Datenerhebung abgeschlossen

Auf der Zielgeraden zum Bremer Mietspiegel 

Der Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen soll bis zum 1. Januar 2024 erstellt und im Internet veröffentlicht werden. Zusätzlich wird ein entsprechender „Online Rechner“ zur Berechnung einer Vergleichsmiete zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten arbeiten derzeit mit vollem Elan an der Erstellung.

In den letzten Monaten wurden nach dem Zufallsprinzip Fragebögen an rund 4.600 Mietende und für rund 5.700 Objekte der Vermietenden versandt, um eine repräsentative Datengrundlage für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu erhalten. Die Datenerhebung fand schriftlich im Papierformat oder online statt. Inzwischen ist die Datenerhebung abgeschlossen. Aufgrund des neuen Mietspiegelreform-gesetzes bestand eine gesetzliche Auskunftspflicht, sodass die Rückmeldequoten insgesamt sehr gut waren. 

Michael Neitzel, der im Unterauftrag von der InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum mit der Datenerhebung und Erstellung des Mietspiegels beauftragt worden ist, sagt dazu: „Die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter haben – auch im Vergleich mit anderen Städten – überdurchschnittlich sorgfältig auf die Fragebögen geantwortet“. 

Nach der erfolgreichen Datenerhebung findet aktuell die Auswertung der Daten und die Entwicklung eines Wohnlagenkonzeptes statt. Begleitet wird die Erstellung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem neben den Interessenverbänden der Mietenden und Vermietenden auch die Stadt-gemeinde Bremen, die BAB – Die Förderbank sowie der Gutachterausschuss für Immobilien vertreten sind. Haus & Grund Bremen ist ebenfalls Mitglied dieses Arbeitskreises. 

Im Abstand von vier Jahren müssen qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden, dann wiederholt sich die Datenerhebung. Nach zwei Jahren ist eine Anpassung beziehungsweise Fortschreibung an die Marktentwicklungen vorzunehmen. 

Miriam Boelsen,
BAB – Bremer Aufbau-Bank GmbH Wohnraum- und Umweltförderung / Mietspiegel

Weitere Informationen zum Mietspiegel: 

Ein Mietspiegel ist ein statistisches Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und hilft Vermieterinnen und Vermieter, rechtssichere Mieten zu ermitteln. Mieterinnen und Mieter werden vor ungerechtfertigt hohen Mieten geschützt. Die Stadtgemeinde Bremen verfügt zurzeit über keinen Mietspiegel und ist gemäß Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 einen Mietspiegel zu erstellen, der regelmäßig der Marktentwicklung angepasst wird.