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Fogging-Effekt in Neubauten
und renovierten Wohnungen vermeiden
Schwarze Wohnungen (Fogging-Effekt)
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„Fogging-Effekt“ in Neubauten und renovierten Wohnungen

Das Phänomen „Schwarze Wohnungen“, auch als „Fogging-Phänomen“ bezeichnet, tritt gehäuft seit Mitte der 1990er-Jahre auf. Hierbei werden nach Renovierungsarbeiten, aber auch nach Erstbezug – besonders während der Heizperiode – an Wänden und Decken zum Teil massive schwarze schmierige Beläge innerhalb kurzer Zeit sichtbar. Diese Ablagerungen können unter Umständen so massiv sein, dass die Wohnungen aussehen, als hätten dort Schwelbrände stattgefunden.

 

Das Umweltbundesamt ging diesem Problem in umfangreichen Fragebogenerhebungen und Untersuchungen nach: Das Entstehen der schwarzen Beläge wird durch bestimmte Einflussfaktoren

begünstigt (siehe Kasten), die aber nicht alle gleichzeitig vorliegen müssen. Nach Renovierungsarbeiten gasen schwerflüchtige organische Verbindungen aus, die häufig auch als SVOC (englisch für Semi-Volatile Organic Compounds) bezeichnet. Schwerflüchtige organische Verbindungen entweichen in die Raumluft – wie der Name sagt – schwerer, das heißt langsamer, dafür aber über einen längeren Zeitraum.

 

Bedeutsam sind vor allem Weichmacher aus Farben und Lacken, PVC-Bodenbelägen und Fußbodenklebern sowie aus Vinylschaumtapeten oder anderen Kunststoffen. Auch Reinigungs- und Pflegemittel, wie Möbelpolituren, können SVOC enthalten. SVOC lagern sich an vorhandene Schwebstaubpartikel in der Raumluft an und führen dann zum „Verkleben“ kleinerer zu größeren

Staubteilchen. Diese werden mit der Luftströmung erfasst und setzen sich bevorzugt auf kalten Oberflächen als schwarze schmierige Beläge ab. Offenbar müssen mehrere Einflussfaktoren (siehe Kasten) zusammenwirken, bevor es zu den Belägen kommt.

 

Die schwarzen Beläge traten in diesem Zimmer sechs Monate nach der Renovierung auf

Die „Fogging“-Ablagerungen sind in erster Linie ein ästhetisches Problem. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht. Dazu sind die in den Ablagerungen und in der Raumluft gefundenen SVOC-Konzentrationen zu gering. Sind die schwarzen Beläge aber auf Verbrennungsprozess zurückzuführen, handelt es sich um Ruß, an welchen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte angelagert sind. Rußbeläge sollten daher in jedem Fall entfernt werden.

Tipps des Umweltbundesamtes

Die Entstehung der schwarzen Ablagerungen ist ein komplexer Vorgang. Durch Vermeidung einzelner Einflussfaktoren können Sie diesem Phänomen begegnen.

 

  • Bei Renovierungsarbeiten sollten Sie stets Wandfarbe verwenden, die lösemittel- und weichmacherfrei ist. Nach dem Renovieren sollten Sie über einen längeren Zeitraum intensiv lüften sowie auf den Gebrauch von Kerzen und Öllampen – zumindest vorübergehend – verzichten.
  • Die schwarzen Beläge sollten beseitigt werden, um jegliche Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Alleiniges Überstreichen mit Farbe hilft meist nicht. Oftmals ist eine intensive Nassreinigung mit Spülmittelzusatz erforderlich. Ist eine oberflächliche Reinigung nicht möglich, sollten Sie befallene Tapeten oder ähnliches entfernen. Vinylschaumtapeten sind – da sie Weichmacher enthalten – generell zu beseitigen.
  • Vor erneutem Renovieren sollten Sie versuchen, Faktoren, die die Bildung der schwarzen Beläge begünstigen, herauszufinden und zu beseitigen. Auch bauliche Mängel können eine Rolle spielen _ Zur Klärung des Sachverhaltes können Sie sich an das örtliche Gesundheits- oder Bauamt wenden. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Firma, die solche Mängel feststellt und beseitigt.

Faktoren, die die Entstehung schwarzer Beläge begünstigen:

  • Renovierungsarbeiten, bei denen schwerflüchtige organische Verbindungen in die Raumluft abgegeben werden
  • Raumausstattung: PVC-Böden und PVC-haltige Dekorplatten, Kunststoffpaneele etc. und andere Weichmacherhaltige Produkte
  • Raumnutzung: rußende Kerzen, Öllampen
  • Bauliche Gegebenheiten: Wärmebrücken, Abdichtung der Gebäudehülle mit verringertem Luftaustausch Raumklimatische und Witterungseinflüsse: Erhöhte elektrostatische Aufladung, geringe Luftfeuchtigkeit etc.

 

Das Phänomen „Schwarze Wohnungen“ kann – wie Schimmelpilzbefall – ein Mietmangel sein. Zu klären, ob Verhaltensweisen der Bewohner oder bauliche Mängel die Ursache sind. Das entscheidet, wer die Kosten zu tragen hat. Leider treten hier häufiger Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter auf.

 

Weitere Informationen hat das Umweltbundesamt mit der Broschüre "Attacke des schwarzen Staubes" herausgebracht. Sie kann kostenlos bestellt werden beim Zentralen Antwortdienst, Postfach 14 06, 06813 Dessau (Tel.: 0340/21 03 21 30). Vorstehende Ausführungen sind zu finden in der Broschüre „Gesünder Wohnen“. Sie kann herunter geladen werden unter http://www.umweltbundesamt.de

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