Vermietung bei Leerstand verpflichtet werden.
Dazu muss man wissen, dass keine belastbaren Zahlen der Wohnungen in Bremen vorliegen, die tatsächlich von Vermietern als Ferienwohnungen angeboten werden. Die bisher angenommene Zahl von 400-500 Wohnungen darf bezweifelt werden. Die kursierenden Zahlen zur Vermietung an Touristen basieren in der Regel auf Angaben verschiedener Internetportale und sind in vielen Fällen irreführend. Nicht jedes Angebot führt tatsächlich zu einer Vermietung oder gar zu einer möglichen Zweckentfremdung.
400 - 500 Wohnungen von insgesamt rund 316.000 Wohnungen auf dem bremischen Wohnungsmarkt, die angeblich dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden, sind gerade ca. 0,1 % der Wohnungen in ganz Bremen. Hierfür eine gesetzliche Regelung oder eine Verordnung zu schaffen, die massiv in die Grundrechte aller Wohnungseigentümer eingreift, ist absurd. Eine entsprechende Überreglementierung deutet auf unerträglichen populistischen Aktionismus hin, der Einzelfälle zu Lasten der Freiheitsrechte der Bürger reglementiert und diese damit beschränkt. „Bei einem Zweckentfremdungsgesetz handelt es sich wieder um ein ordnungspolitisches Mittel, mit dem in den Wohnungsmarkt und in die Rechte der Eigentümer von Immobilien eingegriffen wird.
Wie bereits von Haus & Grund bei der Mietpreisbremse bemängelt wurde, ist auch hier deutlich darauf hinzuweisen, dass Ordnungspolitik keine einzige neue Wohnung schafft. Die Richtigkeit dieser Feststellung wird durch die Erfolglosigkeit der Mietpreisbremse im Hinblick auf ihre erwartete Funktion zum Schaffen neuen Wohnraums belegt. Zudem bedeutet die Einführung eines Zweckentfremdungsgesetzes Verwaltungsaufwand, der wieder Geld kostet.
Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Zweckentfremdungsgesetze einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, aber eine präventive Wirkung nie erreicht wurde. Private Eigentümer außerdem zu zwingen, langfristige kostenträchtige Mietverhältnisse einzugehen und im Zweifel draufzuzahlen, weil eine teure Instandsetzung oder Modernisierung notwendig wird, ist grotesk und gefährdet meines Erachtens die Solvenz unbescholtener Bürger. Haus & Grund Bremen lehnt eine Zweckentfremdungsregulierung ab. Hier wird wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wohnungsengpässe lassen sich nur durch eine vernünftige Baulandpolitik und eine Reduzierung überzogener Baustandards abbauen.
Ihr Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.
Grundsteuer zukunftsfest reformieren - Mai 2018
Die „neue“ Grundsteuer darf das Wohnen nicht verteuern
Karlsruhe hat, wie zu erwarten war, dem Gesetzgeber in Sachen Grundsteuer die Rote Karte gezeigt. Jetzt gilt es, die Grundsteuer schnell und zukunftsfest zu reformieren.Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt allerdings davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Haus & Grund Präsident Kai Warnecke erinnerte die Politik an ihr Versprechen, dass eine Reform unterm Strich keine höhere Steuerbelastung für die Bürger mit sich bringen dürfe. Eine zügige und rechtssichere Reform ist aus Sicht unseres Verbandes nur mit einer rein flächenbasierten Grundsteuer denkbar.
35 Millionen Immobilien können nicht in dem vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitraum von fünf Jahren neu bewertet werden. Wer hier etwas anderes propagiert, hat nicht viel Ahnung von der Materie. Bei einer verkehrswertabhängigen Grundsteuerberechnung wären regelmäßige Neubewertungen der Immobilien notwendig. Das hat in der Vergangenheit nicht geklappt und wird auch in Zukunft nicht funktionieren.
Deshalb sollte die Politik von einer verkehrswertbasierten Reform die Finger lassen. Vernünftig und für jeden Steuerzahler nachvollziehbar ist nur, wenn zukünftig ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator zur Grundlage der Besteuerung gemacht wird. Eine solche Reform ist einfach und gerecht, weil sie den Aufwand für die gemeindliche Infrastruktur wiedergibt.
Eine auf Verkehrswerte basierende Grundsteuer ist keine Lösung. Sie wäre mit vielen rechtlichen und praktischen Unwägbarkeiten verbunden und würde das Wohnen in vielen Gegenden Deutschlands extrem verteuern, wie eine Untersuchung unseres Verbandes nachweisen konnte. Bleibt zu hoffen, dass die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert diese Tatsache auch endlich einmal zur Kenntnis nimmt. Während nach dem Verfassungsgerichtsurteil immer mehr Bundesländer von dem bisher von der Mehrheit favorisierten „Verkehrswertmodell“ abrücken, hat sie sich noch vor wenigen Tagen als stramme Befürworterin geoutet.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Nachhaltige Alternativen zu Dieselfahrverboten - April 2018
Wird ein Albtraum Realität – Fahrverbote in Bremen?
Im vergangenen Jahr lagen die in Bremen gemessenen Stickoxidwerte knapp unter den zulässigen Grenzwerten. Dies kann in diesem Jahr – je nach Wetterlage – schon wieder ganz anders aussehen.Giftiges Stickoxid kann schwere Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Dies gilt es selbstverständlich zu verhindern. Allerdings sind für den Ausstoß nicht nur die alten Diesel PKWs verantwortlich, die immerhin bis vor kurzem noch als besonders umweltfreundlich galten. Auch die Industrie, der öffentliche Personennahverkehr, die Binnenschiffe auf der Weser und viele weitere Quellen tragen zu diesem Problem bei.
Der neue Verkehrsminister Andreas Scheuer will sich nicht der Kumpanei mit der Autoindustrie verdächtig machen und sagt: Fahrverbote könnten nur durch die Mitarbeit der Autoindustrie verhindert werden. Doch was soll uns das sagen? Die Dieselfahrenden Steuerzahler haben keine Schuld an dieser Situation, so Scheuer. Wer in gutem Vertrauen in Industrie und Politik sein Fahrzeug gekauft hat, darf jetzt nicht die Zeche zahlen müssen. Damit räumt unser neuer Verkehrsminister zumindest eine Mitschuld am derzeitigen Diesel-Chaos ein.
Doch was tut die Politik nun? Es wird schon über Ausnahmeregelungen für den ÖPNV, Handwerksbetriebe und Zulieferer nachgedacht. Doch was ist mit den Dieselfahrern, die als Kunden in unserer Innenstadt dringend benötigt werden. Was ist mit den vielen Pendlern, die in der Innenstadt arbeiten und sich auf die lange propagierte Umweltfreundlichkeit ihrer Fahrzeuge verlassen haben?
In der gegenwärtigen Situation der „allgemeinen Verunsicherung“ würden nur noch 13 % aller PKW-Käufer einen Diesel wählen. Das gefährdet die von der Bundesregierung gesteckten Ziele zur CO2-Reduzierung. Dieselfahrzeuge produzieren von diesem Umweltgift nun einmal erheblich weniger als die nun in der Käufergunst gestiegenen „Benziner“. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur als letztes Mittel anzusehen sind, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen nicht greifen. Daran muss sich nun die Politik messen lassen und möglichst schnell Alternativen entwickeln. Nur über das Thema zu reden reicht nicht mehr. Wir Bürger erwarten zu Recht nachhaltige Alternativen zu Dieselfahrverboten.
Ihr Heinrich Schnaue
Vorsitzender Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
Alle Jahre wieder! Ein Mietspiegel für Bremen - März 2018
Ein Mietspiegel für Bremen - kommt er, oder kommt er nicht?
Alle Jahre wieder flammt das Thema Mietspiegel auf und verschwindet dann wieder in irgendwelchen Schubladen der Bürgerschaftsfraktionen. Die einen, so auch Haus & Grund, fordern die dringend notwendige Transparenz über das tatsächliche ortsübliche Mietniveau in Bremen ein. Die anderen sehen in einem Mietspiegel „Teufelswerk“ und befürchten, dass den vielen kleinen privaten Vermieterinnen und Vermieter vielleicht klar wird, dass sie zu billig vermieten und auch mal eine Mieterhöhungen aussprechen könnten.Bisher fühlen sich viele Akteure berufen über explodierende Mieten zu sprechen und beziehen sich dabei auf wilde Erhebungen auf Basis von Angebotsmieten für die Neu- oder gar Erstvermietung von neu erstellten Wohnungen. Diese Erhebungen sind jedenfalls das Geld was sie kosten nicht wert und spiegeln in keiner Weise das tatsächliche Mietniveau wieder.
Transparenz kann nur ein qualifizierter Mietspiegel bringen, der übrigens aus meiner Sicht ein absolutes „Muss“ ist, wenn man, wie in Bremen geschehen, mal auf die schnelle eine Kappungsgrenzenverordnung (ab 01.09.2014), oder eine Mietpreisbremse (ab 01.12.2015) einführt. Unserem Verband ist es noch immer ein Rätsel, wie seinerzeit angebliche Mietpreisexplosionen ohne konkretes Datenmaterial begründet wurden. Kaffeesatzleserei hilft jedenfalls in der Wohnungspolitik nicht weiter.
Die Bundestagswahl liegt ja nun schon einige Monate zurück. In den Koalitionsverhandlungen der GroKo - die Mitgliederbefragung der SPD war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen - wurde wider besseren Wissens eine Verschärfung der Mietpreisbremse sowie engere Regeln für qualifizierte Mietpreisspiegel vereinbart. Ich nenne das mal reine Symbolpolitik. Werden diese Vereinbarungen umgesetzt, wird auch Bremen nicht mehr um die Erstellung eines - zugegeben nicht billigen - Mietspiegels herumkommen.
Zur Erinnerung: Bremen ist die einzige der 25 größten deutschen Städte, die sich bisher gegen einen Mietspiegel entschieden hat. Private Vermieter erwarten Markttransparenz. Sie brauchen diese Transparenz für ihre Vermietungsentscheidungen, für Entscheidungen über notwendige Investitionen die ja aus den Mieteinnahmen finanziert werden müssen, für Entscheidungen über Mietanpassungen die auch ohne teure Mietwertgutachten oder Gerichtsentscheidungen Bestand haben sollen. Private Vermieter gehören in ihrer überwiegenden Mehrheit - das ist auch den meisten Politikern bewusst - nicht zu den sogenannten „Miethaien“. Der Mieterschutzbund gehört ebenfalls zu den Befürwortern eines Mietspiegels.
Der Mieterverein Bremen schweigt eher und ist eigentlich dagegen. Von den in der Bürgerschaft vertretenen Parteien hat sich bisher nur die FDP für mehr Markttransparenz ausgesprochen. Wir dürfen gespannt sein was passiert, wenn die Koalitionsvereinbarung tatsächlich umgesetzt wird. Dann wird der Bremer Mietspiegel wohl nicht mehr in irgendeiner Schublade versteckt gehalten werden können.
Ihr Dipl. Ing. Andreas Schemmel
Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Grunderwerbsteuerbefreiung für junge Familien - Februar 2018
Junge Familien beim Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum unterstützen!
Bremen und Bremerhaven gehören seit wenigen Jahren wieder zu den wachsenden Städten. Das ist auf der einen Seite positiv, erfordert aber auch angesichts der Wohnungsengpässe und der daraus resultierenden Preissteigerungen eine intelligente Wohnungsbaupolitik.Immer neue, teure Baustandards, steigende Grundstückspreise und Baukostensteigerungen, die erheblich über den Steigerungen des Verbraucherpreisindex liegen, machen es insbesondere jungen Familien, die noch nicht zu den Spitzenverdienern zählen, zunehmend schwerer, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Da hilft es leider auch nicht, dass das Zinsniveau für Baukredite nach wie vor sehr niedrig ist. Ohne entsprechendes Eigenkapital gibt es kein Geld von den Banken.
Eine schuldenfreie Immobilie ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge, zumal jede weitere Absenkung des Rentenniveaus die Gefahr, in die Falle der Altersarmut abzurutschen, erhöht. Hier entsprechende Förderprogramme zu entwickeln, ist eine gute Investition für unsere Städte. Die rot-grüne Regierungskoalition plant eine spezielle Förderung für diese Zielgruppe. Profitieren sollen davon nicht nur die Bauwilligen, sondern auch die Stadtteile mit starken sozialen Belastungen. Das bereits im nächsten Doppelhaushalt verankerte Programm ist bestimmt für diejenigen, die erstmals eine neu errichtete Immobilie zum Selbstbezug erwerben oder neuen Wohnraum in ehemaligen Gewerbeimmobilien schaffen, minderjährige Kinder haben und in einem Stadtteil mit starker sozialer Belastung kaufen. Sie sollen nach den Plänen der Koalition die Grunderwerbsteuer - im Land Bremen 5 % des Kaufpreises -, die Notar- und Gerichtskosten und möglicherweise auch die Baugenehmigungsgebühren erstattet bekommen.
Allerdings soll die Förderung begrenzt werden auf Immobilien, deren Preis 330.000 Euro nicht überschreitet. Mit diesem Programm soll, so Jürgen Pohlmann, baupolitischer Sprecher der SPD, mehr Gerechtigkeit geschaffen werden. Für Haus & Grund sind diese Förderansätze ein Schritt in die richtige Richtung, zumal unser Verband schon seit Jahren eine Grunderwerbsteuerbefreiung für junge Familien fordert. Doch ist angesichts der noch immer stark ansteigenden Immobilienpreise eine Deckelung auf einen Preis von 330.000 Euro gerecht? Ist es gerecht, dass nur der Bau oder der Kauf von Immobilien in Stadtteilen mit starker sozialer Belastung gefördert werden soll? Welcher Stadtteil gehört dazu und welcher nicht? Auch in Habenhausen, Borgfeld oder Oberneuland würden gerne die jungen Menschen, die hier aufgewachsen sind, eine Immobilie in ihrem sozialen Umfeld erwerben. Sie sind allerdings aufgrund der Preisentwicklung zu häufig gezwungen, auf das Umland auszuweichen und zahlen zukünftig ihre Steuern an ihren neuen Wohnorten.
Aus Haus & Grund Sicht muss hier noch kräftig nachgebessert werden, um wirklich ein rundes Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Vor allem, es finanziert sich im Laufe der Jahre durch den Bevölkerungszuwachs über die Steuereinnahmen von selbst. Das ist dann auf Neudeutsch eine klassische Win-Win-Situation.
Ihr Bernd Richter
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.





