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Pressemitteilung vom 29.11.2007
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Bauämter haften für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 62/07) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

 

Die Baubehörde einer Stadt in Brandenburg hatte dem Eigentümer einer im Stadtzentrum liegenden Wohn- und Gewerbeimmobilie zu Unrecht die Baugenehmigung verweigert. In der Folge konnte der Eigentümer nicht mit der Sanierung des Bauwerks beginnen und die Immobilie weder in Teilen verkaufen noch vermieten. Der BGH entschied, dass der Eigentümer seinen entgangenen Gewinn vom Bauamt zurückverlangen könne.

 

„Mit diesem Urteil schützt der Bundesgerichtshof Eigentümer vor willkürlichen Entscheidungen der Bauämter, da diese nunmehr mit Schadensersatzansprüchen für rechtswidriges Handeln rechnen müssen“, kommentiert Kai Warnecke, Baurechtsexperte bei Haus & Grund, den Fall. Zügige und rechtmäßige Baugenehmigungen sind ein Schlüssel dafür, dass der Neubau und die energetische Sanierung von Gebäuden nicht weiter behindert werden.

 

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