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Die SCHUFA-Firmenauskunft

SCHUFA-Kompaktauskunft – die erste Auskunft mit Menschenkenntnis

Durch die Verbindung der SCHUFA-Unternehmensdatenbank mit der SCHUFA-Personendatenbank erhalten Sie neben relevanten Daten zum Unternehmen weitere risikorelevante Daten zu den Geschäftsführern und Inhabern. So können Sie Risiken – besonders bei inhabergeprägten Unternehmen - noch besser einschätzen.

Mit der SCHUFA – Kompaktauskunft sind Sie in vielen Situationen gut informiert! Prüfen Sie Handwerker, Dienstleister oder Bauunternehmen vor der Beauftragung Sichern Sie sich gegen Forderungsausfälle bei Gewerberaumvermietungen (Kioske, Gastronomie, Büro usw.) ab. Als Selbständiger können Sie sich im Rahmen der Geschäftsanbahnung ein Bild zu Ihren potenziellen Kunden machen.

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Einzelpreise

  • Haus & Grund Mitglieder: EUR 19,95 (Einzelpreis inkl. gestzl. MwSt.)
  • Normalpreis: EUR 24,95 (Einzelpreis inkl. gestzl. MwSt.)

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.

  • Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt.
  • Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen.
  • Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA-Hinweises nebst ergänzender SCHUFA-Information durch den Mietinteressenten.
  • In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden.
  • Es ist daher notwendig, dass Sie den vom Mietinteressenten zur Kenntnis genommenen SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information 12 Monate aufbewahren.

Bei sogenannten Einmannbetrieben (z.B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).