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Pressemitteilung vom 16.01.2012
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Mehr Gerechtigkeit bei den Müllgebühren ab 2013?

Mehr Gerechtigkeit bei den Müllgebühren ab 2013?
Haus & Grund: Zweifel sind zumindest erlaubt!

Kaum im neuen Jahr angekommen, da verkündet das Umweltressort, dass die Müllgebühren ab 2013 kräftig angehoben werden müssen. Zukunftsorientiert soll die Gebührenstruktur weiter entwickelt werden, um so für Bürgerinnen und Bürger wirklich transparent zu werden.

"Das hört sich doch erst einmal sehr schön an", so Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter. "Doch was will uns das Umweltressort hier nun wirklich verkaufen?" Zahlen werden genannt, auf Nachfrage dann allerdings erklärt, dass derzeit noch keine Kalkulation vorliegt, wie sich die Grundgebühren und die eigentlichen Entleerungskosten ab 2013 nun tatsächlich zusammen setzen werden.

Es sollen Anreize zu einer noch besseren Mülltrennung geschaffen werden. Diese bestehen bei genauer Betrachtung darin, dass sich bei kleineren Haushalten die Anzahl der mit den Gebühren abgedeckten jährlichen Leerungen nicht unerheblich reduziert. Jede weitere Abfuhr, die vielleicht auch zu mehr Hygiene in den Mülltonnen führt, ist gesondert zu zahlen.

"Glaubhaft", so Richter, "ist sicherlich, wenn Staatsrätin Gabriele Friedrich als Begründung gestiegene Personal- und Fahrzeugkosten bei den Entsorgungs-unternehmen nennt. Bei den zusätzlichen Aufwendungen, die nun offensichtlich in die Müllgebühren eingerechnet werden sollen, hört die Transparenz dann aber schon wieder auf. So soll u. a. zukünftig zusätzlich die Papierkorbentleerung auf öffentlichem Grund von den Müllgebührenzahlern getragen werden. Begründung: Viele Haushalte würden ihren Restmüll nicht in ihre Mülltonnen, sondern doch lieber in die öffentlichen Papierkörbe entsorgen. Bei einer solch schwachen Begründung, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, ist zu befürchten, dass es nur ein kleiner weiterer Schritt ist, bis auch die Pflege der öffentlichen Grünanlagen den Müllgebühren zugerechnet wird. Schließlich landet auch manche Bananenschale einmal neben einem Papierkorb".

Kommen wir zum Thema Sperrmüllentsorgung. Das Umweltressort bezeichnet es als Diebstahl, wenn Müllsammler sich vor der Sperrmüllentsorgung bedienen. Zukünftig soll Sperrmüll direkt bei den Bürgern abgeholt werden. Diese dürfen ihn nicht mehr einfach zur Abholung an die Straße stellen. „Also, liebe Bürgerinnen und Bürger, zukünftig einen Tag Urlaub einkalkulieren und warten bis der Müllmann klingelt. Die für diesen Service kalkulierten Mehrkosten von etwa Euro 400.000 pro Jahr tragen Sie dann wieder über die Müllgebühren“, so Richter. Aber das Umweltressort erwartet auf der anderen Seite Mehreinnahmen durch die Wiederverwertung von Teilen des Sperrmülls. Die Einnahmeseite sei, so das Umweltressort, aber noch nicht kalkuliert.

Kommen wir zum Thema Gerechtigkeit je nach Haushaltsgröße. Eine neue Bremer Gebührenstruktur setzt noch nicht das bundeseinheitliche Mietrecht außer Kraft. Im § 556a BGB ist geregelt, dass eine Abrechnung der Betriebskosten, dazu gehören auch die Müllgebühren, nach Wohnfläche erfolgen muss, wenn nichts anderes in den Mietverträgen geregelt ist. Dies trifft zumindest für Bürgerinnen und Bürgern zu, die als Mieter in größeren Wohnanlagen mit einer Müllentsorgung über Großcontainer leben. Mietvertragliche Regelungen können nicht einseitig geändert werden, schon gar nicht vom Umweltressort. Um eine Gerechtigkeit auch bei Nutzern von Großcontainern zu erreichen, müssen zukünftig die Haushalte und die darin wohnenden Bürgerinnen und Bürger erfasst werden, um so pro Großcontainer die Grund- und die Entsorgungsgebühr kalkulieren zu können. Ein bürokratischer Aufwand, der nicht unserer Umwelt dient, aber unsinnige Kosten verursachen wird.

Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter: „Wir sind gespannt auf das endgültige Zahlenwerk, es soll im Herbst vorliegen. Dann wird sich zeigen, ob z. B. die Erhöhung der Müllgebühren für einen Ein-Personen-Haushalt mit einer 60 l Mülltonne von Euro 93 auf bis zu Euro 120 im Jahr als gerecht einzustufen ist, wenn auf der anderen Seite ein Ein-Personen-Haushalt in einer Anlage mit Entsorgung über Großcontainer zukünftig bis zu Euro 110 pro Jahr zahlen soll, allerdings mit einem höheren Beitragssprung“.

Mehr „Butter bei die Fische“, das hätten sich auch die Mitglieder der Umweltdeputation gewünscht, die am 12. Januar die Vorstallungen des Umweltressorts bereits absegnen sollten. Doch auch den Deputierten war das bisher vorgelegte Zahlenwerk noch zu dürftig. Wir dürfen auf die nächste Überarbeitung gespannt sein.
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