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Erstes Bremer "BID" auf dem richtigen Weg?
Steintor und Ostertor wollen sich für die Zukunft rüsten
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund begrüßt es, wenn sich in Bremen Standortgemeinschaft finden, in denen Gewerbetreibende und Eigentümer gemeinsam und auf freiwilliger Basis darüber nachdenken, ihre Quartiere aufzuwerten, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Es ist auch gut, nicht immer gleich eine staatliche Finanzierung zu verlangen. „Die Finanzierung sollte von denen getragen werden, die von den angedachten Maßnahmen auch profitieren ohne Unterschied, ob es sich hierbei um die Immobilieneigentümer oder die Gewerbe treibenden Mieter handelt“, so Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter.
Das bremische Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, seit dem 1. August 2006 in Kraft und zuletzt am 09.06.2009 geändert, soll den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen. Dieses Gesetz beinhaltet jedoch zumindest zwei gravierende Knackpunkte, die aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund verfassungsrechtlich bedenklich sind.
Statt alle oder zumindest einem großen Teil der 288 Immobilieneigentümer im Bereich der angedachten Standortgemeinschaft Ostertor/Steintor von der Richtigkeit zu überzeugen, genügte eine Zustimmung von lediglich 15% der Eigentümer für eine Antragstellung. Ist ein solcher Antrag begründet, werden die Antragsunterlagen mit den Zielen der Initiatoren 4 Wochen ausgelegt. Widersprechen dann nicht mehr als 1/3 der Eigentümer der im Innovationsbereich gelegenen Grundstücke, steht einer Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde nichts mehr im Wege.
Richter: "Schon ein solches Negativquorum erscheint rechtlich sehr bedenklich. Anstatt Überzeugungsarbeit im Vorfeld leisten zu müssen, kann eine Minderheit hier ihre Interessen durchsetzen. Außerordentlich fragwürdig ist es auch, wenn die Auslegungszeit mitten in die Ferienzeit fällt, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine größere Anzahl von Immobilieneigentümer hier Fristen versäumt, doch sehr groß ist".
Der zweite Knackpunkt des Gesetzes ist, dass sich die Höhe der von allen Grundstückseigentümern zu zahlenden Abgabe vom Einheitswert errechnet. Der Einheitswert als Bemessungsgrundlage, z. B. für die Erbschaftssteuer, wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1995 für nicht verfassungskonform angesehen. Hier hätte der Gesetzgeber eine andere Bemessungsgrundlage finden müssen.
Es ist durchaus auch als Gesetzeslücke zu verstehen, dass eine Umlage auf die von den Maßnahmen profitierenden Mietern nicht vorgesehen ist. Nutznießer sind gerade die auch im Ostertor und Steintor angesiedelten Ketten. „Die“, so Richter, „sind die eigentlichen Trittbrettfahrer, die der Gesetzgeber eigentlich vermeiden wollte.“ Haus & Grund wünscht dem Projekt trotzdem Erfolg, immer unter der Prämisse, dass es u.a. Norbert Caesar und Robert Bücking gelingt, ein hohes Zustimmungsquorum durch Überzeugungsarbeit bei den 288 Grundstückseigentümern zu erreichen.
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