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Haus & Grund:
Erben und Verschenken von Immobilien wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zwangsläufig teurer
Das Erbschaftssteuerrecht ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig - so lautet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung treffen. Die geltende Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da bislang der Wert einer Erbschaft auf unterschiedliche Weise errechnet wurde. Dies führte nach Ansicht der Richter zu einer teilweise "willkürlichen" Besteuerung. Künftig soll für jedes Erbe der objektive Verkehrswert festgesetzt werden.
Der Bundesfinanzhof sah in der bisherigen steuerlichen Gesetzgebung für die Vererbung von Grundstücken, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsvermögen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes, weil das anders besteuert wurde als zum Beispiel vererbtes Geld oder Aktien. Da die Bundesfinanzrichter aber nicht selber darüber entscheiden konnten, legten sie die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor. Die 102 Seiten starke Entscheidung liegt nun vor.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass in Zukunft bei jedem Vermögensgegenstand, der vererbt wird - sei es ein Haus, Grund und Boden, ein Betrieb oder Aktien -, der Verkehrswert ermittelt werden muss. So soll gewährleistet werden, dass man auf allen Ebenen zunächst den genauen Wert jedes Vermögensgegenstandes ermitteln muss, bei Immobilien den Verkehrswert.
Die Verfassungsrichter haben aber eine zweite Ebene eingezogen: die Politik kann eine Verschonungsregelung einführen. Das bedeutet konkret, dass sie einzelne Gruppen steuerrechtlich begünstigen kann. Die Politiker müssen sich nun überlegen, wie bestimmte Gruppen begünstigt werden können, z. B. die Immobilieneigentümer. Bei bebauten Grundstücken mit Häusern ist dies aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund mehr als legitim und sozialpolitisch geboten. „Die Richter haben zwar das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber weiterhin die Möglichkeit der Privilegierung von Immobilien ausdrücklich eingeräumt“, bewertet Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter die Karlsruher Entscheidung.
Um die notwendigen Investitionen privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auch zukünftig sicherzustellen, müsse die Neuregelung die vom Bundesfassungsgericht eingeräumte Verschonungsmöglichkeit für Immobilien berücksichtigen. „Fast 80 Prozent des deutschen Wohnungsmarktes befindet sich in privatem Eigentum. Eine Höherbesteuerung im Erbfall würde diesen enormen Wirtschaftsfaktor deutlich schwächen“, so Richter. Insgesamt schätzt Haus & Grund die jährlichen Investitionen in Modernisierung und Sanierung privater Eigentümer auf 75 Mrd. Euro.
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