Aktuelle Informationen zum Heizungsgesetz

Das müssen Eigentümer ab 2024 beim Heizen beachten

Am 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. 

Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Hier die wesentlichen Regelungen:

Bestandsheizungen

Fossile Heizungen

Beratungspflicht

Erneuerbare Energien

Erfüllungsoptionen

Übergangsfristen Wärme-/Wasserstoffnetz

Übergangsfristen Heizungsaustausch

Ausnahmen

Verstoß

Kommentar

Sonderregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Gasetagenheizung

Mit Passieren der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch den Bundesrat am 29. September 2023 ist es amtlich: Auch Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) müssen sich über ihre künftige Wärmeversorgung Gedanken machen.

Folgende Sonderregelungen gelten für Gasetagenheizungen: Zunächst sind GdWE, die mindestens eine Gasetagenheizung verbaut haben, verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 Informationen vom Schornsteinfeger einzufordern, die für die Entscheidung über eine zukünftige Wärmeversorgung notwendig sind. Dies sind insbesondere Auskünfte über die Art, das Alter, die Funktionstüchtigkeit und die Nennwärmeleistung der Anlage.

Schornsteinfeger

Eigentümer

Wohnungseigentümerversammlung

Zentralheizung

Etagenheizung

Kostenumlegung

Änderungen des Mietrechts durch das Heizungsgesetz

Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) während des Gesetzgebungs- prozesses wurde auch das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angepasst. 

Zu den Änderungen fand eine Expertenanhörung statt, bei der auch Haus & Grund Deutschland Stellung beziehen durfte, bevor das Gesetz schließlich im September vom Parlament ohne weitere Modifikationen beschlossen wurde. Das Gesetz wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Künftig wird der Einbau einer neuen Heizungsanlage, welche die Voraussetzungen des geänderten GEG erfüllt, als eigenständige Modernisierungsmaßnahme betrachtet. Zusätzlich wurde eine weitere Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierungen ins Gesetz aufgenommen. Neben den bislang regelmäßig angewendeten Modernisierungsmieterhöhungs- Verfahren, nach denen der Vermieter 8 Prozent der aufgewendeten Moder-nisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen kann, haben Vermieter nun die Wahl, von welcher der Varianten sie Gebrauch machen möchten.

Grenzwerte

Mieterhöhung

Verbraucherpreisindex

Verbrauchsabrechnung

Autorinnen

Julia Wagner
Leiterin Zivilrecht
Haus & Grund Deutschland

Inka-Marie Storm
Chefjustiziarin
Haus & Grund Deutschland