2-2008 Förderprogramm für energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Wohngebäudebestand ist auf einem guten Weg
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Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist eines der zentralen Handlungsfelder der Klimaschutzpolitik. Das Land Bremen hat deshalb in den vergangenen Jahren die Wärmedämmung von älteren Wohngebäuden im Rahmen des Programms „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ gefördert.
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Das Programm war ein wichtiger Baustein der bremischen Klimaschutzstrategie und soll, so Haus & Grund Geschäftsführer Bernd Richter, trotz leerer öffentlicher Kassen nun im Jahre 2008 fortgesetzt werden.
Im vergangenen Jahr wurden viele Eigentümer in Bremen und Bremerhaven, die ihre Wohnhäuser nachrüsten wollten, unangenehm überrascht. Mitte Juni war das Programm bereits völlig ausgeschöpft. Die Befürchtung bestand, dass eine Neuauflage mangels finanzieller Masse nicht mehr möglich ist.
Nicht nur die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, auch das Netzwerk Energie-Experten und die Klimaschutzagentur Energie-Konsens haben immer wieder in Gesprächen mit dem Bauressort darauf hingewiesen, wie wichtig für Bremen und Bremerhaven dieses Förderprogramm ist. Die Programme der KfW-Bank reichen nicht aus. Auch für diejenigen, die aus finanziellen Gründen nur schrittweise die Energiebilanz ihrer Häuser verbessern können, muss es eine Hilfestellung geben.
Das bremische Wärmeschutzprogramm, dass sich an private Eigentümer kleinerer Wohngebäude richtet, soll nun in diesem Jahr wieder anlaufen mit einer Aktualisierung der Förderrichtlinie. Diese wurde am 17.01.2008 von der Deputation für Umwelt und Energie verabschiedet.
Im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung soll die Förderrichtlinie insbesondere an die technische Entwicklung im Dämmstoffbereich angepaßt werden. Dabei ist beabsichtigt, bei bestimmten Maßnahmen wie Dachdämmung, Kerndämmung einer zweischaligen Aussenwand, die Anforderungen an die Qualitätssicherung zu erhöhen. Die technische Weiterentwicklung im Dämmstoffbereich bietet die Möglichkeit, mit einer gegebenen Dämmschichtdicke eine höhere Dämmwirkung und damit eine höhere Energieeinsparung zu erzielen. Eine Erhöhung der Standards ist für die Aussenwanddämmung von außen, die Kerndämmung einer zweischaligen Aussenwand und die Dachbodendämmung vorgesehen. Lediglich bei der Dachdämmung, an die bereits nach der geltenden Richtlinie relativ hohe Anforderungen gestellt werden, soll die geforderte Dämmwirkung unverändert bleiben.
Richter: „Nun ist noch die Hürde der Haushaltsberatungen zu nehmen. Es ist zu wünschen, dass in den Doppelhaushalt 2008/2009 ein ausreichender finanzieller Rahmen eingestellt wird um möglichst vielen ImmobilieneigentümerInnen in Bremen und Bremerhaven eine Unterstützung bei der energetischen Modernisierung ihrer Wohngebäude zu geben.
Sobald die Förderrichtlinie in Kraft tritt, wird das Haus & Grund Magazin über die konkreten Anforderungen für eine Antragstellung sowie die Förderhöhen berichten. |