Zur Startseite
Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. - Informationen für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
 
Suche
trennlinie
pfeil
Kontaktangaben
trennlinie

Haus & Grund Landesverband

Bremen e.V.

 

Am Dobben 3

28203 Bremen

Telefon: 0421 / 3 68 04 - 0

Fax: 0421 / 3 68 04 - 88

E-Mail schreiben

Unsere Versicherung
trennlinie

GV Logo

Mietverträge Online
Original Haus & Grund Mietverträge online kaufen, erstellen und verwalten. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.
pfeil weiter
Zugang zum Extranet
Der Zugang zum Exlusiv Bereich für Haus & Grund Mitglieder
pfeil weiter
Aktuelles   Presse   Pressemeldungen  
pfeil Zurück zur Übersicht

Energieausweis: ab 1. Juli ist er Pflicht (16.06.2008)

EnergieausweisHaus & Grund rät zum Verbrauchsausweis

 

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, muss ab dem 1. Juli jedem potenziellen Käufer einen Energieausweis zugänglich machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Zunächst gelte diese Vorschrift nur für Gebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Für alle jüngeren Gebäude müssten diese Ausweise ab dem 1. Januar 2009 zugänglich gemacht werden, für Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009. Bei Baudenkmälern müssten keine Ausweise erstellt werden.

 

Der Energieausweis solle nach dem Willen der Bundesregierung Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes geben. Die Energieeinsparverordnung sehe dazu zwei Typen von Energieausweisen vor: beim Verbrauchsausweis würden die Daten auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs ermittelt, beim Bedarfsausweis hingegen auf Basis des berechneten Energiebedarfs. Haus & Grund macht darauf aufmerksam, dass Verkäufer und Vermieter bis zum 30. September selbst entscheiden können, ob sie Interessenten den Verbrauchs- oder den Bedarfsausweis zugänglich machen.

 

Ab dem 1. Oktober werde diese Wahlfreiheit eingeschränkt. Zwingend den Bedarfsausweis benötigten dann Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreichten. Für alle anderen bliebe die Wahlfreiheit erhalten.

 

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund rät allen betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern, sich einen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen. Dieser berücksichtige bereits umgesetzte Energieeinsparmaßnahmen wesentlich besser. Zudem sei der Verbrauchsausweis in den meisten Fällen günstiger zu erhalten. Liegen Mieteinkünfte vor, können laut Haus & Grund die Kosten der Ausweisausstellung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

 

Freitag, 10.09.2010
Diesen Artikel versenden
trennlinie
Versenden Sie diesen Artikel an Freunde oder Bekannte!
Füllen Sie dazu bitte einfach dieses Formular aus und klicken Sie anschließend auf "Artikel versenden"
Ihre E-Mail-Adresse:*
Ihr Name:
E-Mail-Adresse des Empfängers:*
Name des Empfängers:
Kommentar:
pfeil Artikel versenden
Ihr Ansprechpartner
trennlinie
Haus & Grund Bremen e.V.
Bernd Richter
Am Dobben 3
28203 Bremen
Tel.: 0421 / 3 68 04 - 10
Fax.: 0421 / 3 68 04 - 88
bernd.richter@hug-hb.de