


» Haus & Grund Bremen e.V.
» Haus & Grund Bremen-Nord e.V.
» Haus & Grund Bremerhaven e.V.

- Aktuelles
- Pressemeldungen
- Termine
- Topthemen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Vermieterbefragung
- Vermieterpflichten und Schadensersatzansprüche
- Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
- Elementarschaden
- Versicherungs-Check
- Mietspiegel
- CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz
- Immobilienmarkt
- Wohngebäude- und Hausratversicherung
- Bremer Mietspiegel
- Steigende Energiekosten
- Grundstücksmarktbericht
- Initiative gegen Vandalismus
- Mietspiegelreform
- Solaranlagen
- Stockender Wohnungsbau
- Grundsteuererklärung
- Klartext
- Haus & Grund Magazin
- Newsletter
- Informations-Flyer
- Rauchwarnmelder
- Produkte
- Leistungen
- Immobilienservices
- Ortsvereine
- Wir über uns


Verkehrssicherungspflicht
Hauseigentümer stehen schon im Herbst in der Pflicht - Verkehrssicherungspflicht beginnt nicht erst mit dem ersten Schneefall!
Hauseigentümer sollten jetzt dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird. Das empfiehlt der Eigentümerverband Haus & Grund.
Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall. Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden.
Haus & Grund Tipp:
Haus & Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regelten die Reinigungspflichten in Satzungen.
Die Verpflichtungen für Bremen ergeben sich aus den §§ 39-42 des Bremischen Landesstraßengesetzes. Alle näheren Informationen zu diesem Thema sowie ein Auszug aus dem Bremischen Landesstraßengesetz finden Sie in unserem Flyer „Verkehrssicherungspflicht“; den Sie in unseren Geschäftsstellen erhalten können.
» Zum Haus & Grund Informations-Flyer




