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Haus & Grund: Laubentsorgung muss gesichert bleiben (25.08.2008)

Haus & Grund Bremen

Am Dobben 3, 28203 Bremen

Tel. 368 04 10, Fax 368 04 88

e-mail: bernd.richter@hug-hb.de

www.haus-und-grund-bremen.de

 

 

 

P r e s s e m i t t e i l u n g

 

Haus & Grund: Laubentsorgung muss auch zukünftig gesichert sein

 

Bis vor einigen Jahren gab es in den laubreichen Stadtgebieten Bremens Sammelstellen von denen das Herbstlaub von den Versorgungsunternehmen abgefahren wurde. Nach Abschaffung dieses Services konnte das Laub dann direkt von den Anliegern bei den Recycling-Höfen abgeliefert werden.

 

Doch viele gerade ältere Menschen, die über keinen eigenen PKW verfügen, waren auf Alternativen angewiesen, so die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund. Die ENO führte daraufhin einen sogenannten Laubsack ein. Gegen eine Gebühr von € 28,- war dieser ca. 1 m³ Laub fassende Kunststoffsack in den Recycling-Höfen erhältlich. Nach Befüllung wurden die Laubsäcke nach Anruf durch die „Befüller“ von der ENO abgeholt, sobald sich eine entsprechende Tour ergab.

 

In diesem Jahr mussten dann viele Bürgerinnen und Bürger, die sich rechtzeitig vor dem Herbst mit entsprechenden Laubsäcken versorgen wollten feststellen, dass die ENO dieses Angebot aus angeblich wirtschaftlichen Gründen eingestellt hat. Viele verärgerte Mitglieder riefen, so Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter, bei der Eigentümerschutzgemeinschaft an und fragten nach Alternativen.

 

„Richtig“, so Richter ist, „dass die ENO als privatwirtschaftliches Unternehmen selbst über die eigenen Dienstleistungsangebote entscheiden kann. Nicht richtig wäre allerdings, wenn sich das Umweltressort nicht einschalten und mit anderen Anbietern nach neuen Lösungen suchen würde. Letztendlich ist nur eine gemeinsame Lösung mit den Recycling-Höfen möglich.“

 

Gegenüber Haus & Grund sicherte das Umweltressort zwischenzeitlich zu, sich zeitnah um eine Alternative zu bemühen. Richter machte deutlich, dass die Anlieger nach dem Bremischen Landesstraßengesetz auch für die Laubentsorgung auf den unmittelbar ihren Grundstücken angrenzenden öffentlichen Gehwegen und Grünbereichen zuständig sind. Allerdings ist dann die Stadt auch in der Verpflichtung einen finanziellen Beitrag beizusteuern, damit diese Dienstleistung der Laubentsorgung sich für ein privatwirtschaftliches Unternehmen rechnet und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bezahlbar bleibt.

 

Bremen, 25.08.2008

 

 

Für weitere Informationen wählen Sie folgende Tel-Nr.: Bernd Richter, Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V., Am Dobben 3, 28203 Bremen, Tel. 0421 / 368 04 10 oder 0163 / 668 04 10.

 

Hinweis:

unter www.haus-und-grund-bremen.de

finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des H & G Bremen e.V.

 

 

Donnerstag, 09.09.2010
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bernd.richter@hug-hb.de