Die Abgeltungssteuer – nur eine Neuerung 2009
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Zum Jahreswechsel erfreut uns die Regierung regelmäßig mit Veränderungen. Doch für den Steuerzahler ergeben sich wie so oft nur wenig oder keine Vorteile. Wie sieht es bei der ab 01.01.2009 erhobenen Abgeltungssteuer aus?
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Auf den ersten Blick scheint es noch eine Verbesserung zu sein, wenn von den Geldinstituten anstelle von bisher 30 % nur noch 25 %, allerdings zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, einbehalten werden. Bei genauerer Betrachtung fällt dann jedoch auf, wo für den durchschnittlichen Steuerzahler die Nachteile verborgen liegen. Erhoben wird die Abgeltungssteuer nunmehr auf alle Kapitaleinkünfte.

Damit entfällt die Steuerfreiheit von Kursgewinnen, bei denen die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wurde. Dies gilt für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Zusätzlich wird das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienkursgewinne abgeschafft. Die neue Abgeltungssteuer kann deshalb für manchen Steuerpflichtigen weniger Geld als noch im Jahr 2008 bedeuten. Möglichkeiten der Steuerersparnis werden kaum aufgezeigt.
Durch die unbeständige Entwicklung an den Börsen ist der noch in diesem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallende Aktienerwerb vielen zu unsicher. Falsch wäre es, panikartig zu reagieren und Vermögen umzuverteilen. Eine individuelle Beratung durch Fachleute kann dagegen Klarheit bringen und schließlich sollte auch die Immobilie als Anlageform nicht aus den Augen verloren werden. Gerade bei niedrigen Preisen ist ein Neuerwerb sicher überlegenswert.
Mehr als fraglich ist darüber hinaus, ob sich das eigentliche politische Ziel der Reform, die Verhinderung von Steuerflucht finanzkräftiger Bürger, verwirklichen lässt.
Eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gutes neues Jahr wünscht
Ihre
Kira Janßen-Weets
Geschäftsführerin Haus & Grund Bremen-Nord e.V. |