

- Aktuelles
- Pressemeldungen
- Termine
- Topthemen
- Klimaschutz in Kommunen
- Steuerpflicht beim Immobilienverkauf
- Die Naturschadenbilanz 2022
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Vermieterbefragung
- Vermieterpflichten und Schadensersatzansprüche
- Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
- Elementarschaden
- Versicherungs-Check
- Mietspiegel
- CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz
- Immobilienmarkt
- Wohngebäude- und Hausratversicherung
- Bremer Mietspiegel
- Steigende Energiekosten
- Grundstücksmarktbericht
- Klartext
- Haus & Grund Magazin
- Newsletter
- Informations-Flyer
- Rauchwarnmelder
- Produkte
- Leistungen
- Immobilienservices
- Ortsvereine
- Wir über uns


Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Neue Förderungen für den Heizungstausch
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat bei vielen Eigentümern in Deutschland große Verunsicherung ausgelöst. Das Gesetzt sieht vor, dass jede Heizung, die ab 2024 installiert wird, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Aufgrund des gesamtgesellschaftlichen und medialen Drucks, der in den vergangenen Wochen auf die Ampelkoalition ausgeübt wurde, hat das Wirtschafts- und das Bauministerium ein neues Förderkonzept zum Heizungsaustausch angekündigt. Dieses Konzept baut auf die bestehenden Förderstrukturen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf.
Grundförderung für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen
Jeder Eigentümer im selbst genutzten Wohneigentum kann auch künftig im Rahmen der BEG eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung beantragen. Die Fördersystematik wird so angepasst, dass Eigentümer, die ihre fossile Heizung durch eine dem neuen GEG § 71 entsprechende Heizungsoption ersetzen, den gleichen Fördersatz von 30 Prozent erhalten. Dieser § 71 umfasst alle Heizungsanlagen, die mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugen. Für alle anderen Gebäudeeigentümer steht nur die bisherige Förderung zur Verfügung. Diese regelt, dass der Bestandshalter beim Einbau einer Solarthermie-Anlage, einer Biomasseheizung, einer Wärmepumpe, einer innovativen Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, einer Hybridheizung oder dem Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einen Grundfördersatz von 25 Prozent geltend machen kann. Gleiches gilt bei Errichtung und Umbau eines Gebäudes oder bei der Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Förder-Boni
Wird wiederum eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht, gibt es einen Förderbonus von 10 Prozentpunkten auf die Grundförderung. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird dieser Bonus nur gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeit-
punkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch der Heizung darf das Gebäude allerdings nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Wird die alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, gibt es zusätzlich einen Bonus von 5 Prozentpunkten, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
Klima-Boni zur beschleunigten Dekarbonisierung
Über die Grundförderungen hinaus werden künftig beim Austausch fossiler Heizungsanlagen zusätzliche Klima-Boni vergeben. Selbstnutzer, die nach den neuen Änderungen im GEG durch Ausnahmeregelungen vom Austausch der Heizung befreit wären, erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 20 Prozentpunkten, wenn sie sich dennoch für eine klimafreundliche Heizung entscheiden. Auch Empfänger von einkommensabhängigen Transferleistungen wie Wohngeld erhalten bei einem Heizungstausch eine zusätzliche Förderung in gleicher Höhe. Diejenigen, die zum Einbau einer neuen Heizung verpflichtet sind und die gesetzliche Anforderung übererfüllen, erhalten zusätzlich eine Förderung von 10 Prozent. Auch bei Havariefällen wird zur Grundförderung ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt, wenn die Anforderung übererfüllt wird. Ergänzend werden Förderkredite für den Heizungstausch angeboten, um die finanziellen Belastungen der betroffenen Haushalte zeitlich zu strecken. Die Zuschüsse werden dann als Tilgungszuschuss integriert.
Kommentar von Jakob Grimm, Referent für Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland





