Zentraler Handlungsbedarf

Bremen strebt Novellierung der Landesbauordnung an

Der Senat hat nach einem Beteiligungs- und Abstimmungsprozess – an dem sich auch der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. mit seiner Stellungnahme beteiligt hat – den Weg für eine erste umfassende Novellierung der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) freigemacht. Eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Baugeschehens ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Entwurf wird nun der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland und damit auch in Bremen erheblich gestiegen. Diese Entwicklung erfordert dringend eine bundesweite Anpassung, die sowohl im Kreis der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler als auch in der fachlich zuständigen Bauministerkonferenz als zentraler Handlungsbedarf benannt wurden. Haus & Grund hatte sich im Beteiligungsverfahren für eine deutliche Entschlackung der Landesbauordnung und der baurechtlichen Vorgaben eingesetzt. „Insbesondere haben wir gefordert Kostentreiber, wie die Solardach- und Dachbegrünungspflicht, zu überdenken“, kommentiert Thomas Trenz, der orsitzende des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V., die angedachten Änderungen.

Zielsetzung: Wohnungsbau beschleunigen

„Senat, Architekten und Bauwirtschaft haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, beim Wohnungsbau in Zukunft schneller zu werden. Konkret heißt das: Wir wollen schneller planen, schneller genehmigen und schneller bauen. Denn jede neu gebaute Wohnung sorgt für Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Mit der Neufassung der Landesbauordnung liegt jetzt ein wesentlicher Baustein für die Planungsbeschleunigung vor“, urteilte Bürgermeister Andreas Bovenschulte. „Wir setzen die Maßnahmen, die mit der Novellierung der Bremischen Landesbauordnung einen bedeutenden Schritt für die Entwicklung und Beschleunigung des Baugeschehens in Bremen vollzieht, um. Die Entscheidung des Senats, diese dringend notwendige Reform anzugehen, zeugt von einem klaren Blick für die Herausforderungen unserer Zeit und einem festen Engage- ment für die Zukunft unserer Städte“, lobt Bausenatorin Özlem Ünsal den Entwurf aus Ihrem Hause und erläutert: „Die Novelle der Landesbau- ordnung verankert zum einen die Zielsetzungen des Koalitionsvertrags zur Beschleunigung der Planung. Dies gilt darüber hinaus auch für die Umsetzung des „Bauturbo-Pakts“ vom 7. November 2023 sowie der Beschlüsse der 142. Bauministerkonferenz am 2324. November 2023“.

Zu den Änderungen zur Beschleunigung der Planung gehören unter anderem:

  • Der Verzicht auf die Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Wohnungsteilung, Nutzungsänderung, Ausbau oder Aufstockung im Bestand zu Wohnzwecken.
  • Erleichterungen beim Ausbau von Dachgeschossen.
  • Die Einführung eines neuen Gebäudetyps E, der es ermöglichen soll, innovativer und kostengünstiger zu bauen.
  • Die Genehmigungsfiktion für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
  • Typengenehmigungen für serielle Bauprojekte.

Trotz dieser Vereinfachungen bleibe es laut Senat, „selbstverständlich oberste Priorität und ist Grundaufgabe der Bauordnung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind, insbesondere in Bezug auf Leben, Gesundheit und Umweltschutz. Dabei werden auch die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Aspekte der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt.“

Bürokratie soll abgebaut werden

Durch die Einführung des „Bau-Turbos“ würden nicht nur bürokratische Hürden abgebaut, sondern auch Anreize geschaffen, um innovative Bauprojekte zu fördern und den Wohnungsbau in Bremen nachhaltig zu verbessern. „Die Überarbeitung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Berücksichtigung europa- und bundesrechtlicher Richtlinien und ökologischer Aspekte sind Schritte in die richtige Richtung, um das Land Bremen als modernen und lebenswerten Standort weiter zu stärken“, so Ünsal.

Dachbegrünungsgesetz wird integriert

Zusätzlich wird das von Haus & Grund in Teilen kritisierte Begrünungsortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen aufgehoben und in die BremLBO integriert, wodurch es dann auch für Bremerhaven gelten soll. Haus & Grund hatte in seiner damaligen Stellungnahme zum Bremischen Begrünungsortsgesetzt unter anderem bezüglich der Dachbegrünung auf die Gefahren möglicher Schäden hingewiesen. „In der Regel sind bei begrünten Dächern sogenannte Allmählichkeitsschäden festzustellen. Das heißt, dass bei begrünten Dächern Schäden auch bei regelmäßig durchgeführten Begehungen frühzeitig nur schwer oder gar nicht erkannt werden können, zumal die Schadstellen an den Dichtungsbahnen durch die Begrünung bedeckt sind. Kommt es dann zu einem Wassereindrang wird dieser oft erst sehr spät an den Dachunterseiten erkennbar. Oft sind insbesondere bei Holzbalkendecken dann Totalschäden die Folge“, gab Haus & Grund in der damaligen Stellungnahme zu bedenken und führte weiter aus: „Eine sichere Überprüfung setzt im Grunde den vorherigen Abtrag der gesamten Dachbegrünung voraus. Dies ist vollkommen unrealistisch und nicht finanzierbar. Auch bei erkannten Schäden ist die Instandsetzung gegenüber konventionellen Flachdächern erheblich aufwändiger, zumal jeweils große Flächen freigelegt und nach Sanierung wieder neu begrünt werden müssen.“