Neue Bescheide im Januar 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber bis Ende 2024 Zeit gegeben, sie zu reformieren. In der Zwischenzeit gilt weiterhin das alte Grundsteuerrecht.

Die Grundsteuer dient der Finanzierung der Gemeindehaushalte. In Bremen wird, wie in zehn anderen Bundesländern auch, zukünftig das wertabhängige Bundesmodell umgesetzt – die Höhe der Steuer bemisst sich also am Wert des jeweiligen Grundstücks. Diesen Wert ermitteln die Finanzämter anhand von Faktoren wie der Größe des Grundstücks und dem Bodenrichtwert.

Bei der Umsetzung der Reform hat sich in Bremen und Bremerhaven herausgestellt, dass die Anwendung der so genannten Steuermesszahlen aus dem Bundesmodell das Steueraufkommen zu einem größeren Anteil als bisher auf die Wohngrundstücke übertragen würde. Um diesen Effekt auszugleichen, hat die Bremische Bürgerschaft ein eigenes Landesmesszahlengesetz verabschiedet. Es führt dazu, dass Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke landesweit annährend unveränderte Anteile am Steueraufkommen tragen.

Im Laufe des Januars werden die neuen Grundsteuerbescheide versendet. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Gewerbeimmobilien zukünftig höher besteuert werden, während es bei anderen zu einer Absenkung kommt.

Alle weiteren Informationen zur Grundsteuerreform sind unter www.grundsteuer.bremen.de verfügbar. Dort finden sich auch Kontaktmöglichkeiten sowie ein Grundsteuerrechner, der es ermöglicht, die individuelle Grundsteuer schon jetzt zu berechnen.

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