Wohngebäudeversicherung
Schäden am Haus in Eigenleistung beheben?
Bei Gebäudeschäden ist schnelles Handeln zum Erhalt der Bausubstanz wichtig. Vieles könnten Eigentümer selbst reparieren. Aber zahlt die Wohngebäudeversicherung auch für Eigenleistung?
Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer zwar keine Pflichtversicherung, dennoch ist sie ein unverzichtbares Instrument zur finanziellen Absicherung vor bestimmten Schadenereignissen wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag. Ist ein Schaden am Haus entstanden, ist oft Eile geboten, um Folgeschäden zu verhindern – etwa nach einem Sturm, wenn das Dach abgetragen wurde oder bei einer undichten Wasserleitung. Wichtig ist, dass der Schaden direkt nach seinem Bekanntwerden – am besten noch am selben Tag – dem Versicherer gemeldet wird. Die Schadenmeldung kann telefonisch, schriftlich oder auch über die Webseite erfolgen. Die Meldung sollte eine genaue Beschreibung des Schadens oder Hergangs mit Schadendatum und -ort beinhalten. Hilfreich sind auch Fotos als Belege, die die Schadenschilderung unterstützen und auf denen man das Ausmaß, vielleicht sogar die Schadenursache, erkennen kann.
Im Vorfeld mit der Versicherung sprechen
Bei Schäden an Wohngebäuden übernehmen in der Regel professionelle Handwerksbetriebe oder spezialisierte Sanierungsfirmen die Reparatur- beziehungsweise Wiederherstellungsarbeiten. Doch was ist zu tun, wenn sich kein Handwerksbetrieb findet, der zeitnah einen Termin frei hat? Übernimmt die Versicherung auch dann die Kosten, wenn Versicherungsnehmer die Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung übernehmen?
Ja, tatsächlich ist es grundsätzlich möglich, Reparaturen in Eigenleistung durchzuführen. Insbesondere bei kleineren Schäden ziehen viele Versicherungsnehmer dies in Betracht. Allerdings muss – noch bevor der erste Handschlag gemacht wird – mit der Versicherung geklärt werden, ob der Schaden selbst repariert werden darf. Es kann nämlich Einschränkungen geben – etwa wenn Reparaturen anfallen, die die persönliche Sicherheit gefährden oder wenn eine fehlerhafte Ausführung hohe Folgekosten verursachen könnte. Was also übernimmt die Gebäudeversicherung als Entschädigung für Eigenleistung? Sie sind nicht verpflichtet, Schäden in Eigenleistung zu beheben. Führen Sie die Reparaturarbeiten selbst aus, anstatt einen Fachhandwerker damit zu beauftragen, steht Ihnen eine Entschädigung für Zeit- und Materialaufwand zu.
Aufwand vorher kalkulieren
Bevor mit den Reparaturen in Eigenleistung begonnen wird, sollte unbedingt mit der Versicherung Rücksprache gehalten werden. Listen Sie die geplanten Arbeiten auf und kalkulieren Sie den Zeitaufwand sowie die Materialkosten. Klären Sie mit der Versicherung ab, wie viel Stundenlohn und Materialkosten berechnet werden und welche Werkzeuge erworben werden können.
Außerdem gilt es, die Eigenleistung zu dokumentieren:
Notieren Sie Arbeitszeiten, nehmen Sie Fotos vom Fortschreiten der Maßnahmen auf und archivieren Sie die Materialquittungen.
GEV Grundeigentümer-Versicherung
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Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 – 37 66 33 67 beraten.