<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1" ?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" version="2.0"><channel><title><![CDATA[Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.]]></title><link>http://www.haus-und-grund-bremen.de</link><description><![CDATA[Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.]]></description><language>de</language><lastBuildDate>30.04.2012 13:46:12</lastBuildDate><item><title><![CDATA[Finanzsenatorin Linnert hofft auf mehr Steuereinnahmen durch neue Bürger]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_130.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Ein frommer Wunsch, der nicht in Erfüllung geht, wenn weiter an der Steuerschraube ...]]></description><pubDate>Thu, 26 Apr 2012 16:20:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Ein frommer Wunsch, der nicht in Erfüllung geht, wenn weiter an der Steuerschraube gedreht wird </strong><br>
 
Jeder kennt das Sprichwort „Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“. Seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts hat keine Bremer Landesregierung mehr diese Volksweisheit beherzigt. Der Schuldenberg wurde von Jahr zu Jahr erhöht und würde, wenn man ihn in Münzen aufschüttet, mittlerweile unsere höchste Erhebung, die Blocklanddeponie, übersteigen. Rund Euro 29.000 Miese für jeden Bremer Bürger haben sich zwischenzeitlich angehäuft. Das ist die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer. 
 
Jede Immobilieneigentümerin, jeder Immobilieneigentümer kapiert schnell, nur die Miete kassieren, ohne etwas in den Sparstrumpf zu stecken, funktioniert nicht. Kein Bauteil hält ewig. Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten sind nur dann finanzierbar, wenn vorher auch eine Rücklage gebildet wurde. Dieses Prinzip hat die Politik noch immer nicht kapiert. Nach wie vor werden Projekte auf Pump finanziert und in den Vorlagen für die Deputationen oder die Bürgerschaft findet sich keine vernünftige Vorgabe, mit welchen Folgekosten nach Fertigstellung zu rechnen ist. 
 
Es soll gespart werden. Immer wieder ist von der Schuldenbremse die Rede, die bis 2016 greifen soll. Mehr Geld verspricht sich nun Frau Linnert durch das Anlocken zusätzlicher Bewohner. Doch wie sieht die Realität aus? Schon seit mehreren Jahren geht unsere Bevölkerungszahl zurück, wenn auch im bescheidenen Maße. „Nur mit einer zielorientierten Wohnungsbaukonzeption wird sich daran nicht viel ändern“, so Bernd Richter, Geschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen. „Die Bremer Regierungskoalition möchte Wohnen bezahlbar halten. Trotzdem wurde die Grunderwerbsteuer erhöht, werden die Müllgebühren im nächsten Jahr steigen und es werden mehr und mehr Überprüfungs- und Nachrüstverpflichtungen eingeführt, die alle Geld kosten. So lockt man jedenfalls keine neuen Steuerzahler, wenn es an jeglichem Anreiz für ein Wohnen in den Bremer Stadtgrenzen fehlt“. 
 
Nun sattelt der Bremer Rechnungshof noch einen drauf. Bei einer zeitnahen Neubewertung der Einheitswerte könne man von 40.000 Immobilieneigentümern rund Euro 6 Mio. zusätzlich an Grundsteuern realisieren. Hat die Präsidentin des Rechnungshofes, Bettina Sokol, möglicherweise noch nicht mitbekommen, dass es mehrere höchstrichterlicher Entscheidungen gibt, die die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung in Frage stellen? Bernd Richter: „Verschiedene Verfahren sind vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig und haben die Finanzverwaltungen veranlasst, dass im Rahmen der Grundsteuerveranlagung die Einheitswerte und die Grundsteuermessbeträge durch die Finanzverwaltung nur noch vorläufig festgelegt werden.“ 
 
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund warnt vor einem weiteren Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Politik. Vollmundige Aussagen ohne Substanz führen mit Sicherheit nicht dazu, dass der fromme Wunsch, mehr Steuerzahler anzulocken, auch in Erfüllung geht. Vielleicht kann Bremen von Langenfeld lernen, eine Stadt mit immerhin 59.000 Einwohnern und 0 Euro Schulden. 
 
Bremen, 26. April 2012 
 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Weg für Oberneulander Bahnunterführungen frei ]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_129.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Lärmschutz bleibt auf der Strecke ]]></description><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 11:29:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Weg für Oberneulander Bahnunterführungen frei </strong><br>
<strong>Haus &amp; Grund: Lärmschutz bleibt auf der Strecke</strong><br> 
 
Seit Jahrzehnten wird über die Tunnelbauten in Oberneuland diskutiert. Nun hat die Baudeputation den Weg frei gemacht für drei Bahnunterführungen. Diese werden einerseits mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer bringen. Auch die langen Wartezeiten vor den geschlossenen Schranken haben ein Ende. 
 
Andererseits wird sich als Folge mehr Verkehr über die Straßen Oberneulands quälen. Was allerdings vielen bedeutsamer ist: die Lärmbelastung derjenigen, die in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse leben, wird durch die Erhöhung der zulässigen Zuggeschwindigkeiten von 160 kmh auf 200 kmh zunehmen. Hinzu kommt, dass noch mehr Güterverkehre nachts über die Strecke Bremen-Hamburg abgewickelt werden. 
 
Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter: &quot;Daran ändern auch die unzureichenden Lärmschutzmaßnahmen der Bahn nicht viel. Das Thema Lärmschutz wird von der Politik nicht nur in Oberneuland, sondern in allen Stadtteilen mit Gleiskörpern nach wie vor vernachlässigt.&quot; 
 
&quot;Auf den Autobahnen wurde die Höchstgeschwindigkeit u. a. aus Lärmschutzgründen reduziert. Das gleiche sollte auch für die Bahnstrecken durch unsere Wohngebiete gelten&quot;, so Richter. &quot;Alles andere ist nur als verfehlte Stadtentwicklungspolitik zu bezeichnen, die dazu führen wird, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger mehr Wohnqualität an anderer Stelle suchen&quot;. 
 
Ein Zeitgewinn von vielleicht zwei Minuten für eine Zugverbindung zwischen Hamburg und Bremen rechtfertigen aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund nicht die zu befürchtende Verschlechterung der Wohnqualität durch die Geschwindigkeitserhöhung infolge der Oberneulander Tunnelbauten, die nun bis Mitte 2018 realisiert werden. 
 
Bremen, 09. März 2012 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Grundsteuererlass für Vermieter]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_128.html]]></link><description><![CDATA[Anträge noch bis 02. April 2012 möglich!]]></description><pubDate>Mon, 27 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Grundsteuererlass für Vermieter </strong><br>
<strong>Anträge noch bis zum 2. April 2012 möglich </strong><br>

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2011 könnten noch bis zum 2. April 2012 gestellt werden. Es sei nicht möglich, diese Frist zu verlängern. 

Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. 

Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien werde teilweise erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder die Immobilie vollkommen ertraglos sei. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. 

Dies setze bei Wohnungsleerständen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus. Haus &amp; Grund weist darauf hin, dass diese Vermietungsbemühungen stets sorgfältig dokumentiert werden sollten. In Betracht kämen beispielsweise Nachweise über Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet und erteilte Makleraufträge. Angesichts der aktuellen Finanzlage der Kommunen sei damit zu rechnen, dass Gemeinden Erlassanträge gründlich prüften, bevor sie ihnen statt gäben. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Wie entwickeln sich Angebot und Nachfrage auf dem Bremer Immobilienmarkt?]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_127.html]]></link><description><![CDATA[Dem Grundstücksmarktbericht soll offensichtlich eine Zwangsdiät verordnet werden.]]></description><pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Wie entwickeln sich Angebot und Nachfrage auf dem Bremer Immobilienmarkt? </strong><br>
<strong>Dem Grundstücksmarktbericht soll offensichtlich eine Zwangsdiät verordnet werden. </strong><br>

In jedem Jahr warten viele Immobilieneigentümer bzw. diejenigen, die sich für einen Kauf oder Verkauf interessieren, auf den aktuellen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses Bremen. 

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört u. a. die Erstellung der Bodenrichtwertkarten, die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, aber auch die Führung von Kaufpreissammlungen. Das Ergebnis der Auswertung aller beurkundeten Kaufverträge ist u. a. dann der jährliche Grundstücksmarktbericht, der in der Regel im Frühjahr veröffentlicht wird und die Preisentwicklung des Vorjahres auf Grundlage konkret erzielter Kaufpreise widerspiegelt. Der Grundstücksmarktbericht ist ein wichtiges Hilfsmittel, nicht nur für die Finanzverwaltung und die Kauf- bzw. Verkaufsinteressierten, sondern für die gesamte Immobilienbranche. 

„Das Frühjahr wird hoffentlich nicht mehr lange auf sich warten lassen. Doch die Vorfreude auf den Grundstücksmarktbericht 2012 wird dadurch getrübt, dass dieser voraussichtlich sehr viel schlanker ausfallen wird als bisher gewohnt“, so Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter. Nun soll Abspecken ja durchaus gesund sein. Doch wenn zukünftig der wichtige Teilmarkt der Eigentumswohnungen – so unsere Informationen – fehlt, dann lässt die Aussagekraft doch erheblich nach. Immerhin betrug das Umsatzvolumen der rd. 3.300 im Jahre 2010 verkauften Eigentumswohnungen rd. Euro 344 Millionen. 

Woran liegt es? Bremen muss sparen und das wirkt sich auch auf die Personaldecke des Gutachterausschusses aus. Es gibt offensichtlich nicht mehr genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die sich stapelnden Kaufvertragskopien des Teilmarktes Wohnungseigentum aus dem Jahre 2011 auswerten können. Das bedeutet nicht nur, dass sich die Qualität der Aussagen des Grundstücksmarktberichtes verschlechtert, es fehlen auch wichtige, vor allen Dingen aktuelle Vergleichsdaten für die Erstellung entsprechender aussagefähiger Verkehrswertgutachten. 

Bernd Richter: „Es bleibt zu hoffen, dass doch noch ein Wunder geschieht und diese Zwangsdiät noch verhindert wird“. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[SPD will Wohnungseinbrüche konsequent zurückdrängen]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_126.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Prävention und Strafverfolgung ist und bleibt Aufgabe des Staates!]]></description><pubDate>Mon, 30 Jan 2012 13:58:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>SPD will Wohnungseinbrüche konsequent zurückdrängen </strong><br>
<strong>Haus &amp; Grund: Prävention und Strafverfolgung ist und bleibt Aufgabe des Staates! </strong><br>

In Bremen ist die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Wohnungseinbruchs zu werden, immer noch höher als in jedem anderen Bundesland. Umgerechnet 436 Wohnungseinbrüche pro 100.000 Einwohner weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2010 aus. Für 2011 dürfte die Bilanz noch besorgniserregender ausfallen. 

Neben dem materiellen Schaden führen Wohnungseinbrüche in der Regel bei den Betroffenen auch zu einer erheblichen Verletzung des persönlichen Lebensumfeldes und des Sicherheitsempfindens. „Hinzu kommt“, so Bernd Richter, Haus &amp; Grund Bremen, „ein heftiges Unbehagen, dass, wenn es doch zu einer Aufklärung kommt, die Täter häufig sofort wieder auf freien Fuß gelassen werden. Ausnahme, es besteht Fluchtgefahr oder ein sogenannter Serientäter wurde dingfest gemacht.“ 

Wird in Bremen genug für Prävention und Aufklärung getan? Diese Frage hat nun die SPD Bürgerschaftsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag vom 18. Januar 2012 aufgeworfen und den Senat zum Handeln aufgefordert. 

Von der SPD wird gefordert, die Bekämpfung der Einbruchkriminalität zu einem Schwerpunktthema zu machen und hierfür eine besondere Prioritätensetzung im Bereich Prävention, Ermittlung und Strafverfolgung vorzunehmen, mit dem Ziel der Beschleunigung von Reaktion und Anklage. „Hier hat die SPD richtig erkannt, dies sind Aufgaben der öffentlichen Hand, hier sind Verbesserungen notwendig“, so Richter. Gerade auf dem Gebiet der Prävention leisten die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen hervorragende Arbeit, könnten aber noch mehr tun, wenn die personelle Ausstattung dem Bedarf angepasst werden würde. Ein Verweis auf die Finanznot ist da wenig überzeugend. 

Der SPD Antrag beinhaltet u. a. auch den Auftrag an den Senat, zu prüfen, inwieweit Vermieterinnen und Vermieter zu verpflichten sind, den Einbruchschutz ihrer Wohnungsmietobjekte zu verbessern. Richter: „Da stellt sich schon die Frage, ob die SPD vermutet, dass es in Bremen noch Häuser und Wohnungen ohne verschließbare Fenster und abschließbare Türen gibt.“ Sicherlich hat sich hier die Technik weiterentwickelt. Manchmal führt aber auch Schusseligkeit der Bewohner – das gibt es bei Mietern genauso wie bei selbstnutzenden Eigentümern - zu Einbruchdelikten. Beispielsweise dann, wenn Fenster bei Abwesenheit auf Kippstellung verbleiben oder Wohnungseingangstüren nur ins Schloss gezogen werden. 

Haus &amp; Grund weist darauf hin, eine Wohnung weist keinen Mangel auf, wenn die Eingangstür noch keine Dreifachverriegelung hat. Jeder Vermieter dürfte allerdings ein offenes Ohr haben, wenn seine Mieter bereit sind, sich an den Kosten für eine Verbesserung des Einbruchschutzes zu beteiligen. 

Ein wenig mehr Grundwissen vom Mietrecht hätte dem SPD Antrag zu mehr Substanz verholfen. Die Prävention und Strafverfolgung ist und bleibt Aufgabe des Staates. Der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, dass wieder einmal hoheitliche Aufgaben auf andere Schultern abgelegt werden sollen. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mehr Gerechtigkeit bei den Müllgebühren ab 2013?]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_125.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Zweifel sind zumindest erlaubt!]]></description><pubDate>Mon, 16 Jan 2012 14:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Mehr Gerechtigkeit bei den Müllgebühren ab 2013?<br />Haus &amp; Grund: Zweifel sind zumindest erlaubt!  
Kaum im neuen Jahr angekommen, da verkündet das Umweltressort, dass die Müllgebühren ab 2013 kräftig angehoben werden müssen. Zukunftsorientiert soll die Gebührenstruktur weiter entwickelt werden, um so für Bürgerinnen und Bürger wirklich transparent zu werden.  <br /><br />&quot;Das hört sich doch erst einmal sehr schön an&quot;, so Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter. &quot;Doch was will uns das Umweltressort hier nun wirklich verkaufen?&quot; Zahlen werden genannt, auf Nachfrage dann allerdings erklärt, dass derzeit noch keine Kalkulation vorliegt, wie sich die Grundgebühren und die eigentlichen Entleerungskosten ab 2013 nun tatsächlich zusammen setzen werden.   <br /><br />Es sollen Anreize zu einer noch besseren Mülltrennung geschaffen werden. Diese bestehen bei genauer Betrachtung darin, dass sich bei kleineren Haushalten die Anzahl der mit den Gebühren abgedeckten jährlichen Leerungen nicht unerheblich reduziert. Jede weitere Abfuhr, die vielleicht auch zu mehr Hygiene in den Mülltonnen führt, ist gesondert zu zahlen.  <br /><br />&quot;Glaubhaft&quot;, so Richter, &quot;ist sicherlich, wenn Staatsrätin Gabriele Friedrich als Begründung gestiegene Personal- und Fahrzeugkosten bei den Entsorgungs-unternehmen nennt. Bei den zusätzlichen Aufwendungen, die nun offensichtlich in die Müllgebühren eingerechnet werden sollen, hört die Transparenz dann aber schon wieder auf. So soll u. a. zukünftig zusätzlich die Papierkorbentleerung auf öffentlichem Grund von den Müllgebührenzahlern getragen werden. Begründung: Viele Haushalte würden ihren Restmüll nicht in ihre Mülltonnen, sondern doch lieber in die öffentlichen Papierkörbe entsorgen. Bei einer solch schwachen Begründung, so die  Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund, ist zu befürchten, dass es nur ein kleiner weiterer Schritt ist, bis auch die Pflege der öffentlichen Grünanlagen den Müllgebühren zugerechnet wird. Schließlich landet auch manche Bananenschale einmal neben einem Papierkorb&quot;. <br /><br />Kommen wir zum Thema Sperrmüllentsorgung. Das Umweltressort bezeichnet es als Diebstahl, wenn Müllsammler sich vor der Sperrmüllentsorgung bedienen. Zukünftig soll Sperrmüll direkt bei den Bürgern abgeholt werden. Diese dürfen ihn nicht mehr einfach zur Abholung an die Straße stellen. „Also, liebe Bürgerinnen und Bürger, zukünftig einen Tag Urlaub einkalkulieren und warten bis der Müllmann klingelt. Die für diesen Service kalkulierten Mehrkosten  von etwa Euro 400.000 pro Jahr tragen Sie dann wieder über die Müllgebühren“, so Richter. Aber das Umweltressort erwartet auf der anderen Seite Mehreinnahmen durch die Wiederverwertung von Teilen des Sperrmülls. Die Einnahmeseite sei, so das Umweltressort, aber noch nicht kalkuliert.  <br /><br />Kommen wir zum Thema Gerechtigkeit je nach Haushaltsgröße. Eine neue Bremer Gebührenstruktur setzt noch nicht das bundeseinheitliche Mietrecht außer Kraft. Im  § 556a BGB ist geregelt, dass eine Abrechnung der Betriebskosten, dazu gehören auch die Müllgebühren, nach Wohnfläche erfolgen muss, wenn nichts anderes in den Mietverträgen geregelt ist. Dies trifft zumindest für Bürgerinnen und Bürgern zu, die als Mieter in größeren Wohnanlagen mit einer Müllentsorgung über Großcontainer leben. Mietvertragliche Regelungen können nicht einseitig geändert werden, schon gar nicht vom Umweltressort. Um eine Gerechtigkeit auch bei Nutzern von Großcontainern zu erreichen, müssen zukünftig die Haushalte und die darin wohnenden Bürgerinnen und Bürger erfasst werden, um so pro Großcontainer die Grund- und die Entsorgungsgebühr kalkulieren zu können. Ein bürokratischer Aufwand, der nicht unserer Umwelt dient, aber unsinnige Kosten verursachen wird.  <br /><br />Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter: „Wir sind gespannt auf das endgültige Zahlenwerk, es soll im Herbst vorliegen. Dann wird sich zeigen, ob z. B. die Erhöhung der Müllgebühren für einen Ein-Personen-Haushalt mit einer 60 l Mülltonne von Euro 93 auf bis zu Euro 120 im Jahr als gerecht einzustufen ist, wenn auf der anderen Seite ein Ein-Personen-Haushalt in einer Anlage mit Entsorgung über Großcontainer zukünftig bis zu Euro 110 pro Jahr zahlen soll, allerdings mit einem höheren Beitragssprung“.  <br /><br />Mehr „Butter bei die Fische“, das hätten sich auch die Mitglieder der Umweltdeputation gewünscht, die am 12. Januar die Vorstallungen des Umweltressorts bereits absegnen sollten. Doch auch den Deputierten war das bisher vorgelegte Zahlenwerk noch zu dürftig. Wir dürfen auf die nächste Überarbeitung gespannt sein.]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Erhöhte Brandgefahr]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_124.html]]></link><description><![CDATA[Erhöhte Brandgefahr an Weihnachten und Silvester - Feuerlöscher gehören in jeden Haushalt!]]></description><pubDate>Thu, 22 Dec 2011 11:23:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Erhöhte Brandgefahr an Weihnachten und Silvester <br />Feuerlöscher und Rauchmelder gehören in jeden Haushalt 

Folgenschwere Brände entstehen vermehrt während der Weihnachtsfeiertage und bei Silvesterfeiern durch einen unachtsamen Umgang mit offenem Feuer. Feuerlöscher und Rauchmelder können das Schlimmste verhindern. Die Eigentümerschutz- Gemeinschaft Haus &amp; Grund appelliert an alle Mieter und Eigentümer, Kerzen und offene Flammen  stets mit Vorsicht zu verwenden. 

Werde das Gebäude durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, so dass Renovierungen notwendig würden, sei die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetze in der Regel die Hausratversicherung. Ob jedoch im Falle des Falles eine Versicherung zahle, hänge davon ab, ob der Verursacher des Brandes grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt habe. Laut Haus &amp; Grund können zudem Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn andere Wohnungen beeinträchtigt wurden oder Personen zu Schaden gekommen sind. 

Besser sei, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und vorsichtig mit dem Feuer umzugehen. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden. Dann könne man regelmäßig so schnell reagieren, dass es nicht zu einer Ausweitung des Feuers komme. Neben einem griffbereiten Feuerlöscher rät Haus &amp; Grund auch dazu, Häuser und Wohnungen prinzipiell mit Rauchmeldern auszurüsten. Mit wenig Aufwand könne hier eine Menge für die Sicherheit getan werden. 

Bremen, 22. Dezember 2011 
Bernd Richter
Haus &amp; Grund Landesverband Bremen e.V.
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[&quot;Bing Maps Streetside&quot;]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_123.html]]></link><description><![CDATA[Big-Brother is watching you!]]></description><pubDate>Thu, 08 Dec 2011 12:32:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Haus &amp; Grund fragt: Erinnern Sie sich noch? &quot;Big-Brother is watching you!&quot; 
<strong>Google schickte Kamerawagen durchs ganze Land und ließ Stadt für Stadt, Straße für Straße, Haus für Haus fotografieren. Das Ergebnis kennen wir: Google Street View, ein hoch gelobtes, jedoch auch von manchen gehasstes Internetportal.</strong><br> 

Seinerzeit entbrannte eine intensive Diskussion über die Frage, was Geo-Datendienste zukünftig dürfen. Ist das eigene Haus urheberrechtlich geschützt oder bezieht sich der Schutz nur auf Personen oder Kennzeichen, die von Google selbstverständlich gepixelt wurden? 

Der seinerzeit zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Hamburg verabredete mit Google umfangreiche Widerspruchsrechte. Wer sein Haus im Internet nicht finden wollte, legte Widerspruch ein. Google verpflichtete sich zur Pixelung und hielt die Zusagen auch halbwegs ein. Die Medien überschlugen sich und plötzlich wurde es still. 

Doch die Stille ist oft trügerisch. Der Erfolg von Google brachte nun den Konkurrenten Microsoft auf den Plan. Es werden wieder Kamerawagen durch die Städte geschickt. Das beabsichtigte Internetportal läuft unter dem Namen &quot;Bing Maps Streetside&quot;. Diesmal ist das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern zuständig und die sahen das ganze Thema doch etwas laxer als die Hamburger Kollegen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht wollten, dass ihr oder ein von ihnen bewohntes Haus im Internetdienst Bing Maps Streetside sichtbar wird, mussten bis zum 30.09.2011 gegen eine Veröffentlichung vorab Widerspruch einlegen. Hierfür konnte man sich bei Microsoft ein Formular aus dem Internet runterladen. Doch wehe, man füllte nicht alle sog. Pflichtfelder aus. Schon erhielt man die Nachricht, dass der Widerspruch nicht bearbeitet werden könne. 

Haus &amp; Grund fragt: Wer hat von dieser Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs gewusst? Die Medien schwiegen diesmal. Bremen taucht auf der langen Liste der Städte, die demnächst fotografiert werden sollen, noch gar nicht auf. Bernd Richter, Geschäftsführer Haus &amp; Grund Bremen: „Unsere Empfehlung: Wer nicht möchte, dass ein Haus nun plötzlich bei einem anderen Internetdienst als Google für alle Menschen auf dieser Erde sichtbar wird, die über einen Internetzugang verfügen, sollte unabhängig von der abgelaufenen Frist Widerspruch einlegen und sich im Falle eines ablehnenden Bescheides mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen in Verbindung setzen.“ Dr. Imke Sommer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Bremen unter der Ruf-Nummer 0421 / 361 20 10 oder in Bremerhaven unter der Ruf-Nummer 0471 / 596 20 10 erreichbar. 
 
Bremen, 9. Dezember 2011 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Vermietung und Verpachtung an Rechtsextreme verhindern]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_122.html]]></link><description><![CDATA[Richtige Klauseln im Gewerberaummietverträgen verhindern unerwünschte Mieter aus der rechten Szene!]]></description><pubDate>Thu, 08 Dec 2011 12:13:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Haus &amp; Grund: Vermietung und Verpachtung an Rechtsextreme verhindern 
<strong>Unter dem Deckmantel einer normalen geschäftlichen Tätigkeit werden seit einigen Jahren immer wieder Betriebe gegründet, die nach außen als normale Geschäftsbetriebe auftreten, tatsächlich aber tief in rechtsextreme Strukturen und Netzwerke verstrickt sind.</strong><br>
 
Im Herbst letzten Jahres lud die Initiative &quot;Stephanikreis Ladenschluss&quot;, die gewerblichen Interessenverbände vor Ort, die Standort-Gemeinschaft Stephani e.V. und u. a. die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Bremen e.V. zu einem runden Tisch. Gemeinsam und mit fachlicher Begleitung durch den Extremismus-Experten Andrea Müller (Lidici-Haus) entstand die Erklärung gegen Ausgrenzung Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für Freiheit, Toleranz und Respekt. 

Die Mitunterzeichner, zu denen die eben Genannten und u. a. auch die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen, die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen, der Landesportbund Bremen e.V., der Landesverband der Bremer Gartenfreunde e.V. und die aG Wohnen Bremen und Bremerhaven gehören, setzen sich dafür ein und empfehlen ihren Mitgliedern,
 
<ul>
    <li>keine Geschäfts-, Veranstaltungs- oder Praxisräume sowie Lagerflächen zu vermieten, zu verpachten oder zur Verfügung zu stellen und </li>
    <li>bestehende Vereinbarungen und Verträge möglichst aufzukündigen. </li>
</ul>

Bernd Richter, Geschäftsführer Haus &amp; Grund: „Bei einer Vermietung an die &quot;falschen Mieter&quot; ist es so wie bei den sogenannten Schrottimmobilien. Auch Nutzer und Nutzungsstrukturen wirken sich nicht nur auf die genutzte Immobilie, sondern auf das gesamte Umfeld negativ aus und bringen dies oft in sehr kurzer Zeit in Verruf. Dies ist nicht förderlich für die Quartiersentwicklung. Hier fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wohl. Seriöse Geschäfte wandern ab. Die Immobilienpreise sinken. 
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund empfiehlt daher: 
Auch wenn ein Ladenlokal schon längere Zeit leer steht, sollte man nicht in Panik verfallen, sondern möglichst viele Informationen über seine zukünftigen Mieter einholen. Wer mit bestimmten Produkten oder Namen, aber auch Symbolen nichts anfangen kann, für den bietet das Internet Möglichkeiten der Recherche. Eine Eingabe bei Google oder anderen Suchmaschinen genügt manchmal schon, um in Erfahrung zu bringen, ob man lieber die Finger von einem potentiellen Mietinteressenten lassen sollte. Über Symbole und Codes aus der rechtsradikalen Szene findet man u. a. gute Informationen im Internetportal www.dasversteckspiel.de. 
Die richtigen Formulierungen für Gewerberaummietverträge: 
Die &quot;Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Berlin&quot; (MBR) hat zur Verhinderung von entsprechenden Nutzungen Formulierungen für Gewerbemietverträge entwickelt. Für Ladengeschäfte empfiehlt der MBR beispielsweise folgende Ergänzungen der Mietverträge: 

<ul>
    <li>Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass das Sortiment keine rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalte haben wir. </li>
    <li>Der Verkäufer versichert, dass im Laden keine Produkte, Modemarken oder Accessoires verkauft werden, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsextremen Szene wahrgenommen werden. </li>
</ul>

Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2010 in zwei Entscheidungen Mieter verpflichtet, bei Abschluss eines Mietvertrages die Vermieter über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen diese nicht rechnen können. Bernd Richter: „Eindeutige Klauseln in den Mietverträgen sind eine bessere Lösung, als die Berufung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Sie lassen keine großen Interpretationsspielräume zu.“ 

Die Bremer Erklärung gegen rechtsextremistische Geschäftsstrukturen finden Sie unter: 
http://www.stephani-bremen.de/images/Bremer_Erklaerung.pdf

Bremen, 9. Dezember 2011 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Moin - Wi snackt platt. Du ook?]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_121.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund Bremen e. V.: Rechtsberatung nun auch auf Plattdeutsch ]]></description><pubDate>Wed, 07 Dec 2011 10:08:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Moin - Wi snackt platt. Du ook? 
Bremer Platt is de Oort vun Plattdüütsch, de in de Stadt Bremen un in de Dörper dor ümto snackt ward, de nah Bremen henhöörn. 

Ok us vereen sett sük daarför in, dat de plattdüütsche Spraak erhollen un fördert ward. All de gern platt snackt, könnt nu ok Frogen no Recht und Gesett up platt beantwoord kriegen. 
Un nu up Hoochdüütsch: 
Auch Haus &amp; Grund fühlt sich der Erhaltung und Förderung der Niederdeutschen Sprache verpflichtet und bietet interessierten <strong>Mitgliedern</strong><br> Rechtsberatung auch auf Plattdeutsch an. 

Termine hierfür können gerne mit unserer Rechtsberaterin Christa Christoffers unter Telefon 0421 - 368 040 vereinbart werden. 
 
Bremen, 7. Dezember 2011 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht in der kalten Jahreszeit]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_120.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Die Verkehrssicherungspflicht liegt in Bremen grundsätzlich beim Eigentümer!]]></description><pubDate>Wed, 07 Dec 2011 09:59:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Haus &amp; Grund: Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer 
<strong>Die ersten Dezembertage haben uns schon einen kleinen Vorgeschmack auf die kommende kalte Jahreszeit gegeben. Nach dem Laub ist nun mit Glatteis und Schneefall zu rechnen. Rutscht ein Fußgänger oder Radfahrer beispielsweise auf einer nicht von Eis und Schnee befreiten Hauszuwegung aus, haftet, so Haus &amp; Grund Bremen, der Eigentümer möglicherweise für den Schaden.</strong><br> 
Wen trifft die Verkehrssicherungspflicht? 
Sie liegt zunächst grundsätzlich bei den Gemeinden. Im Regelfall haben die Gemeinden die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen, so auch in Bremen. Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern, dass diese für Sauberkeit auf dem Bürgersteig zu sorgen haben; sie wohnen schließlich näher am „Gefahr bringenden Objekt“. „Doch“, so Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter, „rein rechtlich bleibt der Vermieter verantwortlich dafür, dass vor seinem Haus alles mit rechten Dingen zugeht“. Ein durch Laub geschädigter Passant kann sich also an den Vermieter halten, der wiederum auf den beauftragten Mieter oder ein von ihm beauftragtes Reinigungsunternehmen zurückgreifen kann. 

Eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist dem Stadtamt Bremen bzw. der Verwaltungspolizei Bremerhaven schriftlich anzuzeigen. 
Bremisches Landesstraßengesetz: 
In Bremen ist die Verkehrssicherungspflicht in den §§ 39 ff des Bremischen Landesstraßengesetzes geregelt. 

Zu reinigen sind: 
<ul>
    <li>die von der Fahrbahn abgesetzten Gehwege, jeweils bis zu einer Breite von 5 m. Allerdings ohne die Bereiche, die für das Abstellen von Autos vorgesehen sind. Bei Eis- und Schneeglätte genügt auch eine Breite von 1,50 m. </li>
    <li>bei Straßen ohne Gehwege ist beiderseits der Straße jeweils ein Randstreifen von 1,50 m freizuhalten. </li>
</ul>
Zu welchen Zeiten bestehen Reinigungspflichten? 
Speziell für die Eis- und Schneebeseitigung sieht das Bremische Landesstraßengesetz eine Verpflichtung an Werktagen zwischen 7.00 und 20.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 20.00 Uhr vor. 
Winterreinigungsverträge mit Reinigungsunternehmen kritisch prüfen! 
Nicht alle Reinigungsunternehmen garantieren in ihren Verträgen die im Bremischen Landesstraßengesetz vorgegebenen Zeiten auch einzuhalten. Manchmal sind Sonn- und Feiertage ausgeklammert, oder es wird nur eine Reinigung am Tag zugesagt. Bernd Richter: „In diesen Fällen ist es dann nicht so weit her mit der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten!“ 
Wie weit geht die Reinigungsverpflichtung? 
Wir wissen alle wie schnell es gehen kann. Kaum ist der Schneeschieber, der Eimer mit dem Streugut wieder beiseite gestellt, stellt der Gehweg schon wieder eine Gefahrenquelle da. 
Was sagt nun die Rechtsprechung? 
Zur Winterzeit ist Eis- und Schneeglätte unvermeidbar. Dies muss jeden Fußgänger, jedem Fahrradfahrer veranlassen, sich mit besonderer Vorsicht fortzubewegen. 
Hat ein Hauseigentümer den vor seinem Grundstück verlaufenden Gehweg morgens von Schnee und Eis befreit, so kann ein Passant, der kurz danach ausrutscht und sich verletzt, weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld verlangen. Es sei dem Grundstückseigentümer, so eine Reihe von Gerichten, nicht zuzumuten, Gefahrenquellen jeweils sofort beseitigen zu müssen. Man sollte sich allerdings nicht auf eine einheitliche Rechtsprechung verlassen! 
 
Bremen, 7. Dezember 2011 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Neue Trinkwasserverordnung seit 1.11.2011 in Kraft]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_119.html]]></link><description><![CDATA[Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen]]></description><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 15:12:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Neue Trinkwasserverordnung seit heute in Kraft <br />Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen 
<strong>Seit dem 1.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellenuntersuchungen verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen hin.</strong><br> 
 
Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Das Landesuntersuchungsamt Bremen beziffert die Kosten pro Probeentnahme auf 45 Euro. „Leider“, so Bernd Richter, Geschäftsführer Haus &amp; Grund Bremen, „schweigt sich die neue Trinkwasserverordnung über die notwendige Anzahl der Probeentnahmen aus. Es ist lediglich die Rede davon, dass diese an mehreren repräsentativen Stellen einmal im Jahr entnommen und auf Legionellen untersucht werden müssen. Ein wenig mehr Klarheit wäre auch für die Gesundheitsämter und zur Probeentnahme berechtigten Labors hilfreich gewesen.“ 
 
Als Teil der Betriebskosten können diese Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. 
Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: Wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Richter: „bei einem Rohrdurchmesser von 22 mm entspricht das in etwa einer Rohrlänge von 9 Metern.“ 
Die Wasserproben dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden. Eine Liste der im Bremer Raum akkreditierten Labore ist unter www.gesundheitsamt.bremen.de zu finden. Nach Abschluss der Untersuchung müssen die Vermieter die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Auch die Mieter haben Anspruch auf die Ergebnisse. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zehn Jahre aufbewahren. 
 
Haus &amp; Grund weist auch darauf hin, dass Vermieter weiter verpflichtet sind, die Existenz vorhandener zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen, Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Erfolgt die Anzeige nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Laub im Herbst]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_118.html]]></link><description><![CDATA[Eine rutschige Angelegenheit]]></description><pubDate>Wed, 28 Sep 2011 12:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Laub im Herbst
<strong>Eine rutschige Angelegenheit</strong><br>
 
Der Herbst steht vor der Tür. Die ersten Bäume verfärben sich und der Besen muss schon griffbereit stehen, um für die notwendige Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür Sorge zu tragen. 
 
In dieser Jahreszeit sorgen Regenfälle und herabfallendes Laub für Rutschpartien auf den Gehwegen. Gefährdet sind dabei vor allem Passanten. Damit es nicht zu Stürzen und Verletzungen vor der eigenen Haustür kommt, sollte es jedem Anlieger bewusst sein, dass er einer Verkehrssicherungspflicht unterliegt.
 
Die Verkehrssicherungspflicht entsteht in der Laubentfernung, die genauso wie die Schneeräumung eigentlich der Stadtgemeinde obliegt. In Bremen, so Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter, regelt § 41 Abs. 4 des Bremischen Landesstraßengesetzes die Verantwortlichkeiten anders. 
 
Danach obliegt die Pflicht den Anliegern. Die Räumpflicht beginnt an Werktagen um 7.00 Uhr und endet um 20.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. 
 
Bernd Richter: &quot;Durch die Vermietung oder die Verpachtung wird der Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht von seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr befreit. Allerdings kann gegenüber dem Stadtamt ein Dritter erklären, dass er die Reinigungspflicht übernimmt. Dies können Gehrwegreinigungsunternehmen sein. Solche Verpflichtungserklärungen können aber auch bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung von den Mietern abgegeben werden&quot;. 
 
<strong>Ein Tipp</strong><br> von Haus &amp; Grund: Sollten Sie Reinigungs- und damit auch Verkehrssicherungspflichten an ein professionelles Gehwegreinigungsunternehmen übertragen haben, ist in jedem Fall eine Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung anzuraten. Bitte achten Sie darauf, dass die im vergangenen Jahr verlängerten Fristen auch vom beauftragten Unternehmen eingehalten werden. Ansonsten, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund, können Sie möglicherweise in eine Haftungsfalle geraten. 
 
<strong>Und noch ein Tipp</strong><br>, wenn Sie nicht wissen, wohin mit dem vielen Laub. Dafür gibt es einen Laubsack. Füllen müssen Sie ihn schon selbst. Abgeholt wird er dann von der Firma Hirsch. Haus &amp; Grund Mitglieder erhalten einen Laubsack zum Sonderpreis von € 29 in den Geschäftsstellen Am Dobben 1 und Weserstr. 81. ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bremen fördert die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_117.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Warum wurde dieser Fördertopf bisher verschwiegen?]]></description><pubDate>Wed, 14 Sep 2011 13:42:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Bremen fördert die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle </strong><br>
<strong>Haus &amp; Grund: Warum wurde dieser Fördertopf bisher verschwiegen?</strong><br> 
Tue Gutes und rede darüber. Dies hätte die Eigentümerschutz-Gemeinschaft auch bezüglich des Förderprogramms zur Zustandserfassung privater Kanäle erwartet. 
&quot;Doch Schweigen im Walde&quot;, so Bernd Richter, Geschäftsführer Haus &amp; Grund Bremen, &quot;obwohl gerade im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen in den letzten Wochen eine Überprüfung der eigenen Hausentwässerungsleitungen auf Dichtigkeit anzuraten ist&quot;. Auch Kanalsysteme haben nur eine begrenzte Lebenszeit. Der beste Rückstauschutz, ob über Rückstauklappen oder Hebeanlagen, funktioniert nur dann, wenn die Entwässerungskanäle keine Brüche oder Risse aufweisen. 
Hier setzt das bereits im Frühjahr von der Umweltdeputation beschlossene Programm an. Um herauszufinden, ob die Grundstücksentwässerung in Ordnung ist, sind zunächst keine umfangreichen Bautätigkeiten erforderlich. Die Zustandserfassung von Abwasserleitungen erfolgt durch eine spezielle Kanalkamera. Die Stadt hilft hier auf Antrag mit einem Zuschuss von maximal € 350 je Antragsberechtigten. Dabei ist dieser Zuschuss begrenzt auf maximal der Hälfte der förderfähigen Kosten. 
Weder das Umweltressort noch hanseWasser haben bisher auf dieses Programm hingewiesen. Man findet einen Hinweis nur, wenn man zufällig auf die Internetseite der Bremer Umwelt Beratung (BUB) www.bremer-umwelt-beratung.de kommt. Dort wird ausführlich über das Förderungsprogramm und die Voraussetzungen informiert und die Antragsformulare sowie eine Übersicht über die zertifizierten Fachbetriebe können heruntergeladen werden. 
Haus &amp; Grund empfiehlt in diesem Zusammenhang: 
1) Bevor Sie z. B. an eine Badsanierung in Ihrer Souterrain-Wohnung denken, überprüfen Sie zunächst einmal die Dichtigkeit Ihrer Entwässerungsleitungen und den Rückstauschutz. Nichts ist ärgerlicher, als wenn nach dem nächsten Starkregen-ereignis der neu geflieste Boden wieder aufgerissen werden muss, um dann zu spät die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. 
2) Nutzen Sie das umfangreiche Beratungsangebot zum Thema Rückstauschutz und Kanalzustandsüberprüfung der hanseWasser bzw. der Bremer Umwelt Beratung und erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Fördermöglichkeiten. 
3) Erteilen Sie erst einen Auftrag zur Kanaluntersuchung nach Antragstellung und Förderungszusage. ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bremen fördert die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_117.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Warum wurde dieser Fördertopf bisher verschwiegen?]]></description><pubDate>Wed, 14 Sep 2011 13:42:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Bremen fördert die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle </strong><br>
<strong>Haus &amp; Grund: Warum wurde dieser Fördertopf bisher verschwiegen?</strong><br> 
Tue Gutes und rede darüber. Dies hätte die Eigentümerschutz-Gemeinschaft auch bezüglich des Förderprogramms zur Zustandserfassung privater Kanäle erwartet. 
&quot;Doch Schweigen im Walde&quot;, so Bernd Richter, Geschäftsführer Haus &amp; Grund Bremen, &quot;obwohl gerade im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen in den letzten Wochen eine Überprüfung der eigenen Hausentwässerungsleitungen auf Dichtigkeit anzuraten ist&quot;. Auch Kanalsysteme haben nur eine begrenzte Lebenszeit. Der beste Rückstauschutz, ob über Rückstauklappen oder Hebeanlagen, funktioniert nur dann, wenn die Entwässerungskanäle keine Brüche oder Risse aufweisen. 
Hier setzt das bereits im Frühjahr von der Umweltdeputation beschlossene Programm an. Um herauszufinden, ob die Grundstücksentwässerung in Ordnung ist, sind zunächst keine umfangreichen Bautätigkeiten erforderlich. Die Zustandserfassung von Abwasserleitungen erfolgt durch eine spezielle Kanalkamera. Die Stadt hilft hier auf Antrag mit einem Zuschuss von maximal € 350 je Antragsberechtigten. Dabei ist dieser Zuschuss begrenzt auf maximal der Hälfte der förderfähigen Kosten. 
Weder das Umweltressort noch hanseWasser haben bisher auf dieses Programm hingewiesen. Man findet einen Hinweis nur, wenn man zufällig auf die Internetseite der Bremer Umwelt Beratung (BUB) www.bremer-umwelt-beratung.de kommt. Dort wird ausführlich über das Förderungsprogramm und die Voraussetzungen informiert und die Antragsformulare sowie eine Übersicht über die zertifizierten Fachbetriebe können heruntergeladen werden. 
Haus &amp; Grund empfiehlt in diesem Zusammenhang: 
1) Bevor Sie z. B. an eine Badsanierung in Ihrer Souterrain-Wohnung denken, überprüfen Sie zunächst einmal die Dichtigkeit Ihrer Entwässerungsleitungen und den Rückstauschutz. Nichts ist ärgerlicher, als wenn nach dem nächsten Starkregen-ereignis der neu geflieste Boden wieder aufgerissen werden muss, um dann zu spät die notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. 
2) Nutzen Sie das umfangreiche Beratungsangebot zum Thema Rückstauschutz und Kanalzustandsüberprüfung der hanseWasser bzw. der Bremer Umwelt Beratung und erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Fördermöglichkeiten. 
3) Erteilen Sie erst einen Auftrag zur Kanaluntersuchung nach Antragstellung und Förderungszusage. ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haustürgeschäfte]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_112.html]]></link><description><![CDATA[Neue Masche bei Haustürgeschäften Haus & Grund warnt: Kein Auftrag ohne schriftliches Angebot!]]></description><pubDate>Wed, 07 Sep 2011 11:29:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Neue Masche bei Haustürgeschäften <br />Haus &amp; Grund warnt: Kein Auftrag ohne vorheriges schriftliches Angebot! </strong><br>

Wieder einmal gehen angebliche Handwerksbetriebe von Haustür zu Haustür und versuchen ihre Dienstleistungen an die Frau, an den Mann zu bringen. 

Diesmal sind es keine schiefen Dachpfannen sondern die verunreinigten Hauszuwegungen und Terrassen. Es wird angeboten auf einer kleinen Fläche zu dokumentieren mit welchen Wundermitteln man unliebsame Belege und Verschmutzungen entfernen kann. 

Es gibt weder eine Visitenkarte noch ein Firmenprospekt. Wenn man dann nicht aufpasst ist gleich die gesamte Hauszuwegung sowie die Terrasse gereinigt und es wird eine Vergütung in nicht unbeträchtlicher Höhe verlangt. 

So vor wenigen Tagen geschehen in einer ruhigen Wohnstraße in Bremen-Nord. Für nicht einmal fünf Stunden Reinigungsarbeiten wurden rund € 1.200,00 kassiert, ohne dass dem betroffenen Eigentümer eine Rechnung oder eine sonstige Unterlage ausgehändigt wurde. Aus Verunsicherung wurde gezahlt. Später Ansprüche gelten machen, gegen wen? „Man kann nicht oft genug vor solchen Firmen warnen“, so der Geschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen, Bernd Richter. 

<strong>Haus &amp; Grund spricht folgende Empfehlungen aus: </strong><br>


    <li>Lassen Sie sich grundsätzlich an der Haustür nicht zur Beauftragung <br />einer Ihnen fremden Firma bewegen </li>
    <li>Ohne vorheriges Angebot in schriftlicher Form, aus dem die Firmenanschrift mit Festnetznummer und ein Festpreis hervorgeht, grundsätzlich keinen Auftrag erteilen </li>
    <li>Nicht darauf einlassen, wenn Ihnen fremde Menschen nur einmal kurz etwas vorführen wollen </li>
    <li>Keine Zahlung ohne schriftliche Rechnung und Quittierung. </li>

<strong>Bremen, 7. September 2011<br />Haus &amp; Grund Bremen e.V.</strong><br>
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Oberste Geschossdecken bis Jahresende dämmen]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_113.html]]></link><description><![CDATA[Bis Jahresende müssen oberste Geschossdecken gedämmt werden Viele Hauseigentümer nicht betroffen!]]></description><pubDate>Mon, 05 Sep 2011 13:05:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Bis Jahresende müssen oberste Geschossdecken gedämmt werden <br />Haus &amp; Grund: Viele Hauseigentümer nicht betroffen</strong><br>  
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 müssen bis zum 31. Dezember 2011 begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken oder alternativ die Dachschrägen gedämmt werden. Aufgrund neuester offizieller EnEV-Auslegungen sind jedoch viele Hauseigentümer von dieser Regelung nicht betroffen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Deutschland hin. Nach diesen neuen Auslegungen gelten folgende Decken bereits als gedämmt: alle massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, sowie sämtliche Holzbalkendecken aller Baualtersklassen.  
<strong>Weitere Ausnahmen: </strong><br>
Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht die Dämmpflicht nicht, wenn sie ihre Häuser am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen. 
Die Dämmpflicht gilt nicht, wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht durch die Energieeinsparung innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. Es obliegt den jeweiligen Baurechtsbehörden, die Angemessenheit der Amortisationsfristen zu bemessen. Die Fristen sollten jedoch deutlich kürzer bemessen sein als die technische Lebensdauer der betroffenen Bauteile.  
<strong>Hinweis für Vermieter:</strong><br> Die geforderten Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschossdecke berechtigen zu einer Modernisierungsmieterhöhung. 
<strong>Bremen, 5. September 2011<br />Haus &amp; Grund Bremen e.V.</strong><br>
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Neu ab 1. 9.: Bautechnische Beratung bei Haus &Grund Bremen e.V.]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_115.html]]></link><description><![CDATA[Neu ab 1. September 2011: Bautechnische Beratung bei Haus & Grund Bremen ]]></description><pubDate>Thu, 01 Sep 2011 13:17:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Neu ab 1. September 2011: Bautechnische Beratung bei Haus &amp; Grund Bremen e.V.</strong><br>
<strong>Unsere Leistungen für unsere Mitglieder: </strong><br>
1. Erstellung von Wohnflächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung (WoflV) <br />2. Allgemeine Objektbegehung mit mündlicher Beratung zum Zustand der Gebäudesubstanz <br />3. Besichtigung und Beratung zum Thema Schimmel im Wohnbereich mit Besichtigungsprotokoll 
Die Abrechnung der Leistungen zu 1) bis 3) erfolgt nach Aufwand zum Stundensatz von Euro 80 für Mitglieder und Euro 95 für Nichtmitglieder zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Nebenkosten. 
<strong>Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern jeden ersten Dienstag eines Kalendermonats von 16.00 bis 18.00 Uhr eine kostenfreie allgemeine bautechnische Kurzberatung  in unseren Räumen Am Dobben 1 an. </strong><br>
Hierzu ist eine telefonische Anmeldung unter 0421- 368 04 0 erforderlich. 
<strong>Bremen, 1. September 2011<br />Haus &amp; Grund Bremen e.V.</strong><br>
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Betriebskostenspiegel des Mieterbundes ohne Aussagekraft]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_114.html]]></link><description><![CDATA[Betriebskostenspiegel des Mieterbundes hat keine Aussagekraft Haus & Grund begrüßt BGH Entscheidung ]]></description><pubDate>Mon, 22 Aug 2011 13:11:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Betriebskostenspiegel des Mieterbundes hat keine Aussagekraft <br />Haus &amp; Grund begrüßt BGH Entscheidung vom 6. Juli 2011 <br /><br /></strong><br>Mit seinem Urteil vom 6. Juli 2011 (Az. VIII ZR 340 / 10) hat der BGH entschieden, dass der vom Deutschen Mieterbund herausgegebene „Betriebskostenspiegel für Deutschland“ in einem Gerichtsverfahren über die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei Betriebskosten nicht den prozessualen Darlegungsanforderungen genügt. Überregional auf empirischer Basis ermittelte Betriebskostenzusammenstellungen kämen angesichts der je nach Region und Kommune unterschiedlichen Kostenstruktur keine Aussagekraft im Einzelfall zu. 
 
Mit diesem Urteil bezieht der Bundesgerichtshof die auch von Haus &amp; Grund vertretene Position, wonach die Pauschalierung von Betriebskosten unter Außerachtlassung technischer, objektbezogener, jahreszeitlicher sowie regionaler Besonderheiten ohne Aussagekraft ist. Mieter können sich folglich nicht unter Hinweis auf den Betriebs-kostenspiegel des DMB auf die Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes stützen. 
 
Der vom BGH zu entscheidende Fall offenbart erneut besonders dreiste Mieter. Die auch im Vergleich innerhalb der Kommune relativ hohen Müllgebühren, über die die Parteien stritten, waren nicht vom Vermieter, sondern durch das Verhalten der klagenden Mieter verursacht worden. Nachdem die Mieter die (gelbe) Wertstofftonne regelmäßig für Restmüll genutzt hatten, zog das Müllentsorgungsunternehmen die Wertstofftonne ein und ersetzte sie durch eine kostenpflichtige Restmülltonne. Auch die Empfehlung des Vermieters, Werkstoffe mittels kostenlos erhältlicher Wertstoffsäcke zu entsorgen, nahmen die Mieter nicht an. Deswegen konnte der Vermieter die Zahl der Restmülltonnen nicht reduzieren. 
„Auch wenn es sich in diesem Urteil nicht um einen Bremer Fall handelt, der Betriebskostenspiegel des DMB wird auch in unserer Region von Mietern immer wieder als Argument gegen ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen vorgebracht“, so Bernd Richter, Geschäftsführer des Haus &amp; Grund Bremen e.V. Seriös ist es jedenfalls nicht, wenn sich eine große Organisation wie der DMB dazu hinreißen lässt, Zahlen zu veröffentlichen, die empirisch in keiner Weise belegbar sind. Richter: „So wird unnötig Unfrieden zwischen Mietern und Vermietern geschürt“. 
<strong>Bremen, 22. August 2011<br />Haus &amp; Grund Bremen e.V. </strong><br>
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund Mietverträge sind rechtssicher]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_116.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund Mietverträge sind rechtssicher]]></description><pubDate>Thu, 11 Aug 2011 13:17:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund Mietverträge sind rechtssicher <br /><br /></strong><br>Es ist schon erstaunlich, dass der Deutsche Mieterbund immer wieder durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam macht. Erst sind es empirisch nicht nachweisbare Aussagen zur Höhe von Betriebskosten. Dann sollen angeblich mehr als 80% der Betriebskostenabrechnungen falsch sein, was ebenfalls völlig aus der Luft gegriffen ist. Nun die neueste, in den Medien veröffentlichte Mitteilung des DMB: 90% aller Wohnraummietverträge seien nach einer Untersuchung nicht rechtssicher.  
Eigentlich sollte es doch die Aufgabe des Deutschen Mieterbundes sein, keine Keile zwischen die Vertragspartner Mieter und Vermieter zu treiben. So sieht jedenfalls die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen ihre Aufgabe. Doch das wird offensichtlich vom Deutschen Mieterbund in Berlin und seinen vielen Vereinen vor Ort anders gesehen.  
Wie in allen Rechtsgebieten, so unterliegt auch das Mietrecht immer wieder neuen Entwicklungen und einer sich verändernden Rechtsprechung. So führte die letzte große Mietrechtsreform im Jahre 2001 dazu, dass viele über Jahrzehnte rechtsgültige Vereinbarungen z. B. zu den Kündigungsfristen, aber auch zu den Abrechnungsfristen für Betriebskosten, gesetzlich neu geregelt wurden. Zwangsläufig hatte diese Novellierung Auswirkungen auf die Inhalte der bestehenden Mietverträge. Viele Klauseln verloren ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für die BGH Rechtsprechung in den vergangenen Jahren. Hier soll nur die über Jahrzehnte gängige Fristenregelung für Schönheitsreparaturen erwähnt werden. Selbstverständlich werden Klauseln in Altverträgen durch neue Rechtsprechung ungültig. Es ist aber absolut unseriös, dann den Eindruck zu erwecken, als wenn die Herausgeber von Mietvertragsformularen, wie z. B. die Haus &amp; Grund Eigentümerverbände, bewusst ungültige Formulierungen in ihren Verträgen verwenden.  
Tatsache ist vielmehr, dass es Aufgabe eines jeden Herausgebers von Mietverträgen ist, Rechtsprechung und Gesetzesänderungen kontinuierlich zu berücksichtigen. So ist es Praxis bei den Formularverträgen des Haus &amp; Grund Landesverband Bremen e.V. Unsere Empfehlung, so Bernd Richter, Geschäftsführer Haus &amp; Grund Bremen: Verwenden Sie keine Vertragsvordrucke, die Sie schon längere Zeit in Ihrem Schreibtisch liegen haben. Auf der sicheren Seite sind Sie bei Online-Mietverträgen, die immer umgehend der neuesten Rechtsprechung des BGH angepasst werden. Zu finden sind diese unter www.hugform-bremen.de.  
<strong>Bremen, 18. August 2011 <br />Haus &amp; Grund Bremen e.V.</strong><br>
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Zum Jahresende: Betriebskosten müssen abgerechnet werden ]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_107.html]]></link><description><![CDATA[Rechtzeitiger Zugang der Abrechnung beim Mieter entscheidend ]]></description><pubDate>Tue, 02 Aug 2011 00:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Zum Jahresende: Betriebskosten müssen abgerechnet werden <br /></strong><br><strong>Rechtzeitiger Zugang der Abrechnung beim Mieter entscheidend</strong><br>  
Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erfolgen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen hin.  
Bei der Abrechnung gelte es, eine Reihe von Formalien zu beachten, die der Bundesgerichtshof (BGH) von den Vermietern verlange. Wichtig sei vor allem der rechtzeitige Zugang der Betriebskostenabrechnung beim Mieter. Mit seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (Az. VIII ZR 107/08) habe der BGH entschieden, dass der Vermieter die Abrechnungsfrist einhalten müsse. Geschehe dies nicht, müsse der Mieter keine Nachforderungen bezahlen. „Vermieter sollten den rechtzeitigen Zugang der Abrechnung beweisen können. Sinnvoll ist daher, die Betriebskostenabrechnung per Einwurf-Einschreiben oder per Boten zuzustellen“, rät Haus &amp; Grund-Rechtsexpertin Annette Kuhlmann. 
<strong>Bremen, 1. August 2011<br />Haus &amp; Grund Bremen e.V.</strong><br>
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund mit neuem Vorstand]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_106.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund Vorsitzender Schemmel: Das Mietrecht gehört dringend auf den Prüfstand]]></description><pubDate>Fri, 16 Oct 2009 00:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund mit neuem Vorstand </strong><br>
<strong>Haus &amp; Grund Vorsitzender Schemmel: Das Mietrecht gehört dringend auf den Prüfstand</strong><br> 


Am 8. Oktober wählte die Mitgliederversammlung des Haus &amp; Grund Bremen e.V. für die nächsten 3 Jahre einen neuen Vorstand. Zum neuen Vorsitzenden wurde einstimmig der Bausachverständige Dipl. Ing. Andreas Schemmel gewählt. 


Dieser dankte dem bisherigen Vorsitzenden Dipl. Ing. Hans-Dieter Jacobs für sein 15 jähriges Engagement, nicht nur als Vorsitzender des Haus &amp; Grund Bremens, sondern auch im Vorstand des Landesverbandes und von 2004 bis 2007 im Bundesvorstand von Haus &amp; Grund Deutschland. Als Würdigung seiner Verdienste für das private Haus &amp; Grund-Eigentum in Bremen wurde Jacobs von der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit gewählt. 


Schemmel verdeutlichte nach seiner Wahl, dass er sich dafür stark machen wird, dass die Immobilieneigentümer in die Lage versetzt werden, ihre Häuser zukunftsfähig zu machen. „Hier reichen nicht immer neue Anforderungen und Nachrüstverpflichtungen. Energetische Modernisierungen und die möglichst barrierefreie Ausgestaltung der Wohnungen müssen sich wirtschaftlich auch rechnen“, so Schemmel. Hier mangelt es an den richtigen Rahmenbedingungen, die von der Politik definiert werden müssen. Als Beispiele nannte Schemmel die Notwendigkeit für eine Novellierung des Mietrechtes, verstärkte steuerliche Anreize und eine verstärkte Förderung von der Energieberatung bis zur Realisierung. Heute ist es zunehmend schwer für Interessierte, den Förderungsdschungel auf Bundes- und Landesebene zu durchschauen. 


Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter verdeutlichte in seinem Geschäftsbericht u. a., dass immer neue Nachrüst- und Überprüfungsverpflichtungen nicht nur völlig unüberschaubar sind, sondern auch das Wohnen insgesamt verteuern, ohne dass immer ein greifbarer Nutzen damit verbunden ist. Auch Richter ging auf die Notwendigkeit einer Mietrechtsreform ein. „Es ist ein Unding, dass beispielsweise heute bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, die möglicherweise auch etwas Dreck und Lärm verursachen, während der Bauphase die Mieten gekürzt werden dürfen. So werden Investitionen für Umwelt und Klima konterkariert.“ 


Dem neuen Vorstand gehören an: 
Dipl. Ing. Andreas Schemmel, Vorsitzender 
Michael Busch, stellvertretender Vorsitzender 
Dr. Jürgen Reinstorf, Schriftführer 
Thomas Trenz, Schatzmeister 
als Beisitzer: Dr. Carsten Sieling, Helmut Pflugradt, Antje Sörensen, Horst Brüning, Bernd Richter 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Erstes Bremer &quot;BID&quot; auf dem richtigen Weg?]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_105.html]]></link><description><![CDATA[Steintor und Ostertor wollen sich für die Zukunft rüsten]]></description><pubDate>Tue, 04 Aug 2009 12:08:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Erstes Bremer &quot;BID&quot; auf dem richtigen Weg? </strong><br>
<strong>Steintor und Ostertor wollen sich für die Zukunft rüsten</strong><br>
 
 
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund begrüßt es, wenn sich in Bremen Standortgemeinschaft finden, in denen Gewerbetreibende und Eigentümer gemeinsam und auf freiwilliger Basis darüber nachdenken, ihre Quartiere aufzuwerten, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Es ist auch gut, nicht immer gleich eine staatliche Finanzierung zu verlangen. „Die Finanzierung sollte von denen getragen werden, die von den angedachten Maßnahmen auch profitieren ohne Unterschied, ob es sich hierbei um die Immobilieneigentümer oder die Gewerbe treibenden Mieter handelt“, so Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter. 
 
 
Das bremische Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, seit dem 1. August 2006 in Kraft und zuletzt am 09.06.2009 geändert, soll den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen. Dieses Gesetz beinhaltet jedoch zumindest zwei gravierende Knackpunkte, die aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund verfassungsrechtlich bedenklich sind. 
 
 
Statt alle oder zumindest einem großen Teil der 288 Immobilieneigentümer im Bereich der angedachten Standortgemeinschaft Ostertor/Steintor von der Richtigkeit zu überzeugen, genügte eine Zustimmung von lediglich 15% der Eigentümer für eine Antragstellung. Ist ein solcher Antrag begründet, werden die Antragsunterlagen mit den Zielen der Initiatoren 4 Wochen ausgelegt. Widersprechen dann nicht mehr als 1/3 der Eigentümer der im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke, steht einer Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde nichts mehr im Wege. 
 
 
Richter: &quot;Schon ein solches Negativquorum erscheint rechtlich sehr bedenklich. Anstatt Überzeugungsarbeit im Vorfeld leisten zu müssen, kann eine Minderheit hier ihre Interessen durchsetzen. Außerordentlich fragwürdig ist es auch, wenn die Auslegungszeit mitten in die Ferienzeit fällt, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine größere Anzahl von Immobilieneigentümer hier Fristen versäumt, doch sehr groß ist&quot;. 
 
 
Der zweite Knackpunkt des Gesetzes ist, dass sich die Höhe der von allen Grundstückseigentümern zu zahlenden Abgabe vom Einheitswert errechnet. Der Einheitswert als Bemessungsgrundlage, z. B. für die Erbschaftssteuer, wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1995 für nicht verfassungskonform angesehen. Hier hätte der Gesetzgeber eine andere Bemessungsgrundlage finden müssen. 
 
 
Es ist durchaus auch als Gesetzeslücke zu verstehen, dass eine Umlage auf die von den Maßnahmen profitierenden Mietern nicht vorgesehen ist. Nutznießer sind gerade die auch im Ostertor und Steintor angesiedelten Ketten. „Die“, so Richter, „sind die eigentlichen Trittbrettfahrer, die der Gesetzgeber eigentlich vermeiden wollte.“ Haus &amp; Grund wünscht dem Projekt trotzdem Erfolg, immer unter der Prämisse, dass es u.a. Norbert Caesar und Robert Bücking gelingt, ein hohes Zustimmungsquorum durch Überzeugungsarbeit bei den 288 Grundstückseigentümern zu erreichen. 
 
 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[BSI fordert von der EU mehr Wirtschaftlichkeit und weniger Bürokratie beim Klimaschutz ]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_87.html]]></link><description><![CDATA[Weitere Verschärfung der Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich nicht tragbar]]></description><pubDate>Thu, 24 Jan 2008 10:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong></strong><br>
<strong></strong><br>
<strong></strong><br>
<strong>Weitere Verschärfung der Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich wirtschaftlich und sozial nicht tragbar</strong><br> 
 
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) meldet zum Klimaschutzpaket, das gestern von der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt wurde, erheblichen Änderungsbedarf an. „Die deutsche Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat bereits große Anstrengungen unternommen, um durch energetische Modernisierung den CO2–Ausstoß bei der Nutzung von Wohngebäuden massiv zu senken. Die bereits erreichte Energieeffizienz muss berücksichtigt werden, wenn jetzt neue ehrgeizige klimapolitische Ziele formuliert werden“, sagte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Es sei einfacher und kostengünstiger, die Energieeffizienz von völlig unsanierten Gebäuden zu erhöhen, als bereits energetisch modernisierte Wohnungen und Häuser noch effizienter zu machen. 
 
Die Forderung der EU, bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien einzuführen, dürfe in keinem Fall akzeptiert werden, da sie stark modernisierungshemmend wirken würde. Eine Nutzungsverpflichtung werde insoweit sogar der Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegenwirken. 
Diese Überlegungen und die Vermeidung einer ineffizienten Klimabürokratie hätten die Bundesregierung veranlasst, vernünftigerweise auf die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zu verzichten und sie nur für Neubauten vorzusehen. 
 
„Klimaschutz muss wirtschaftlich tragbar und für die Menschen bezahlbar bleiben“, so Freitag. Dies gelte sowohl für die Vermieter und Hauseigentümer als auch für die Mieter. Eine weitere Verschärfung der schon sehr ambitionierten Ziele des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung sei mit einer sozial vertretbaren Mietentwicklung im Wohnungsgebäudebestand nicht vereinbar. Die vorgelegten EU-Vorschläge führten zu massiven Mietsteigerungen. 
 
Insgesamt ließen die EU-Klimaschutzvorstellungen soziales und ökonomisches Augenmaß vermissen und bewirkten eine ausufernde bürokratische Regulierung. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Verkauf von Immobilienkrediten – Haus & Grund rät zur Vorsicht]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_84.html]]></link><description><![CDATA[Kunden sollten ein ausdrückliches Abtretungsverbot vereinbaren]]></description><pubDate>Tue, 18 Dec 2007 15:20:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Angesichts des zunehmenden Verkaufs von Immobilienkrediten durch Banken an Finanzinvestoren empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Immobilieneigentümern einige Vorsichtsmaßnahmen. <br />
 
Vor Abschluss von Darlehensverträgen sollte mit dem Berater der Bank über die mögliche Veräußerung des Darlehens offen gesprochen werden. Der Kunde sollte sich die entsprechenden Passagen oder den so genannten Sicherungsvertrag erläutern lassen. Kunden können in diesem Zusammenhang auch ein ausdrückliches Abtretungsverbot vereinbaren, um einen Kreditverkauf zu verhindern. Dieses sollte schriftlich im Darlehensvertrag erfolgen. Zusätzlich ist zu überlegen, einen Abtretungsausschluss auch im Grundbuch eintragen zu lassen. Dann kann die das Darlehen sichernde Grundschuld nicht übertragen werden. Bei bereits verkauften Darlehen sollte frühzeitig über eine alternative Anschlussfinanzierung nachgedacht werden, um Zeit zu gewinnen, falls der Kreditkäufer - aus welchen Gründen auch immer - das Darlehen kündigen sollte. Wenn Darlehensnehmer vom Verkauf ihres Kredites erfahren, empfiehlt es sich, frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung nachzudenken, um im Falle der Kündigung des Kredites nicht Gefahr zu laufen, die Immobilie zu verlieren. <br />
 
Hintergrund ist, dass Banken Immobilien- oder gewerbliche Kredite an Investoren weiterverkaufen, um sich damit liquide Mittel zu verschaffen. Diese Kreditverkäufe können dazu führen, dass der Immobilieneigentümer plötzlich einen neuen Vertragspartner bekommt, den er sich nicht ausgesucht hat und der möglicherweise auch kein langfristiges Interesse an einer guten Kundenbeziehung hat, wie dies in der Regel bei der Immobilien finanzierenden Bank der Fall ist. <br />
 
Die Politik hat die Problematik seit einiger Zeit erkannt, bislang aber noch keine konkreten Lösungen für das Problem geliefert. Diskutiert wird derzeit unter anderem, die Banken in Zukunft gegenüber ihren Kunden zu deutlich mehr Transparenz zu verpflichten. Denn häufig erteilen Bankkunden ihre Zustimmung zur Veräußerung ihres eigenen Kredites und der diesen Kredit sichernden Grundschuld zwar nicht ausdrücklich, sondern über das „Kleingedruckte“ im Kreditvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund fordert Stundung der Erbschaftsteuer für Immobilienerben]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_86.html]]></link><description><![CDATA[Erbschaftsteuer steigt zum Teil um mehr als 200 Prozent]]></description><pubDate>Tue, 11 Dec 2007 15:21:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Erbschaftsteuer steigt zum Teil um mehr als 200 Prozent </strong><br>
 
Nach der heutigen Verabschiedung des neuen Erbschaftsteuerrechts durch das Bundeskabinett hat die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Änderungen gefordert. „Wir brauchen für Immobilienerben einen gesetzlichen Anspruch auf Stundung der Erbschaftsteuer. Damit kann verhindert werden, dass die neuen Eigentümer Haus oder Wohnung aus finanzieller Not verkaufen müssen, allein um die Erbschaftsteuer zahlen zu können“, sagte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann. 
 
Denn gerade bei entfernten Verwandten und größeren Immobilienerbschaften werde die Erbschaftsteuerbelastung drastisch steigen – teilweise um fast 200 Prozent. Insgesamt würden die Immobilienerben mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Durch eine Stundung könnte die Erbschaftsteuer aus den Erträgen der Immobilie teilweise erbracht werden. 
 
Zu den Forderungen gehört auch, Wohnungsunternehmen in den Kreis der begünstigten Betriebe aufzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus vermieteten Immobilien besteht, bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt werden sollen. „Diese geplante Einteilung in gutes und schlechtes Vermögen ist ungerecht und willkürlich&quot;, so Kornemann. 
 
Positiv bewertet Haus &amp; Grund die Streichung der Haltefrist für vermietete Immobilien. Nach der ursprünglichen Planung sollte ein 10-prozentiger Abschlag nur dann möglich sein, wenn der Erbe 15 Jahre Eigentümer der Immobilie bleibe. Von dieser Regelung habe das Kabinett vernünftigerweise wieder Abstand genommen. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bauämter haften für rechtswidrige Bescheide]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_82.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: „BGH schützt Eigentümer vor willkürlichen Entscheidungen“]]></description><pubDate>Thu, 29 Nov 2007 09:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Bauämter haften für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 62/07) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund hin. <br />
 
Die Baubehörde einer Stadt in Brandenburg hatte dem Eigentümer einer im Stadtzentrum liegenden Wohn- und Gewerbeimmobilie zu Unrecht die Baugenehmigung verweigert. In der Folge konnte der Eigentümer nicht mit der Sanierung des Bauwerks beginnen und die Immobilie weder in Teilen verkaufen noch vermieten. Der BGH entschied, dass der Eigentümer seinen entgangenen Gewinn vom Bauamt zurückverlangen könne. <br />
 
„Mit diesem Urteil schützt der Bundesgerichtshof Eigentümer vor willkürlichen Entscheidungen der Bauämter, da diese nunmehr mit Schadensersatzansprüchen für rechtswidriges Handeln rechnen müssen“, kommentiert Kai Warnecke, Baurechtsexperte bei Haus &amp; Grund, den Fall. Zügige und rechtmäßige Baugenehmigungen sind ein Schlüssel dafür, dass der Neubau und die energetische Sanierung von Gebäuden nicht weiter behindert werden. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Eigentümer sollen für gegensätzliche umweltpolitische Ziele zahlen]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_81.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund warnt vor neuen Belastungen durch Rußfilter-Pflicht für Holzheizungen]]></description><pubDate>Tue, 27 Nov 2007 09:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund warnt vor neuen Belastungen durch Rußfilter-Pflicht für Holzheizungen </strong><br>
 
Angesichts der beabsichtigten Rußfilter-Pflicht für Holzheizungen warnt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund vor neuen finanziellen Belastungen für private Eigentümer. „Die Bundesregierung verfolgt nicht aufeinander abgestimmte umweltpolitische Ziele, die den Eigentümern erhebliche Belastungen abfordern“, kritisierte Haus &amp; Grund-Generalsekretär Andreas Stücke. 
 
Einerseits fördere der Staat den Einsatz von Wärmeenergie aus Holz, um die Abhängigkeit von klimaschädlichen Energien zu drosseln. Andererseits solle diese klimafreundliche Methode nun mit zusätzlichen Kosten belegt werden, um den Feinstaub zu bekämpfen. Komplettiert werde das Verfahren mit einem bürokratischen und aufwendigen Messverfahren bei der Ermittlung der Grenzwerte. 
 
„Bei der Umweltpolitik wird der Bogen langsam, aber sicher überspannt“, unterstrich Stücke mit Blick auf milliardenschwere Investitionsverpflichtungen des Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung. ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[BGH: Auch isolierte Endrenovierungsklauseln sind unwirksam]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_80.html]]></link><description><![CDATA[Formularmietvertrag des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. nicht zu beanstanden]]></description><pubDate>Thu, 13 Sep 2007 17:09:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>BGH: Auch isolierte Endrenovierungsklauseln sind unwirksam </strong><br>
<strong>Der Formularmietvertrag des Haus &amp; Grund Landesverband Bremen e.V. nicht zu beanstanden</strong><br> 
 
Nach Ansicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund konkretisiert das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Endrenovierungsklausel (Az.: VIII ZR 316/06) die frühere Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen. Die Endrenovierungsklausel ist unwirksam, auch wenn der Mietvertrag keine Pflicht des Mieters vorsieht, während des Mietverhältnisses zu renovieren. 
 
Entgegen anders lautender Presseveröffentlichungen ging es in diesem BGH Urteil nicht um eine Formularklausel im Wohnraummietvertrag der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Bremen. Die Entscheidung bezieht sich auf eine Zusatzvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Hierbei handelte es sich um eine uneingeschränkte Endrenovierungsklausel, die den Mieter nach Auffassung des BGH unangemessen benachteiligt. Denn sie verpflichtet den Mieter, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses auch dann zu renovieren, wenn er dort nur kurze Zeit gewohnt hat und für eine Renovierung wegen der geringen Abnutzung noch kein Bedarf bestünde. 
„Die aktuellen Mietverträge des Haus &amp; Grund Landesverband Bremen e.V. entsprechen der BGH Rechtssprechung der letzten Jahre. Sie beinhalten keine uneingeschränkten Endrenovierungsklauseln und sind von diesem Urteil nicht betroffen“, erklärt Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter. 
 
Der BGH hatte in den letzten Jahren verschiedene Klauseln, die die Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen regelten, als nicht wirksam erachtet. „Das Urteil kommt daher für uns nicht überraschend“, so Richter. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Küstenschutz geht uns alle an!]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_79.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Ein zu ernstes Thema, um das berühmte Sommerloch mit einer Klima-Notopfer-Diskussion..]]></description><pubDate>Tue, 07 Aug 2007 09:18:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>P r e s s e m i t t e i l u n g </strong><br>
<strong></strong><br>
<strong>Küstenschutz geht uns alle an! </strong><br>
<strong>Haus &amp; Grund: Ein zu ernstes Thema, um das berühmte Sommerloch mit einer Klima-Notopfer-Diskussion zu füllen </strong><br>

Ohne Zweifel muss in den nächsten Jahren sehr viel getan werden, um Bremen und Bremerhaven auch zukünftig einigermaßen wirksam vor den Folgen eines steigenden Meeresspiegels und der prognostizierten Zunahmen von Sturmfluten zu schützen. Den meisten Bürgerinnen und Bürgern dürfte auch klar sein, dass die Finanzierung der Deicherhöhungen, die aller Voraussicht nach mehr als 100 Millionen Euro verschlingen wird, aufgrund der chronisch leeren Kassen der betroffenen Länder außerordentlich schwierig ist. 

Doch, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund, hört der Küstenschutz nicht an der Grenze Bremens auf. Bremen und Niedersachsen haben gemeinsam den Generalplan Küstenschutz verabredet. Nun sollten auch beide Länder gemeinsam über die Finanzierung nachdenken. Ein Klima-Notopfer, finanziert über eine Erhöhung der Grundsteuer, wie jetzt offensichtlich in einigen Ressorts diskutiert, klingt doch sehr danach, das berühmte Sommerloch zu füllen. 

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird von jedem Grundstückseigentümer, jeder Grundstückseigentümerin, erhoben. Bei Beiträgen und Gebühren hat der Zahlende einen Anspruch auf eine Gegenleistung, nicht jedoch bei Steuern, so Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer – Bremen liegt im übrigen im Ländervergleich jetzt schon in der Spitzengruppe – ist in keiner Weise gewährleistet, dass das sog. „Klima-Notopfer“ dann auch für den Küstenschutz eingesetzt wird. Richter: „Die Gefahr besteht, dass Begehrlichkeiten geweckt werden, die Mehreinnahmen zum Stopfen anderer Haushaltslöcher zu verwenden“. 

Haus &amp; Grund weist auch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor mehreren Jahren die Einheitsbewertung als Grundlage für die Grundsteuerbemessung als nicht mehr verfassungskonform eingestuft hat. „Der Einheitswert“, so Richter, „ist vollkommen ungerecht. So weisen sehr häufig großzügige Stadtvillen in Schwachhausen nur Einheitswerte zwischen € 30.000 und € 50.000 auf, während für eine Doppelhaushälfte oder eine großzügige Eigentumswohnung neueren Baujahres Einheitswerte um € 100.000 festgesetzt wurden. 

Bei einem Einheitswert von € 100.000 beträgt die Grundsteuer beim derzeitigen Hebesatz von 580 bereits rund € 1.800 pro Jahr oder € 150 pro Monat. Hinzu kommt der Verbandsbeitrag, der an die Deichverbände abzuführen ist. Eine Erhöhung um 10% schlägt dann schon mit € 15 pro Monat zu Buche. 

Die Verantwortlichen in den zuständigen Ressorts machen es sich zu bequem, wenn sie vorschnell eine derart ungerechte Lastenverteilung vorschlagen, nur weil für jedes Grundstück in Bremen und Bremerhaven ein Einheitswert vorliegt. 

Bremen, 07. August 2007 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Einbrecher haben in der Urlaubszeit Hochkonjunktur]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_77.html]]></link><description><![CDATA[Tipps von Haus & Grund zum Schutz der eigenen vier Wände während der Ferien]]></description><pubDate>Tue, 24 Jul 2007 13:14:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>PRESSEMITTEILUNG</strong><br>
<strong></strong><br>
 
Einbrecher haben in der Urlaubszeit Hochkonjunktur 
<strong>Tipps von Haus &amp; Grund zum Schutz der eigenen vier Wände während der Ferien</strong><br>
In der Urlaubszeit herrscht für Einbrecher wieder Hochkonjunktur. Mehr als 90 Prozent aller Einbrüche in Häuser und Wohnungen finden während der Abwesenheit der Bewohner statt. Deshalb empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen e.V. sich vor der Ferienreise auch um den wirksamen Schutz der eigenen vier Wände zu kümmern und hat dazu einige Tipps zusammengestellt: 

• Grundsätzlich sollte das Haus oder die Wohnung auch bei Abwesenheit bewohnt erscheinen. Nachbarn, Freunde oder gegebenenfalls ein „Homesitter“ können Rollladen oder Beleuchtung regelmäßig betätigen, den Briefkasten leeren oder den Rasen mähen. 

• In jedem Fall sollten Türen und Fenster vor der Abreise fest verschlossen werden. 

• Keine Angaben über den Urlaub auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. 

• Wertsachen wie Sparbücher, Scheckkarten oder wertvoller Schmuck sollten am besten in einem Tresor oder in einem Bankschließfach gelagert werden. 

• Längere Urlaubsreisen von mehr als zwei Monaten gelten als „gefahrenerhöhend“ und sollten deshalb der Versicherung mitgeteilt werden. 

• Beim Reisegepäck sollten keine Kofferanhänger verwendet werden, auf denen die Heimatadresse direkt sichtbar ist. Einbrecher erkennen auf Bahnhöfen und Flughäfen, wo sich der nächste Einbruch lohnen könnte. 



Bremen, 24. Juli 2007 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Grundsteuererlass für Vermieter bei Zahlungsausfällen und Leerstand]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_66.html]]></link><description><![CDATA[Anträge können noch bis zum 31. März 2007 gestellt werden]]></description><pubDate>Thu, 15 Mar 2007 11:13:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Grundsteuererlass für Vermieter bei Zahlungsausfällen und Leerstand </strong><br>
<strong>Anträge können noch bis zum 31. März 2007 gestellt werden</strong><br> 

Private Vermieter können sich unter bestimmten Umständen noch bis Ende März einen Teil der Grundsteuer des Vorjahres erstatten lassen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen hin. 

Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer ist, dass die Mieteinnahmen im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent hinter den normalerweise zu erzielenden Einnahmen zurück geblieben sind. Ferner darf der Vermieter diese Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Hat der Vermieter alles zur Vermietung übliche getan, also beispielsweise die ortsübliche, marktgerechte Miete verlangt, diese Miete aber durch Zahlungsunfähigkeit seiner Mieter nicht eingenommen, kommt ein Erlassantrag in Betracht. Dies gilt auch, wenn Wohnungen zum Beispiel aufgrund eines Brandes, eines Naturereignisses oder als Folge einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme leer standen. Entsprechende Anträge sind bei den Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven zu stellen. 

Eventuell können Vermieter auch bei dauerhaftem Wohnungsleerstand einen Teil der Grundsteuer erstattet bekommen, etwa wenn es einen Angebotsüberhang auf dem Wohnungsmarkt gibt. Bislang wurden solche Anträge mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Jetzt hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Verfahren einen Grundsteuererlass auch bei nicht nur vorübergehenden, strukturell bedingten Ertragsminderungen grundsätzlich für möglich gehalten (Beschluss vom 13. September 2006, Az. II R 5/05). 

Bremen, 14. März 2007 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Grundsteuererlass für Vermieter bei Zahlungsausfällen und Leerstand]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_66.html]]></link><description><![CDATA[Anträge können noch bis zum 31. März 2007 gestellt werden]]></description><pubDate>Thu, 15 Mar 2007 11:13:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Grundsteuererlass für Vermieter bei Zahlungsausfällen und Leerstand </strong><br>
<strong>Anträge können noch bis zum 31. März 2007 gestellt werden</strong><br> 

Private Vermieter können sich unter bestimmten Umständen noch bis Ende März einen Teil der Grundsteuer des Vorjahres erstatten lassen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund Bremen hin. 

Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer ist, dass die Mieteinnahmen im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent hinter den normalerweise zu erzielenden Einnahmen zurück geblieben sind. Ferner darf der Vermieter diese Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Hat der Vermieter alles zur Vermietung übliche getan, also beispielsweise die ortsübliche, marktgerechte Miete verlangt, diese Miete aber durch Zahlungsunfähigkeit seiner Mieter nicht eingenommen, kommt ein Erlassantrag in Betracht. Dies gilt auch, wenn Wohnungen zum Beispiel aufgrund eines Brandes, eines Naturereignisses oder als Folge einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme leer standen. Entsprechende Anträge sind bei den Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven zu stellen. 

Eventuell können Vermieter auch bei dauerhaftem Wohnungsleerstand einen Teil der Grundsteuer erstattet bekommen, etwa wenn es einen Angebotsüberhang auf dem Wohnungsmarkt gibt. Bislang wurden solche Anträge mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Jetzt hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Verfahren einen Grundsteuererlass auch bei nicht nur vorübergehenden, strukturell bedingten Ertragsminderungen grundsätzlich für möglich gehalten (Beschluss vom 13. September 2006, Az. II R 5/05). 

Bremen, 14. März 2007 
]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Karlsruher Entscheidung zur Erbschafts- und Schenkungsteuer]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_63.html]]></link><description><![CDATA[Erben und Verschenken von Immobilien wird durch die Entscheidung des BVG nicht zwangsläufig teurer.]]></description><pubDate>Wed, 31 Jan 2007 15:42:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: </strong><br>
<strong>Erben und Verschenken von Immobilien wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwangsläufig teurer </strong><br>

Das Erbschaftssteuerrecht ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig - so lautet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung treffen. Die geltende Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da bislang der Wert einer Erbschaft auf unterschiedliche Weise errechnet wurde. Dies führte nach Ansicht der Richter zu einer teilweise &quot;willkürlichen&quot; Besteuerung. Künftig soll für jedes Erbe der objektive Verkehrswert festgesetzt werden. 
 
 
Der Bundesfinanzhof sah in der bisherigen steuerlichen Gesetzgebung für die Vererbung von Grundstücken, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsvermögen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes, weil das anders besteuert wurde als zum Beispiel vererbtes Geld oder Aktien. Da die Bundesfinanzrichter aber nicht selber darüber entscheiden konnten, legten sie die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor. Die 102 Seiten starke Entscheidung liegt nun vor. 
 
 
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass in Zukunft bei jedem Vermögensgegenstand, der vererbt wird - sei es ein Haus, Grund und Boden, ein Betrieb oder Aktien -, der Verkehrswert ermittelt werden muss. So soll gewährleistet werden, dass man auf allen Ebenen zunächst den genauen Wert jedes Vermögensgegenstandes ermitteln muss, bei Immobilien den Verkehrswert. 
 
 
Die Verfassungsrichter haben aber eine zweite Ebene eingezogen: die Politik kann eine Verschonungsregelung einführen. Das bedeutet konkret, dass sie einzelne Gruppen steuerrechtlich begünstigen kann. Die Politiker müssen sich nun überlegen, wie bestimmte Gruppen begünstigt werden können, z. B. die Immobilieneigentümer. Bei bebauten Grundstücken mit Häusern ist dies aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund mehr als legitim und sozialpolitisch geboten. „Die Richter haben zwar das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber weiterhin die Möglichkeit der Privilegierung von Immobilien ausdrücklich eingeräumt“, bewertet Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter die Karlsruher Entscheidung. 
 
 
Um die notwendigen Investitionen privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auch zukünftig sicherzustellen, müsse die Neuregelung die vom Bundesfassungsgericht eingeräumte Verschonungsmöglichkeit für Immobilien berücksichtigen. „Fast 80 Prozent des deutschen Wohnungsmarktes befindet sich in privatem Eigentum. Eine Höherbesteuerung im Erbfall würde diesen enormen Wirtschaftsfaktor deutlich schwächen“, so Richter. Insgesamt schätzt Haus &amp; Grund die jährlichen Investitionen in Modernisierung und Sanierung privater Eigentümer auf 75 Mrd. Euro. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Karlsruher Entscheidung zur Erbschafts- und Schenkungsteuer]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_63.html]]></link><description><![CDATA[Erben und Verschenken von Immobilien wird durch die Entscheidung des BVG nicht zwangsläufig teurer.]]></description><pubDate>Wed, 31 Jan 2007 15:42:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: </strong><br>
<strong>Erben und Verschenken von Immobilien wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwangsläufig teurer </strong><br>
 
Das Erbschaftssteuerrecht ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig - so lautet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung treffen. Die geltende Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da bislang der Wert einer Erbschaft auf unterschiedliche Weise errechnet wurde. Dies führte nach Ansicht der Richter zu einer teilweise &quot;willkürlichen&quot; Besteuerung. Künftig soll für jedes Erbe der objektive Verkehrswert festgesetzt werden. 
 
 
Der Bundesfinanzhof sah in der bisherigen steuerlichen Gesetzgebung für die Vererbung von Grundstücken, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsvermögen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes, weil das anders besteuert wurde als zum Beispiel vererbtes Geld oder Aktien. Da die Bundesfinanzrichter aber nicht selber darüber entscheiden konnten, legten sie die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor. Die 102 Seiten starke Entscheidung liegt nun vor. 
 
 
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass in Zukunft bei jedem Vermögensgegenstand, der vererbt wird - sei es ein Haus, Grund und Boden, ein Betrieb oder Aktien -, der Verkehrswert ermittelt werden muss. So soll gewährleistet werden, dass man auf allen Ebenen zunächst den genauen Wert jedes Vermögensgegenstandes ermitteln muss, bei Immobilien den Verkehrswert. 
 
 
Die Verfassungsrichter haben aber eine zweite Ebene eingezogen: die Politik kann eine Verschonungsregelung einführen. Das bedeutet konkret, dass sie einzelne Gruppen steuerrechtlich begünstigen kann. Die Politiker müssen sich nun überlegen, wie bestimmte Gruppen begünstigt werden können, z. B. die Immobilieneigentümer. Bei bebauten Grundstücken mit Häusern ist dies aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund mehr als legitim und sozialpolitisch geboten. „Die Richter haben zwar das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber weiterhin die Möglichkeit der Privilegierung von Immobilien ausdrücklich eingeräumt“, bewertet Haus &amp; Grund Geschäftsführer Bernd Richter die Karlsruher Entscheidung. 
 
 
Um die notwendigen Investitionen privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auch zukünftig sicherzustellen, müsse die Neuregelung die vom Bundesfassungsgericht eingeräumte Verschonungsmöglichkeit für Immobilien berücksichtigen. „Fast 80 Prozent des deutschen Wohnungsmarktes befindet sich in privatem Eigentum. Eine Höherbesteuerung im Erbfall würde diesen enormen Wirtschaftsfaktor deutlich schwächen“, so Richter. Insgesamt schätzt Haus &amp; Grund die jährlichen Investitionen in Modernisierung und Sanierung privater Eigentümer auf 75 Mrd. Euro. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)]]></title><link><![CDATA[http://www.haus-und-grund-bremen.de/presse_54.html]]></link><description><![CDATA[AGG - Empfehlung des Bundesjustizministeriums im Internet irreführend! Haus & Grund dementiert Meldung des Justizministeriums – Mieterauswahl dokumentieren  ]]></description><pubDate>Thu, 24 Aug 2006 18:31:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>P r e s s e m i t t e i l u n g </strong><br>

Empfehlung des Bundesjustizministeriums im Internet irreführend! 
Haus &amp; Grund dementiert Meldung des Justizministeriums – Mieterauswahl dokumentieren 

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund ausdrücklich hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann. 

Die Grenze zum so genannten Massengeschäft liegt bei 50 Wohnungen. Wer weniger Wohnungen vermietet, muss die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft bei der Vermietung beachten. Für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen gelten auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung. 

Allen Vermietern drohen durch die Beweislastregelung Schadensersatzprozesse, wenn sie ihr diskriminierungsfreies Verhalten nicht beweisen können. „Es ist nicht mehr allein wichtig, andere Menschen nicht zu diskriminieren, genauso wichtig ist es, dies auch beweisen zu können“, so Bernd Richter, Geschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund. 

Das Ministerium weist darauf hin, dass Vermieter, die kein Massengeschäft betreiben, die Mieterauswahl nicht dokumentieren müssten. Diese Empfehlung auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums ist aus Haus &amp; Grund Sicht irreführend. „Der Hinweis ist gefährlich und kann teuer werden“, so Richter. Haus &amp; Grund empfiehlt daher allen Vermietern eine derartige Dokumentation zu Beweiszwecken. 

Bremen, 24. August 2006 

]]></content:encoded><enclosure type="image/gif" url="http://www.haus-und-grund-bremen.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item></channel></rss>
