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Pressemitteilung vom 24.08.2006
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P r e s s e m i t t e i l u n g

 

Empfehlung des Bundesjustizministeriums im Internet irreführend!

Haus & Grund dementiert Meldung des Justizministeriums – Mieterauswahl dokumentieren

 

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ausdrücklich hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann.

 

Die Grenze zum so genannten Massengeschäft liegt bei 50 Wohnungen. Wer weniger Wohnungen vermietet, muss die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft bei der Vermietung beachten. Für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen gelten auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.

 

Allen Vermietern drohen durch die Beweislastregelung Schadensersatzprozesse, wenn sie ihr diskriminierungsfreies Verhalten nicht beweisen können. „Es ist nicht mehr allein wichtig, andere Menschen nicht zu diskriminieren, genauso wichtig ist es, dies auch beweisen zu können“, so Bernd Richter, Geschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund.

 

Das Ministerium weist darauf hin, dass Vermieter, die kein Massengeschäft betreiben, die Mieterauswahl nicht dokumentieren müssten. Diese Empfehlung auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums ist aus Haus & Grund Sicht irreführend. „Der Hinweis ist gefährlich und kann teuer werden“, so Richter. Haus & Grund empfiehlt daher allen Vermietern eine derartige Dokumentation zu Beweiszwecken.

 

Bremen, 24. August 2006

 

 

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