Das Förderprogramm für trockene Keller!
Seit 1997 hat die Häufigkeit von Starkregenereignissen in Bremen zugenommen. Von Jahrhundert- bzw. Jahrzehnteregen kann nicht mehr gesprochen werden. Möglicherweise auch eine Folge von Klimaveränderungen.

In Walle, Gröpelingen und Findorff ist man sich wegen der eigenen Betroffenheit der Probleme bewusst. Wenn man aber selbst seit vielen Jahren, vielleicht seit Jahrzehnten immer „trockene Füße“ hatte und nachts ruhig schlafen konnte, wenn es einmal etwas kräftiger geregnet hatte, denkt man nicht darüber nach, wie unangenehm es ist, knietief im Fäkalienwasser zu stehen und schippen zu müssen.
Doch der Regen macht nicht vor einzelnen Stadtteilen halt. Morgen kann jeder betroffen sein. Der Arbeitskreis „überschwemmte Keller“ geht zurück auf die Starkregenereignisse der Jahre 1997/1998. Seinerzeit hat Haus & Grund die Initiative ergriffen.
Zielsetzung
· Gemeinsame Maßnahmen gegen überflutete Keller
· Ursachenforschung
· Zeit-/Maßnahmeplanung - Generalentwässerungsplan -
· Soforthilfe
Der AK hat einiges bewirkt
· Seit März 1999 gibt es das Förderprogramm „Trockene Keller“
· Für alle Maßnahmen nach 1.7.1997
· Höchstförderung, auch für Material: € 1.534, max. 30 %
Aber auch die für viele Betroffene erstaunliche Erkenntnis
Lt. Gutachten Prof. Dr. Schmitt, beauftragt vom Arbeitskreis: 80% der untersuchten Hausentwässerungsanlagen wiesen Mängel auf. Ein Schutz ist nur möglich, wenn neben dem öffentlichen Kanalsystem auch die privaten Hausentwässerungsanlagen intakt sind. Hierzu gibt es – auch wenn man es bedauern mag – gesetzliche Vorgaben, nämlich § 12 des Entwässerungsortsgesetzes.
Hier ist geregelt, was in der Eigenverantwortung jedes Hauseigentümers liegt. Ein selbst betroffenes Mitglied unseres Arbeitskreises formulierte es einmal treffend wie folgt: Wenn Du keine Klappe hast, dann halt die Deine. Er meinte natürlich eine funktionierende Rückstauklappe im Keller.
Das Entwässerungsortsgesetz, die Entwässerungsgebührenordnung, das Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Kanalbaubeiträgen finden Sie über den folgenden Link, genau wie die Antragsunterlagen für das Förderprogramm „Trockene Keller“.
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