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Fotovoltaik und Einspeisevergütung (04.08.2009)

Fotovoltaik und Einspeisevergütung

Meldepflicht für neue Anlagen

 

Private Immobilieneigentümer, die mittels einer Fotovoltaikanlage Strom produzieren und in das Stromnetz einspeisen, müssen diese Anlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Ansonsten sind die Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.

 

 

Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms entfällt die Meldepflicht. Haus & Grund weist darauf hin, dass die Meldung spätestens mit Inbetriebnahme erfolgen und den Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung der Solaranlage enthalten müsse. Formulare für die Anmeldung gibt es unter www.bundesnetzagentur.de.

 

 

 

Donnerstag, 09.09.2010
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Bernd Richter
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bernd.richter@hug-hb.de