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Pressemitteilung vom 07.08.2007
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P r e s s e m i t t e i l u n g

Küstenschutz geht uns alle an!

Haus & Grund: Ein zu ernstes Thema, um das berühmte Sommerloch mit einer Klima-Notopfer-Diskussion zu füllen

 

Ohne Zweifel muss in den nächsten Jahren sehr viel getan werden, um Bremen und Bremerhaven auch zukünftig einigermaßen wirksam vor den Folgen eines steigenden Meeresspiegels und der prognostizierten Zunahmen von Sturmfluten zu schützen. Den meisten Bürgerinnen und Bürgern dürfte auch klar sein, dass die Finanzierung der Deicherhöhungen, die aller Voraussicht nach mehr als 100 Millionen Euro verschlingen wird, aufgrund der chronisch leeren Kassen der betroffenen Länder außerordentlich schwierig ist.

 

Doch, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, hört der Küstenschutz nicht an der Grenze Bremens auf. Bremen und Niedersachsen haben gemeinsam den Generalplan Küstenschutz verabredet. Nun sollten auch beide Länder gemeinsam über die Finanzierung nachdenken. Ein Klima-Notopfer, finanziert über eine Erhöhung der Grundsteuer, wie jetzt offensichtlich in einigen Ressorts diskutiert, klingt doch sehr danach, das berühmte Sommerloch zu füllen.

 

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird von jedem Grundstückseigentümer, jeder Grundstückseigentümerin, erhoben. Bei Beiträgen und Gebühren hat der Zahlende einen Anspruch auf eine Gegenleistung, nicht jedoch bei Steuern, so Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer – Bremen liegt im übrigen im Ländervergleich jetzt schon in der Spitzengruppe – ist in keiner Weise gewährleistet, dass das sog. „Klima-Notopfer“ dann auch für den Küstenschutz eingesetzt wird. Richter: „Die Gefahr besteht, dass Begehrlichkeiten geweckt werden, die Mehreinnahmen zum Stopfen anderer Haushaltslöcher zu verwenden“.

 

Haus & Grund weist auch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor mehreren Jahren die Einheitsbewertung als Grundlage für die Grundsteuerbemessung als nicht mehr verfassungskonform eingestuft hat. „Der Einheitswert“, so Richter, „ist vollkommen ungerecht. So weisen sehr häufig großzügige Stadtvillen in Schwachhausen nur Einheitswerte zwischen € 30.000 und € 50.000 auf, während für eine Doppelhaushälfte oder eine großzügige Eigentumswohnung neueren Baujahres Einheitswerte um € 100.000 festgesetzt wurden.

 

Bei einem Einheitswert von € 100.000 beträgt die Grundsteuer beim derzeitigen Hebesatz von 580 bereits rund € 1.800 pro Jahr oder € 150 pro Monat. Hinzu kommt der Verbandsbeitrag, der an die Deichverbände abzuführen ist. Eine Erhöhung um 10% schlägt dann schon mit € 15 pro Monat zu Buche.

 

Die Verantwortlichen in den zuständigen Ressorts machen es sich zu bequem, wenn sie vorschnell eine derart ungerechte Lastenverteilung vorschlagen, nur weil für jedes Grundstück in Bremen und Bremerhaven ein Einheitswert vorliegt.

 

Bremen, 07. August 2007

 

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