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Haus & Grund meldet sich zu Wort
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Im folgenden finden Sie die Haus & Grund Meinung zu "dies und das" aus den Bundes- und Länderparlamenten sowie aus den Bremer und Bremerhavener "Amtsstuben".

Mehr Gerechtigkeit bei den Müllgebühren ab 2013? Zweifel sind zumindest erlaubt!

Kaum im neuen Jahr angekommen, da verkündete das Umweltressort, dass die Müllgebühren ab 2013 kräftig angehoben werden müssen. Zukunftsorientiert und gerecht soll die Gebührenstruktur weiter entwickelt werden, um so für Bürgerinnen und Bürger wirklich transparent zu werden. Das hört sich doch erst einmal sehr schön an. Doch was will uns das Umweltressort hier nun wirklich verkaufen? Zahlen werden genannt, auf Nachfrage dann allerdings erklärt, dass derzeit noch gar keine Kalkulation vorliegt, wie sich die Grundgebühren und die eigentlichen Entleerungskosten ab 2013 nun tatsächlich zusammen setzen werden.

Es sollen Anreize zu einer noch besseren Mülltrennung geschaffen werden. Diese bestehen bei genauer Betrachtung darin, dass sich bei kleineren Haushalten die Anzahl der mit den Gebühren abgedeckten jährlichen Leerungen nicht unerheblich reduziert. Jede weitere Abfuhr, die vielleicht auch zu mehr Hygiene in den Mülltonnen führt, ist gesondert zu zahlen. Nachvollziehbar ist, wenn Staatsrätin Gabriele Friderich als Begründung gestiegene Personal- und Fahrzeugkosten anführt. Schließlich blieben die Müllgebühren über einen sehr langen Zeitraum stabil. Tatsächlich ist jedoch beabsichtigt, Kostenpositionen aus dem allgemeinen Haushalt der Müllentsorgung und demzufolge den Gebührenzahlern zuzuordnen. Hier hört die Transparenz dann also schon wieder auf. So soll u. a. zukünftig zusätzlich die Papierkorbentleerung auf öffentlichem Grund von den Müllgebührenzahlern getragen werden. Begründung: Viele Haushalte würden ihren Restmüll nicht in ihre Mülltonnen, sondern doch lieber in die öffentlichen Papierkörbe entsorgen. Bei einer solch schwachen Begründung, so meine ich, ist zu befürchten, dass es nur ein kleiner weiterer Schritt ist, bis auch die Pflege der öffentlichen Grünanlagen den Müllgebühren zugerechnet wird. Schließlich landet auch manche Bananenschale einmal neben einem Papierkorb.

Kommen wir zum Thema Sperrmüllentsorgung.

Das Umweltressort bezeichnet es als Diebstahl, wenn Müllsammler sich vor der Sperrmüllentsorgung bedienen. Zukünftig soll Sperrmüll direkt bei den Bürgern abgeholt werden. Diese dürfen ihn nicht mehr einfach zur Abholung an die Straße stellen. Also, liebe Haus & Grund Mitglieder, zukünftig einen Tag Urlaub einkalkulieren und warten, bis der Müllmann klingelt. Die für diesen Service kalkulierten Mehrkosten von etwa Euro 400.000 pro Jahr tragen wir dann wieder über die Müllgebühren.

 

Kommen wir zum Thema Gerechtigkeit je nach Haushaltsgröße. Eine neue Bremer Gebührenstruktur setzt noch nicht das bundeseinheitliche Mietrecht außer Kraft. Im § 556a BGB ist geregelt, dass eine Abrechnung der Betriebskosten, dazu gehören auch die Müllgebühren, nach Wohnfläche erfolgen muss, wenn nichts anderes in den Mietverträgen geregelt ist. Dies trifft zumindest für Bürgerinnen und Bürgern zu, die als Mieter in größeren Wohnanlagen mit einer Müllentsorgung über Großcontainer leben. Mietvertragliche Regelungen können nicht einseitig geändert werden, schon gar nicht vom Umweltressort. Um eine Gerechtigkeit auch bei Nutzern von Großcontainern zu erreichen, müssen zukünftig die Haushalte und die darin wohnenden Bürgerinnen und Bürger erfasst werden, um so pro Großcontainer die Grund- und die Entsorgungsgebühr kalkulieren zu können. Ein bürokratischer Aufwand, der nicht unserer Umwelt dient, aber unsinnige Kosten verursachen wird.

 

Mehr „Butter bei die Fische“, das hätten sich auch die Mitglieder der Umweltdeputation gewünscht, die bereits am 12. Januar die Vorstellungen des Umweltressorts absegnen sollten. Doch auch den Deputierten war das bisher vorgelegte Zahlenwerk noch zu dürftig.

Wir sind gespannt auf das endgültige Zahlenwerk, es soll im Herbst vorliegen. Dann wird sich zeigen, ob das Ziel von mehr Transparenz und Gerechtigkeit erreicht wird oder ob es schlicht und ergreifend nur um eine gut verpackte Gebührenerhöhung geht.

Ihr Andreas Schemmel
Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.

Erinnern Sie sich noch? Big-Brother Google is watching you!

Google schickte Kamerawagen durchs ganze Land und ließ Stadt für Stadt, Straße für Straße, Haus für Haus fotografieren. Das Ergebnis kennen wir: Google Street View, ein hoch gelobtes, jedoch auch von manchen gehasstes Internetportal.


Seinerzeit entbrannte eine intensive Diskussion über die Frage, was Geo-Datendienste zukünftig dürfen. Ist das eigene Haus urheberrechtlich geschützt oder bezieht sich der Schutz nur auf Personen oder Kennzeichen, die von Google selbstverständlich gepixelt wurden? Der seinerzeit zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Hamburg verabredete mit Google umfangreiche Widerspruchsrechte. Wer sein Haus im Internet nicht finden wollte, legte Widerspruch ein. Google verpflichtete sich zur Pixelung und hielt die Zusagen auch halbwegs ein. Die Medien überschlugen sich und plötzlich wurde es still.

Doch die Stille ist oft trügerisch. Der Erfolg von Google brachte nun den Konkurrenten Microsoft auf den Plan. Es werden wieder Kamerawagen durch die Städte geschickt. Das beabsichtigte Internetportal läuft unter dem Namen "Bing Maps Streetside". Diesmal ist das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern zuständig und die sahen das ganze Thema doch etwas laxer als die Hamburger Kollegen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollten, dass ihr oder ein von ihnen bewohntes Haus im Internetdienst Bing Maps Streetside sichtbar wird, mussten bis zum 30.09.2011 gegen eine Veröffentlichung vorab Widerspruch einlegen. Hierfür konnte man sich bei Microsoft ein Formular aus dem Internet runterladen. Doch wehe, man füllte nicht alle sog. Pflichtfelder aus. Schon erhielt man die Nachricht, dass der Widerspruch nicht bearbeitet werden könne.

Doch wer hat von dieser Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs gewusst? Die Medien schwiegen diesmal. Bremen taucht auf der langen Liste der Städte, die demnächst fotografiert werden sollen, noch gar nicht auf. Unsere Empfehlung: Wer nicht möchte, dass sein Haus nun plötzlich bei einem anderen Internetdienst als Google für alle Menschen auf dieser Erde sichtbar wird, die über einen Internetzugang verfügen, sollte unabhängig von der abgelaufenen Frist Widerspruch einlegen und sich im Falle eines ablehnenden Bescheides mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen in Verbindung setzen. Dr. Imke Sommer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Bremen unter der Ruf-Nummer 0421 / 361 20 10 oder in Bremerhaven unter der Ruf-Nummer 0471 / 596 20 10 erreichbar.

Der Haus & Grund Landesvorstand sowie Ihre Haus & Grund Teams in Bremen, Vegesack und Bremerhaven wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Ihr Bernd Richter,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.
Spare in der Zeit, so hast Du in der Not

Dieses alte Sprichwort wird zumindest von den meisten Immobilieneigenümern beherzigt. Man muss ja Vorsorge treffen, um bei einem Heizungsausfall im Winter schnell daür sorgen zu können, dass die Mieter oder man selbst nicht frieren. Die politisch Verantwortlichen in Bremen lernen offensichtlich jedoch nicht dazu. So führt das „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler in seiner neuesten Ausgabe wieder 10 Fälle der Geldverschwendung im Lande Bremen und in Niedersachsen auf. Dazu gehört das Edel-Klo unter dem Domshof, im Volksmund auch "Palazzo-Pisso" genannt, für das immer noch jährlich rd. Euro 500.000 als Unterhaltungspauschale gezahlt werden.

 

Aufgelistet werden auch die teuersten Parkplätze Bremens zwischen der Hollerallee und dem Concordia-Tunnel. Dieser Straßenabschnitt einschließlich Tunnelanlage wurde für rd. 20 Millionen Euro umgebaut, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Heute steht der Straßenzug als kostenlose Parkplatzfläche zur Verfügung. Der Verkehr quält sich weiter durch diesen Engpass.

 

Auch die Ampelanlagen direkt neben den intakten Fußgängerbrücken in der Kurfürstenallee werden genannt. Baukosten hier immerhin rd. Euro 500.000. Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert, so jedenfalls der Volksmund. Eine Markthalle auf dem Sedanplatz in Vegesack, die kurz nach der Eröffnung schon wieder leer steht und die niemand wollte. Ein Aussichtsturm mit eingeschränktem Blickwinkel im Bereich der Gläsernen Werft, den kaum jemand besteigt. Neuestes Beispiel: der gerade im Bau befindliche Tunnel unterhalb des Sedanplatzes als Verbindung zwischen Tiefgarage und neuem Ortsamt. Von der Bevölkerung als unsinnig angesehen, von der Politik in Auftrag gegeben. Nun eine Kostenexplosion von zunächst geschätzten Euro 370.000 auf rd. Euro 750.000.

 

Bevor man den Pfennig ausgibt, sollte man ihn dreimal in der Hand drehen. Dann wäre man vielleicht auf die Idee gekommen, in Zeiten knapper Kassen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr keine zweite Staatsrätinnen Stelle zu besetzen. Absurd klingt es auch, dass nun unser neuer Umweltsenator die Installation einer Fahrradzählstation befürwortet im Wissen, dass das hierfür benötigte Geld sicherlich besser in die Instandsetzung der Fahrradwege zu investieren ist. Die Lipper haben es vor ein paar Jahrhunderten vielleicht etwas übertrieben mit dem Drehen des Pfennigs vor der Ausgabe. Aber immerhin, so der Volksmund, wurde so der Kupferdraht erfunden und spüte wieder Geld in die Kassen. In diesem Sinne, die Politik kann viel von uns Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer lernen.

 

Ihr Andreas Schemmel,

Vorsitzender Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

Bremen fördert die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle

Haus & Grund fragt: Warum wurde dieser Fördertopf bisher verschwiegen?

Tue Gutes und rede darüber. Dies hätten wir auch bezüglich des Förderprogramms zur Zustandserfassung privater Kanäle erwartet.

 

Doch bisher Schweigen im Walde, obwohl gerade im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen in den letzten Wochen eine Überprüfung der eigenen Hausentwässerungsleitungen auf Dichtigkeit anzuraten ist. Auch Kanalsysteme haben nur eine begrenzte Lebenszeit. Der beste Rückstauschutz, ob über Rückstauklappen oder Hebeanlagen, funktioniert nur dann, wenn die Entwässerungskanäle keine Brüche oder Risse aufweisen.

 

Hier setzt das bereits im Frühjahr von der Umweltdeputation beschlossene Programm an. Um herauszufinden, ob die Grundstücksentwässerung in Ordnung ist, sind zunächst keine umfangreichen Bautätigkeiten erforderlich. Die Zustandserfassung von Abwasserleitungen erfolgt durch eine spezielle Kanalkamera. Die Stadt hilft hier auf Antrag mit einem Zuschuss von maximal Euro 350 je Antragsberechtigten. Dabei ist dieser Zuschuss begrenzt auf maximal der Hälfte der förderfähigen Kosten.

 

Weder das Umweltressort noch hanseWasser haben bisher auf dieses Programm hingewiesen. Man findet einen Hinweis nur, wenn man zufällig auf die Internetseite der Bremer Umwelt Beratung (BUB) www.bremer-umwelt-beratung.de kommt. Dort wird ausführlich über das Förderungsprogramm und die Voraussetzungen informiert und die Antragsformulare sowie eine Übersicht über die zertifizierten Fachbetriebe können heruntergeladen werden.

Haus & Grund empfiehlt in diesem Zusammenhang:

  1. Bevor Sie z. B. an eine Badsanierung in Ihrer Souterrain-Wohnung denken, überprüfen Sie zunächst einmal die Dichtigkeit Ihrer Entwässerungsleitungen und den Rückstauschutz. Nichts ist ärgerlicher, als wenn nach dem nächsten Starkregenereignis der neu geflieste Boden wieder aufgerissen werden muss, um dann zu spät die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen.
  2. Nutzen Sie das umfangreiche Beratungsangebot zum Thema Rückstauschutz und Kanalzustandsüberprüfung der hanseWasser bzw. der Bremer Umwelt Beratung und erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Fördermöglichkeiten.
  3. Erteilen Sie erst einen Auftrag zur Kanaluntersuchung nach Antragstellung und Förderungszusage.

 

Ihr Bernd Richter

Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.

Der deutsche Mieterbund und seine Verfälschungen

Es ist schon erstaunlich, dass der Deutsche Mieterbund immer wieder durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam macht. Erst sind es empirisch nicht nachweisbare Aussagen zur Höhe von Betriebskosten, die in einem sogenannten Betriebskostenspiegel veröffentlicht wurden. Dann sollen angeblich mehr als 80% der Betriebskostenabrechnungen falsch sein, was ebenfalls völlig aus der Luft gegriffen ist.

 

Nun die neueste, u. a. im Weser Kurier in einem Artikel aufgegriffene Mitteilung des DMB: 90% aller Wohnraummietverträge seien nach einer Untersuchung nicht rechtssicher. Eigentlich sollte es doch die Aufgabe des Deutschen Mieterbundes sein, keine Keile zwischen die Vertragspartner Mieter und Vermieter zu treiben. So sieht jedenfalls die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Bremen ihre Aufgabe. Doch das wird offensichtlich vom Deutschen Mieterbund in Berlin und seinen vielen Vereinen vor Ort anders gesehen.

 

Wie in allen Rechtsgebieten, so unterliegt auch das Mietrecht immer wieder neuen Entwicklungen und einer sich verändernden Rechtsprechung. So führte die letzte große Mietrechtsreform im Jahre 2001 dazu, dass viele über Jahrzehnte rechtsgültige Vereinbarungen z. B. zu den Kündigungsfristen, aber auch zu den Abrechnungsfristen für Betriebskosten, gesetzlich neu geregelt wurden. Zwangsläufig hatte diese Novellierung Auswirkungen auf die Inhalte der bestehenden Mietverträge. Viele Klauseln verloren ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für die BGH Rechtsprechung in den vergangenen Jahren. Hier soll nur die über Jahrzehnte gängige Fristenregelung für Schönheitsreparaturen erwähnt werden. Selbstverständlich werden Klauseln in Altverträgen durch neue Rechtsprechung ungültig. Es ist aber absolut unseriös, dann den Eindruck zu erwecken, als wenn die Herausgeber von Mietvertragsformularen, wie z. B. die Haus & Grund Eigentümerverbände, bewusst ungültige Formulierungen in ihren Verträgen verwenden.

 

Tatsache ist vielmehr, dass es Aufgabe eines jeden Herausgebers von Mietverträgen ist, Rechtsprechung und Gesetzesänderungen kontinuierlich zu berücksichtigen. So ist es Praxis bei den Formularverträgen des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. Meine dringende Empfehlung: Verwenden Sie keine Vertragsvordrucke, die Sie schon längere Zeit in Ihrem Schreibtisch liegen haben. Auf der sicheren Seite sind Sie bei Online-Mietverträgen, die immer umgehend der neuesten Rechtsprechung des BGH angepasst werden. Zu finden sind diese unter www.hugform-bremen.de.

 

Ihr Dipl. Ing. Andreas Schemmel

1. Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.

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