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Elementarschäden
Pflichtversicherung oder nachhaltiges Gesamtkonzept?
Ein Perspektivenwechsel. Lassen wir zunächst die Zahlen sprechen: In Deutschland sind aktuell nur rund 50 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Anlässlich der teilweise verheerenden Unwetter der vergangenen Jahre, wird die Diskussion um eine Versicherungspflicht für Elementarschäden daher immer lauter. Pros und Contras werden gegenübergestellt, Alternativen werden gesucht, Statistiken und Umfragen sollen Licht ins Dunkel bringen.
Eine Marktforschungsstudie des Vergleichsportals Verivox, in der 1.024 Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren zu ihrer Meinung befragt wurden, brachte als Ergebnis, dass sich 79 Prozent der Befragten für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aussprachen, nur 16 Prozent waren dagegen (1). Solche Umfrageergebnisse und die vielen unversicherten Schäden in den vergangenen Jahren führen dazu, dass unter anderem auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) in einem Gutachten die Einführung einer solchen Versicherungspflicht befürwortet. Selbstverständlich beschäftigt sich auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) mit dem Thema. Dieser stellt eine Versicherungspflicht aber in Frage und berichtet in diesem Zusammenhang (2), dass viel früher angesetzt und hinterfragt werden müsse, inwieweit Bund und Länder dazu beitragen könnten, Schadenereignisse wie das Elbe-Hochwasser oder die Flut im Ahrtal gar nicht erst passieren zu lassen. Zum Beispiel, indem bereits im Vorhinein Maßnahmen getroffen werden, solche Ereignisse zu verhindern.
So wäre es beispielsweise ein Anfang, in Zukunft darauf zu verzichten, Neubauten in behördlich als Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Stadtteilen zu genehmigen. Ein weiterer Kritikpunkt des GdV ist die Kapazität der Versicherungsunternehmen, die damit zwangsläufig steigenden Versicherungsbeiträge für die Versicherten und damit einhergehend die Tatsache, dass sich nicht alle Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung werden leisten können, weil Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel eben nicht mehr ohne Elementarschadenversicherung versicherbar sind und die Versicherung damit zu teuer werden würde.
Wie neu ist diese Diskussion eigentlich?
Ganz neu ist sie nicht. So gab es bis 1994 in Baden-Württemberg beispielsweise eine Versicherungspflicht gegen Feuerschäden sowie gegen Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch und Erdfall. Die meisten anderen Bundesländer beschränkten die damalige Pflicht auf die Feuergefahr. Zeitnah nach der Abschaffung stellte ein Arbeitskreis der Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder fest, dass eine eigenständige Pflichtversicherung gegen Elementarschäden „rechtlich und faktisch nicht darstellbar“ sei.
Im Jahr 2009, Auslöser war das Elbe- Hochwasser im Jahr 2002, wurde die Diskussion erneut zum Leben erweckt. Seinerzeit wurde im Bereich Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages die Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden diskutiert. Fazit war auch damals, dass es „immer wieder Diskussionen über die Einführung einer solchen Pflicht“ gab. “Für das Scheitern war neben verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken letztlich die Frage der Finanzierung eines Rückversicherungssystems ausschlaggebend“ heißt es weiter (3).
Heute, 13 Jahre später, also keine wirklich neuen Erkenntnisse. Heißt das, dass Pflichtversicherung gar nicht funktioniert? Nein. Schauen wir uns hierzu den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung an. Seit Anfang 2009 besteht deutschlandweit (ohne Ausnahme) eine Versicherungspflicht. Die Gründe dafür sind ähnlich, da der „Worst Case“ existenzbedrohend sein kann und niemand weiß, wie hoch gegebenenfalls die Kosten sind. Welchen Schluss ziehen wir als Versicherungsmakler aus der Diskussion? Sind wir für oder gegen eine Versicherungspflicht für Elementarschäden? In erste Linie geht es uns als verlängerter Arm unserer Kunden darum, dass sie umfassend abgesichert sind und sie sich diese Absicherung leisten können. Ob mit Versicherungspflicht oder ohne: Eine umfassende und individuelle Beratung unserer Kunden ist unerlässlich. Unumstritten ist aus unserer Sicht auch, dass Bund und Länder gefordert sind.
So würden wir, in Anlehnung an das seitens des GdV vorgestellte Konzept, dafür plädieren, ein nachhaltiges und ganzheitliches Konzept zu implementieren.
Die drei zentralen Kernelemente
- Versicherungsschutz für private Hauseigentümer,
- verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung und
- Vorsorge für einen katastrophalen Kumulschadenfall
sind ohne Frage, vor allem in Kombination, erstrebenswert.
Ziel ist, allen privaten Hauseigentümern eine Elementarschadenversicherung anzubieten, die nur gegen die eindeutige Erklärung einer Haftungsfreistellung von Bund und Ländern abgelehnt werden kann. Also keine Pflichtversicherung, aber eine eindeutige Empfehlung, verknüpft mit der Bereitschaft, eventuelle Folgen selbst zu tragen.
Infolge sollten Bund und Länder zum Beispiel mit klaren Verboten von Bauvorhaben in überschwemmungsgefährdeten Gebieten und/oder Anpassungen des Bauordnungsrechts hinsichtlich des Klimawandels reagieren. Unser Fazit: Wie auch immer die nun wieder auflodernde Diskussion rund um das Thema Versicherungspflicht, staatliche Unterstützung oder Verlustbegrenzung ausgeht: Warten Sie nicht darauf, dass Ihnen die Entscheidung zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung abgenommen wird. Ihr Bedarf an dieser Absicherung ist unumstritten.
Lassen Sie sich beraten und sparen Sie damit bares Geld
Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig und verfügen über umfassende Markttransparenz. Wir bieten Ihnen genau die Lösung, die Ihrem individuellen Risiko entspricht und sich durch ein gutes Preis-Leistungsniveau auszeichnet. Durch besondere Vereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften schließen wir mangelhafte Vertragsinhalte weitestgehend aus und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem bestmöglichen Prämienverhältnis. Wir überprüfen die Angemessenheit der Versicherungssumme und den Umfang der Vertragsinhalte, auch hinsichtlich einer eventuell vorhandenen Unterversicherung.
Durch Ihre Mitgliedschaft im Haus & Grund Bremen e.V. haben Sie außerdem die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen zu erhalten. Profitieren Sie damit von unserer Erfahrung und dem Vertrauen in unser Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder wenn Sie eine Überprüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes wünschen.
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Jürgen Esdorn, +49 421 36804-15





