Versicherung von Mietsachschäden

Wie die Versicherung von Mietsachschäden durch Ihre Mieter auch Sie als Vermieter vor großem Schaden bewahren kann

Als Vermieter haben Sie ein begründetes Interesse daran, dass der Wert Ihres Eigentums seitens Ihrer Mieter mit Umsicht behandelt wird, um größere Schäden zu vermeiden.

In Ergänzung zur eigenen Vorsicht besteht – mieterseits – zudem die Möglichkeit, Versicherungen für die Fälle abzuschließen, in denen Ihre Mieter dennoch für einen Schaden an Ihrem Hab und Gut verantwortlich sind. Es wäre daher wünschenswert, dass Ihre Mieter zum Beispiel eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Über den Abschluss entscheiden oder ihn zur Bedingung machen dürfen Sie jedoch nicht. Denn es obliegt Ihren Mietern, inwiefern sie für einen schuldhaft verursachten Schaden selbst aufkommen möchten oder eine Versicherung diese Kosten trägt.

Aber es gibt Ausnahmen.

Zum Beispiel ist es nicht unüblich, dass Vermieter die Haltung von Haustieren regulieren und sich auf ihr Stimmrecht berufen, ob der Einzug eines Vierbeiners erwünscht ist oder nicht. Sofern zum Beispiel ein großer Hund auch Freilauf in den Garten oder auf dem umzäunten Grundstück des vermieteten Objekts erhalten soll, kann es rechtens sein, wenn seitens des Vermieters eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verlangt wird.

Auch falls geplant ist, in der Mietwohnung ein Aquarium einzurichten, sollte je nach seiner Größe aufgrund des nicht unerheblichen Gewichts von einem darauf spezialisierten Unternehmen geprüft werden, ob die Statik des Gebäudes diese punktuelle Last zulässt oder ob sie ggf. eine Gefahr darstellt. Ist dieser Punkt geklärt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass zwischen Ihnen als Vermieter und Ihren Mietern eine Vereinbarung getroffen wird, die den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Aquarium beinhaltet. Über diese können Schäden versichert werden, die durch eventuell auslaufendes Wasser an der Gebäudesubstanz entstehen und einen unter Umständen massiven Wasserschaden verursachen. Doch auch wenn Ihrerseits keine Möglichkeit besteht, Ihren Mietern bei Schließung des Mietvertrages den Abschluss einer Privat- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung zur Bedingung zu machen, machen diese Versicherungen für Ihre Mieter Sinn, da der Bereich der Mietsachschäden nur einen Bruchteil aller denkbaren Schäden darstellt. Ihr Versicherungsmakler SCHUNCK berät Sie gerne zu allen erdenklichen Risiken, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Eigentum zu berücksichtigen und wie diese absicherbar sind.

Einige Beispiele:

  • Wohngebäudeversicherung

    Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn es zu einem Gebäudeschaden infolge einer versicherten Gefahr kommt. Sie übernimmt dann die Reparatur- und Instandsetzungskosten. Versicherte Gefahren sind zum Beispiel Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus oder Überschwemmungen. Versichert ist das gesamte Gebäude mit allen fest verbauten Gegenständen.

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

    Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken haften grundsätzlich für Schäden, die Dritten durch ihre Immobilie oder ihr Grundstück entstehen.

  • Vermieter-Rechtsschutz-Versicherung

    Dieser Vertrag sichert – im Rahmen der Versicherungssumme – die Kosten eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie ab. Zuletzt sei die Bemerkung gestattet, dass alle vorgenannten Versicherungen auch unabhängig der Vermietung Ihres Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses für Sie selbst von hoher Bedeutung sein können.

  • Hausratversicherung

    Hinzu kommen zudem auch weitere Risikobereiche wie die Absicherung Ihres eigenen Hausrats im Rahmen einer Hausratversicherung, die Ihren kompletten Hausrat im Haus oder in der Wohnung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert.

  • Privat-Rechtsschutzversicherung

    Oder die Privat-Rechtsschutzversicherung, die Leistungen für die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen der Versicherungsnehmer absichert. Ihre wichtigsten Bausteine bilden der Privat-, Berufs-und Verkehrsrechtsschutz.

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Als Mitglied im Haus & Grund Bremen e.V. profitieren Sie von einer kompetenten Beratung und einem umfangreichen Versicherungskonzept sowie der Möglichkeit, im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein. Unsere Experten aus dem SCHUNCK Competence Center Immobilienwirtschaft beraten Sie zuverlässig, fachkundig und bieten Ihnen unverbindlich und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen aus einer Hand.

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OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KGUnsere Experten aus dem SCHUNCK Competence Center Immobilienwirtschaft beraten Sie zuverlässig, fachkundig und bieten Ihnen unverbindlich und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen aus einer Hand.

Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Esdorn, +49 421 36804-15