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Pressemitteilung vom 11.12.2007
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Erbschaftsteuer steigt zum Teil um mehr als 200 Prozent

 

Nach der heutigen Verabschiedung des neuen Erbschaftsteuerrechts durch das Bundeskabinett hat die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Änderungen gefordert. „Wir brauchen für Immobilienerben einen gesetzlichen Anspruch auf Stundung der Erbschaftsteuer. Damit kann verhindert werden, dass die neuen Eigentümer Haus oder Wohnung aus finanzieller Not verkaufen müssen, allein um die Erbschaftsteuer zahlen zu können“, sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

 

Denn gerade bei entfernten Verwandten und größeren Immobilienerbschaften werde die Erbschaftsteuerbelastung drastisch steigen – teilweise um fast 200 Prozent. Insgesamt würden die Immobilienerben mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Durch eine Stundung könnte die Erbschaftsteuer aus den Erträgen der Immobilie teilweise erbracht werden.

 

Zu den Forderungen gehört auch, Wohnungsunternehmen in den Kreis der begünstigten Betriebe aufzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus vermieteten Immobilien besteht, bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt werden sollen. „Diese geplante Einteilung in gutes und schlechtes Vermögen ist ungerecht und willkürlich", so Kornemann.

 

Positiv bewertet Haus & Grund die Streichung der Haltefrist für vermietete Immobilien. Nach der ursprünglichen Planung sollte ein 10-prozentiger Abschlag nur dann möglich sein, wenn der Erbe 15 Jahre Eigentümer der Immobilie bleibe. Von dieser Regelung habe das Kabinett vernünftigerweise wieder Abstand genommen.

 

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