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Privathaftpflicht
Der wichtigste Versicherungsschutz - Jeder haftet per Gesetz für Schäden, die einem anderen zugefügt werden mit seinem gesamten Vermögen. Dies bedeutet, dass eine kleine Unachtsamkeit große finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.
Im Schadenfall hat derjenige Glück, der eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, denn diese Versicherung schützt vor den Gefahren des Alltags. Umso erstaunlicher, dass laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) nur 85 Prozent der Deutschen über diese Police verfügen.
Unumstritten gehört die Privathaftpflichtversicherung zum wichtigsten Schutz für Singles, Paare, Familien oder Senioren. Die Police übernimmt im Schadenfall die Kosten für berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Dies können Kosten für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder für eine Rente bei besonders schwerwiegenden Personenschäden sein. Dabei schützt sie in zwei Richtungen. Zum einen kommt die Versicherung für Schäden auf, welche die versicherte Personen Dritten gegenüber verursacht. Andererseits wehrt der Versicherer aber auch unberechtigte Ansprüche ab. War der Versicherungsnehmer gar nicht für den Schaden verantwortlich, muss nicht geleistet werden.
Wenn eine Immobilie vermietet wird, kann es sinnvoll sein, wenn die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ebenfalls über die Privathaftpflicht abgeschlossen wird. Bei der GEV ist dies für das selbstbewohnte Ein- bis Vierfamilienhaus, ein Wochenendhaus oder einen Schrebergarten möglich.
Minderjährige Kinder sind in Familien oder Single-mit-Kind-Tarifen mitversichert, wenn sie mit im Haushalt leben. Volljährige und unverheiratete Kinder sind beispielsweise ebenfalls beitragsfrei mitversichert sind, wenn sie ebenfalls mit im Haushalt leben, noch zur Schule gehen, den Grundwehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder sich in einer Erstausbildung bzw. im Erststudium befinden.
Gut zu wissen:
Per Gesetz sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht deliktfähig. Deshalb können sie für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Police Schäden mitversichert sind, die von deliktsunfähigen Kindern verursacht werden.
Sinnvolle Ergänzung: Hundehalterhaftpflicht
Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen kann die Hundehalterhaftpflicht als zusätzliches Modul mit abgeschlossen werden. So kann meist Geld gespart werden, da zusätzliche Bausteine meist zu besonders günstigen Konditionen abgeschlossen werden können – so auch bei der GEV Grundeigentümer- Versicherung.

„SEHR GUT“ von Stiftung Warentest für Privathaftpflicht der GEV
Ist Ihr Versicherungsschutz noch zeitgemäß? Lassen Sie sich beraten und sprechen Sie mit den Beratern der GEV unter 040 3766 3367 oder informieren Sie sich über den Leistungsumfang auf der Webseite www.gev-versicherung.de.





