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1-2007
Neue Zuschüsse für erneuerbare Energien
Ab Mitte Januar stellt das Bundesumweltministerium (BMU) 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen zur Verfügung. Privatinvestoren können die Mittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Im Vorjahr war ein kleinerer Förderbetrag bereits zur Jahresmitte vergriffen.
Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des BMU das BAFA. Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m², mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m²), Pellet-Kessel (24 Euro/kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr erneut einen Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
Das Hintergrundpapier „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien – Neue Förderrichtlinie verabschiedet“ ist im Internet unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind zu finden unter http://www.bafa.de
PETER HORENBURG
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